Können wir umschulden
BAU-Forum: Baufinanzierung

Können wir umschulden

Hallo!
Ich lege kurz mal die Finanzsituation dar!
Hauptverdiener: 2.300 € netto.
Nebenverdiener: 400 € netto.
Standort NRW/Münsterland
Darlehen 1: Vorfinanzierungskredit Bausparkasse
75000 € monatliche Rate 343,00 € (nur Zinsen) 5,55 %
dazu Bausparvertrag Guthaben z.Z. 22.000 € Bewertungszahl 116,5
Darlehen 2: KfW Darlehen über 51.000 € Zinssatz 5,7 %, 1 % Tilgung. Zinsfestschreibung endet 2011. monatliche Belastung 303 €.
Darlehen 3: Hypothekendarlen (Nachfinanzierung) 20.000 €, Zinssatz 5,6 %, 1 % Tilgung. monatliche Belastung 119,00 € Zinsfestschreibung endet 2013.
Frage 1: Ich würde gern die kpl. Summe in einem Darlehen zusammen nehmen. Geht das und wenn ja wie? Kann man vielleicht auch schon jetzt schon umschulden um die derzeit günstigen Zinsen zu bekommen?
Frage 2: Ich würde gern Eure Meinung hören, da wir in 2001 uns nur dieses Angebot eingeholt hatten, da wir a) noch jung waren und b) gerne auch am Ort bleiben wollten.
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe
  • Name:
  • Andreas
  1. bisherige Verträge prüfen

    alle Auswirkungen auflisten, nachrechnen und dann prüfen und entscheiden ob
    a) die verschiedenen Kreditgeber mitmachen (auch der Zukünftige?)
    b) sich die Sache auch rechnet
    c) letztlich vernünftig ist.
    Sie haben mehrere Kreditgeber, darin wird die Schwierigkeit liegen. Auch fällt mir das Darlehen Nachfinanzierung auf. Das ist für mögliche neue Kreditgeber ein K.o. Kriterium.
    Also mindestens 3 bisherige Kreditgeber zu möglichen Zugeständnissen bewegen und einen wahrscheinlich neuen 4. Kreditgeber finden halte ich für wenig erfolgreich.
  2. Vorzeitige Rückzahlung kann teuer werden ...

    Foto von Hans Dittmer

    Wie Herr Witzgall schon dargestellt hat, ist einmal entscheidend was in den Vertragsbedingungen geregelt ist. Kein Darlehensgeber "muss" einer vorzeitigen Rückzahlung zustimmen  -  außer wenn das Objekt verkauft wird. Bei einer vorzeitigen Rückzahlung ist der Kreditgeber berechtigt ein Vorfälligkeitsentgelt zu verlangen. Einfach ausgedrückt heißt das, dass dem Kreditgeber der entgangene Ertrag für die vereinbarte Restlaufzeit der Zinsfestschreibung zu erstatten ist. Somit kann eine vorzeitige Rückzahlung teuer werden.
    Man kann dieses umgeben mit einem sogenannten Forward-Darlehen. Das bedeutet man sichert sich das heutige Zinsniveau für die Anschlussfinanzierung in x Jahren. Je nach Anbieter kann man dieses Instrument 36 bis ca. 66 Monate vor Ablauf der Zinsbindung der jetzigen Finanzierung nutzen. Für diese Wartezeit bis zur Auszahlung des Darlehens berechnen die Anbieter einen Zinsaufschlag auf die heutige Kondition. Dieser Zinsaufschlag (Forward-Aufschlag) ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich (z.B. 0,01 % pro Monat bis zum Ablösetermin).
    Das bedeutet, je länger die Restlaufzeit der bisherigen Finanzierung ist, um so höher ist der Zinsaufschlag. (für einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten gibt es Anbieter die keine Aufschläge in Rechnung stellen).
    Da keiner genau sagen kann, wie hoch der Zinssatz am Tage X sein wird, ist der Abschluss eines Forward-Darlehens eine reine Mentalitätssache.
    In Ihrem Fall haben wir noch eine relativ lange Restlaufzeit der bisherigen Darlehen (ca. 4 bzw. 6 Jahre). 1. wird es schwierig werden einen Anbieter zu finden, der ein Forward-Darlehen für 6 Jahre im Voraus abschließt, 2. ist es fraglich, ob eine Anschlussfinanzierung mit entsprechendem Zinsaufschlag sinnvoll ist.
    Für den Fall, dass die Bank einer vorzeitigen Rückzahlung zustimmt, lassen Sie sich das Vorfälligkeitsentgelt im vorwege berechnen. Auch müssen Sie davon ausgehen, dass kaum eine Bank dieses Vorfälligkeitsentgelt mitfinanziert, d.h. Sie müssen das Vorfälligkeitsentgelt aus Ihrem Eigenkapital zahlen können.
  3. Es gibt noch eine Kündigungsmöglichkeit!

    Die trifft zwar hier wahrscheinlich nicht zu (ebenso wie der Verkauf), aber man kann sie mit nennen.
    Will der Kreditnehmer sein Objekt aufwerten und dementsprechend eine Krediterhöhung erreichen und der bisherige Finanzierer lehnt dies ab, kann er bei Vorlage eines anderen Angebotes sein bisheriges Darlehen ablösen. Allerdings auch hier mit Vorfälligkeitsentschädigung.
    Problematisch dürfte das nur werden, weil sich hier einige Kreditnehmer reingeteilt haben.

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