Nachfinanzierung macht die Wfa Probleme?
BAU-Forum: Baufinanzierung

Nachfinanzierung macht die Wfa Probleme?

Guten Tag,
wir haben eine Baufinanzierung stehen.
Das Problem ist das wir zu knapp kalkuliert haben und uns jetzt Kapital fehlt um das angestrebte Bauprojekt umzusetzen.
Benötigt werden ca. 50000 €.
Wir haben bereits 100000 € Bankdarlehn (ING-DiBa). 75000 € WfA Mittel.
Die ING-DiBa hat kein Problem die Nachfinanzierung zu geben aber was ist mit der Wfa wird sie mir Probleme machen?
Danke im Voraus
MfG
Antonio Russo
  • Name:
  • Antonio Russo
  1. Um 50.000 €

    daneben kalkuliert? Das ist schon happig.
    Ob die WFA da zustimmt hängt von mehreren Faktoren ab.
    • geforderter Eigenkapitalanteil noch passend?
    • Belastung nach WFB Richtlinie bei Mehrfinanzierung noch tragbar?
    • Gesamtkosten bezogen auf das Obfekt noch angemessen?

    usw.
    Ob das klappt, kann Ihnen nur der für Sie zuständige Sachbearbeiter beim Amt für Wohnungswesen sagen.

    • Name:
    • M.P.
  2. Muss ich die Wfa unbedingt das sagen!

    Hallo Herr Peters,
    DANKE für die schnelle Antwort
    muss ich unbedingt das der Wfa mitteilen?
    Den die ING-DiBa, die an Rang 1 steht im Grundbuch würde mir das Geld ohne Probleme geben.
    Meine größte sorge ist, dass es eine Änderung im Grundbuch nachsichziehen würde und die Wfa das nicht gefallen würde.
    Oder ändert sich nur die Summe der ING-DiBa und nicht der Rang.
    Jetzt:

    1) ING-DiBa: 100.000

    2) Wfa: 75.000
    ? Später:?

    1) ING-DiBa: 150.000

    2) Wfa: 75.000
    MfG
    Antonio Russo

    • Name:
    • Antonio Russo
  3. Die

    WfA erfährt auf jeden Fall von der geplanten Erhöhung der erstrangig eingetragenen Grundschulden, denn sie muss zustimmen.
    Im übrigen sind Sie verpflichtet Änderungen der Baukosten/Finanzierung der WfA mitzuteilen.
    Lesen Sie mal Ihre Darlehnsverträge mit der Förderbank NRW durch.
    • Name:
    • M.P.
  4. schlechte Beratung

    Unser Traum Scheit wie eine Seifenblase zur zerplatzen.

    1) Der Finanzberater der für uns immer da sein wollte war nach Vertragsabschluss unerreichbar veschollen.

    2) Der Rohbau (+15 T€), die Wärmepumpe (+10 T€) und Baunebenkoste (+10 T€) haben uns den Rest gegeben und Ende ist noch offen.
    Wir könnten theoretisch die Mehrbelastung tragen können. Nur wir haben Angst, dass die Wfa nicht mitmacht.
    MfG
    Antonio Russo

  5. Sind die

    Fördermittel schon bewilligt? Der Bau schon begonnen? Finanzberater oder Bauberater/-Verkäufer der Finanzierung so "nebenher" beschafft hat?
    • Name:
    • M.P.
  6. Alles auf Eigenleistung

    Fördermittel wurde bereits ausgezahlt.
    Der Rohbau ist beendet wir haben bereits mit den Inneausbau begonnen.
    Wir haben alles auf Eigenleistung aufgebaut nur der Finanzberater und Architekt waren fremd.
    MfG
    Antonio Russo
  7. Finanzierung ohne Grundbucheintrag

