Hallo,
am Wochenende ist ein privater Grunstücksverkäufer an uns heran getreten mit einem "merkwürdigen" Angebot. Er wäre bereit uns das Grundstück für 10.000-15.000 € billiger zu verkaufen wenn wir 2/3 des KP ganz normal über Notar abwickeln und 1/3 bar unter der Hand an ihn zahlen.
Das Grundstück ist "sauber" und es steht auch nichts im Grundbuch.
Unser Vorteil wäre doch das wir hier weniger an GERWST. zahlen müssten.
Wo liegt in dem Fall sein Vorteil. (OK seine Frau würde bei Scheidung wneiger bekommen ; )
Ist denn nicht ein Grundstücksverkauf eh steuerfrei?
PS: Wir haben nicht gekauft!
Servus Doug
Grundstückkauf einmal anders?
BAU-Forum: Baufinanzierung
Grundstückkauf einmal anders?
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Nebenabreden außerhalb des notariellen Kaufvertrages nicht zulässig
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ins Knie Geschossen
nur mal so ...
Wenn sie das "schwarze Drittel" bezahlen, begehen sie Steuerbetrug, wie Hr. Dittmer schon schrieb (schon wegen der Grunderwerbsteuer). Vielleicht braucht er ein bisschen Geld, von dem niemand was weiß?
Wenn sie das Drittel nicht bezahlen, hat er sich ins Knie Geschossen. Wie will er denn nachweisen, dass sie ihm noch was schulden ...? -
Minus mal Minus ergibt Plus
Ich muss schon ganz schön schmunzeln, wie eine Gaunerei mit der anderen bekämpft wird.
Aber Respekt, der guckt dann in die Röhre : -D -
Das riecht doch ...
ganz kräftig!
Warum sollte der Verkäufer Geld verschenken und Ihnen einen doppelten Vorteil (niedriger Preis + weniger GES) verschaffen.
Ich würde da sehr stutzig werden.
Könnte z.B. sein, dass irdendeine Schweinerei auf dem Grundstück liegt (Chemiealtlasten, Baulasten o.ä.) und wenn Sie hinterher ankommen, sagt der Ihnen breit grinsend ins Gesicht: "Wieso, Sie haben doch den angemessenen Preis für so ein belastetes Grdunstück bezahlt"
Denn den schwarzen Teil müssten Sie ihm 1) nach weisen und sich damit 2) selbst der Steuerhinterziehung belasten.
Oder er verkauft ein Grundstück, dass ihm gar nicht gehört - nicht lachen, alles schon dagewesen.
Interne Fundstellen
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- BAU-Forum - Baufinanzierung - 11850: Grundstückkauf einmal anders?
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- … - Grundstückserwerb => nicht MWST-pflichtig …
- … beides nicht verbunden: Grunderwerbsteuer nur für Grundstück …
- … Wenn beides verbunden: Grunderwerbsteuer auf Summe (Grundstück+Haus), wobei beim Haus sogar die MwSt mitgerechnet wird. Zitat …
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