    Sie können die fehlenden 50.000 € ohne Grundbucheintrag aufnehmen. Die Laufzeit beträgt 15 Jahre und die Zinsen liegen zwischen 6.9 bis 8,9 %.
    Wenn Ihre Bonität stimmt, wäre dies eine letzte Alternative. Ideal wäre es jedoch, wenn Sie eine Nachfinanzierung genehmigt bekommen. Die Förderbanken haben es nicht so gern weitere Mittel vor zu lassen. Eine Alternative wäre eine Eintragung nach den Fördermitteln, die allerdings die DIBA nicht so gern hat.
    Sie müssen verhandeln.
    PS: Was wollen Sie mit einer Wärmepumpe? Die 10.000 € können Sie sparen.
    • Name:
    • Reg2023-Herr Rog-2149-Kan
  8. Rangordnung im Grundbuch?

    Hallo zusammen,
    wenn die ING-DiBa 50.000 € gibt, an welcher Position würden sie im Grundbuch stehen?
    Würde die WFA das Geld auch finanzieren?
    Wenn ja, gibt es dann Rangordnungsprobleme mit der ING-DiBa?
    MfG
    Antonio Russo
  9. Rangordnung im Grundbuch?

    Hallo zusammen,
    wenn die ING-DiBa 50.000 € gibt, an welcher Position würden sie im Grundbuch stehen?
    Würde die WFA das Geld auch finanzieren?
    Wenn ja, gibt es dann Rangordnungsprobleme mit der ING-DiBa?
    MfG
    Antonio Russo
  10. Die WfA

    selbst finanziert nicht nach.
    • Die IngBiBa würde wohl kaum im Rang hinter der WfA bleiben.
    • Den Vorschlag von H. Rog-2149-Kann können Sie vergessen. Bonität wird schon deshalb nicht passen, weil sonst Einkommen/Eigenkapital für die Erlangung von Fördermitteln zu hoch gewesen wäre. Im übrigen müssten Sie auch diese Darlehnsaufnahme der WfA anzeigen, genauso wie die Überschreitung der Baukosten.

    Und die von Herrn K. genannten Zinssätze tragen nicht zu einer  -  für Sie wichtigen  -  niedrigen mtl. Belastung bei. (Wieder wg. WfA)
    Hilft alles nix:
    Prüfen (lassen) ob WfA:
    1.) Die erhöhten Baukosten als angemessen ansieht
    2.) Ob die Belastung nach zusätzlicher Darlehnsaufnahme nach WfA Richtlinien noch tragbar ist.
    Pkt. 2 müsste Ihnen selbst wichtig sein, denn sonst können Sie das Haus auf Dauer nicht halten.
    Suchen Sie sich einen Berater, der sich insbsondere mit WfA Mitteln gut auskennt.
    Muss ja nicht Herr K. sein.

    • Name:
    • M.P.
  11. was Sie schreiben ist gefährlich Herr Rog-2149-Kann

    wie können Sie auch nur annähernd daran denken, bei der obigen Finanzierung dem Bauherrn die Möglichkeit einer weiteren Darlehensaufnahme "ohne Grundbucheintrag" nahezulegen.
    In seinen bisherigen Kreditverträgen ist garantiert festgelegt, dass er z.B. weitere Umstände, welche das Kreditverhältnis beeinflüssen anzuzeigen hat. Wenn nicht ... riskiert er seine gesamte Finanzierung. Gerade bei öffentlichen Mitteln kann man hier keinerlei Mätzchen machen.
    Ansonsten siehe Antwort v.H. Peters.
  12. Möglichkeiten sind keine Ratschläge.

    Gern nehme ich die Kritik der Experten in die Hand. Scheinbar hat ein Bauherr ein Problem. Das Geld reicht nicht. Wenn keine Lösung gefunden wird, kann der Bauherr die Doppelbelastung (Miete und Darlehenszinsen) nicht mehr tragen können, weil das Haus nicht fertig wird. Ich habe Möglichkeiten aufgezeigt. Ob es sinnvoll ist, das eine zu tun oder das andere zu lassen, kann ich nicht einschätzen.
    Grundlage einer Entscheidung ist eine Kostenanalyse.
    Wenn der Bauherr möchte, bin ich gern bereit die Kosten zu überprüfen und dies natürlich ohne Honorar. Muss ja nicht noch teurer werden.
    Evtl. reicht das Geld bei einer sinnvollen Vergabe.
    PS
    Mich wundert es immer wieder, wie aus einer sehr dünnen Datenbasis Ratschläge erteilt werden. Ich kenne die Darlehensverträge des Bauherrn nicht. Ich kenne auch seine Bonität nicht.
    • Name:
    • Reg2023-Herr Rog-2149-Kan
  13. Das unterscheidet

    Fachleute von Laien.
    Der Fachmann muss einen Darlehnsvertrag WfA nicht im Einzelfall kennen, denn da gibt es nur eine Fassung mit immer gleichen Inhalten/Bedingungen. Darlehnsnehmer u. Summen natürlich ausgenommen.
    Wer die WfA Richtlinien kennt, weiß, was ein Bauherr max. verdienen darf, um diese Mittel zu bekommen.
    Der Eiertanz "Möglichkeiten sind keine Ratschläge" kann gespart werden = Wortklauberei.
    Ein Tipp für den Fragesteller:
    Lassen Sie sich von jemanden beraten, der Kenntnisse der WfB Bestimmungen hat.
    Herr Rog-2149-Kann hat diese offensichtlich nicht.
    Da die WFA an jeder Lösung ohnehin beteiligt werden muss, gehen Sie zu Ihrem zuständigen Sachbearbeiter beim Amt für Wohnungswesen ihrer Stadt- / Kreisverwaltung (Stadtverwaltung, Kreisverwaltung).
    Adresse steht im Bewilligungsbescheid.
    • Name:
    • M.P.
  14. Natürlich Herr Peters.

    Sie haben vollkommen Recht. Ich kenne diese WfA nicht und würde auch keinen Auftrag in NRW übernehmen. Aber bevor das mit den Banken geregelt wird, muss erst mal das Thema Bau geregelt werden. Bisher hat sich kein Berater, außer mir, bereit erklärt, kostenlos die Kalkulationen anzusehen und eine Strategie für die Weiterführung des Neubau zu planen. Das kann jeder Baufachmann anhand von Fotos und Verträgen am Schreibtisch überblicken. Dann bedarf es natürlich auch hier eines Bauüberwachers vor Ort.
    • Name:
    • Reg2023-Herr Rog-2149-Kan
  15. Die Strategie

    für die Weiterführung ist vorrangig abhängig von dem, was die WfA für einen finanziellen Zusatzrahmen genehmigt.
    Das abklären, dann Verträge/bisherige Ausgaben/Einsparpotentiale z.B. Wegfall WP etc. prüfen.
    Da wie Bauherr schreibt "alles auf Eigenleistung aufgebaut" ist, bedarf es dazu dann fachlicher Hilfe/Kontrolle vor Ort.
    • Name:
    • M.P.
  16. Natürlich Herr Peters.

    Sie haben vollkommen Recht. Ich kenne diese WfA nicht und würde auch keinen Auftrag in NRW übernehmen. Aber bevor das mit den Banken geregelt wird, muss erst mal das Thema Bau geregelt werden. Bisher hat sich kein Berater, außer mir, bereit erklärt, kostenlos die Kalkulationen anzusehen und eine Strategie für die Weiterführung des Neubau zu planen. Das kann jeder Baufachmann anhand von Fotos und Verträgen am Schreibtisch überblicken. Dann bedarf es natürlich auch hier eines Bauüberwachers vor Ort.
    • Name:
    • Reg2023-Herr Rog-2149-Kan
  17. Danke Herr Peters

    als Sie so direct und hart beantwortet haben dachte ich Phuuhh ...
    jetzt wissen wir das Sie recht hatten.
    Wir haben alles klären können mit der WFA und die machen kein Probleme.
    Danke in Name meiner Familie

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