Grundstückskauf mit Barzahlung: Risiken, Legalität & Alternativen beim Immobilienkauf?
BAU-Forum: Baufinanzierung
Grundstückskauf mit Barzahlung: Risiken, Legalität & Alternativen beim Immobilienkauf?
am Wochenende ist ein privater Grunstücksverkäufer an uns heran getreten mit einem "merkwürdigen" Angebot. Er wäre bereit uns das Grundstück für 10.000-15.000 € billiger zu verkaufen wenn wir 2/3 des KP ganz normal über Notar abwickeln und 1/3 bar unter der Hand an ihn zahlen.
Das Grundstück ist "sauber" und es steht auch nichts im Grundbuch.
Unser Vorteil wäre doch das wir hier weniger an GERWST. zahlen müssten.
Wo liegt in dem Fall sein Vorteil. (OK seine Frau würde bei Scheidung wneiger bekommen ; )
Ist denn nicht ein Grundstücksverkauf eh steuerfrei?
PS: Wir haben nicht gekauft!
Servus Doug
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Sicherheitshinweise
🔴 Kritisch: Ein Grundstückskauf mit Barzahlung birgt das Risiko der Steuerhinterziehung und ist illegal.
🔴 Kritisch: Der nicht beurkundete Teil des Kaufpreises ist rechtlich nicht abgesichert.
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Ein Grundstückskauf, bei dem ein Teil des Kaufpreises bar und "unter der Hand" gezahlt wird, birgt erhebliche Risiken und ist rechtlich äußerst fragwürdig. Ich rate dringend davon ab.
🔴 Gefahr: Eine solche Vereinbarung ist in der Regel ein Fall von Steuerhinterziehung, da die Grunderwerbsteuer auf den gesamten Kaufpreis anfällt. Wenn nur ein Teil notariell beurkundet wird, wird der restliche Betrag dem Finanzamt vorenthalten.
🔴 Gefahr: Der nicht beurkundete Teil des Kaufpreises ist rechtlich nicht abgesichert. Im Streitfall haben Sie keine Möglichkeit, diesen Betrag einzuklagen, da keine Beweismittel vorliegen.
Ich empfehle, den gesamten Kaufpreis notariell beurkunden zu lassen und auf eine transparente Zahlungsweise (z.B. Überweisung) zu bestehen. Dies schützt Sie vor rechtlichen Konsequenzen und finanziellen Verlusten.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem Anwalt oder Notar über die rechtlichen Konsequenzen einer solchen Vereinbarung aufklären und bestehen Sie auf einem rechtskonformen Kaufvertrag.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Grunderwerbsteuer
- Eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie anfällt. Sie wird vom jeweiligen Bundesland erhoben und ist ein Prozentsatz des Kaufpreises.
Verwandte Begriffe: Immobilienkauf, Grundstückskauf, Steuerrecht - Notarielle Beurkundung
- Die rechtlich vorgeschriebene Form für bestimmte Verträge, insbesondere Grundstückskaufverträge. Ein Notar beurkundet den Vertrag, wodurch er rechtswirksam wird.
Verwandte Begriffe: Notar, Kaufvertrag, Rechtswirksamkeit - Kaufvertrag
- Ein Vertrag, der den Verkauf einer Sache (z.B. eines Grundstücks) regelt. Er enthält die wesentlichen Bedingungen des Verkaufs, wie Kaufpreis, Zahlungsweise und Übergabedatum.
Verwandte Begriffe: Vertragsrecht, Angebot, Annahme - Steuerhinterziehung
- Die vorsätzliche Verkürzung von Steuern, indem falsche Angaben gemacht oder relevante Informationen verschwiegen werden. Dies ist eine Straftat.
Verwandte Begriffe: Steuerrecht, Finanzamt, Strafrecht - Grundbuch
- Ein öffentliches Register, in dem alle Grundstücke und die damit verbundenen Rechte (z.B. Eigentümer, Belastungen) verzeichnet sind.
Verwandte Begriffe: Eigentum, Grundstück, Belastung - Bürgerliches Gesetzbuch (BGBAbk.)
- Das zentrale Gesetzeswerk des deutschen Zivilrechts. Es regelt unter anderem das Vertragsrecht, das Sachenrecht und das Familienrecht.
Verwandte Begriffe: Zivilrecht, Vertragsrecht, Sachenrecht - Immobilienrecht
- Ein Rechtsgebiet, das sich mit allen rechtlichen Fragen rund um Immobilien befasst, einschließlich Kauf, Verkauf, Vermietung und Belastung.
Verwandte Begriffe: Grundstücksrecht, Sachenrecht, Baurecht
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Ist ein Grundstückskaufvertrag ohne notarielle Beurkundung gültig?
Nein, ein Grundstückskaufvertrag bedarf zwingend der notariellen Beurkundung, um rechtswirksam zu sein. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt. Ohne notarielle Beurkundung ist der Vertrag nichtig. - Welche Steuern fallen beim Grundstückskauf an?
Beim Grundstückskauf fällt in der Regel Grunderwerbsteuer an. Die Höhe variiert je nach Bundesland und bemisst sich am Kaufpreis. Zusätzlich können Notar- und Gerichtskosten entstehen. - Was passiert, wenn ich einen Teil des Kaufpreises "unter der Hand" zahle?
Die Zahlung eines Teils des Kaufpreises "unter der Hand" ist illegal und stellt Steuerhinterziehung dar. Zudem ist der nicht beurkundete Teil des Kaufpreises rechtlich nicht abgesichert. - Kann ich den Verkäufer anzeigen, wenn er eine Barzahlung fordert?
Ja, Sie können den Verkäufer bei den zuständigen Behörden (z.B. Finanzamt) anzeigen. Dies kann jedoch auch für Sie selbst Konsequenzen haben, wenn Sie sich darauf einlassen. - Welche Alternativen gibt es zur Barzahlung?
Die sicherste und rechtlich einwandfreie Alternative ist die vollständige notarielle Beurkundung des Kaufpreises und die Zahlung per Überweisung. So sind beide Parteien abgesichert. - Was ist der Unterschied zwischen einem Kaufvertrag und einem Notarvertrag?
Ein Kaufvertrag ist die Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer. Der Notarvertrag ist die notariell beurkundete Form des Kaufvertrags, die für den Grundstückskauf zwingend erforderlich ist. - Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland und liegt zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises. - Was passiert, wenn der Verkäufer nach der Barzahlung vom Vertrag zurücktritt?
Da die Barzahlung nicht im Notarvertrag dokumentiert ist, haben Sie im Falle eines Rücktritts des Verkäufers kaum eine Möglichkeit, den bar gezahlten Betrag zurückzufordern.
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Grundstückskauf: Steuerbetrug durch Nebenabreden – Risiko!
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Barzahlung beim Grundstückskauf: Steuerhinterziehung & Risiko
ins Knie Geschossen
nur mal so ...
Wenn sie das "schwarze Drittel" bezahlen, begehen sie Steuerbetrug, wie Hr. Dittmer schon schrieb (schon wegen der Grunderwerbsteuer). Vielleicht braucht er ein bisschen Geld, von dem niemand was weiß?
Wenn sie das Drittel nicht bezahlen, hat er sich ins Knie Geschossen. Wie will er denn nachweisen, dass sie ihm noch was schulden ...?😉 -
Grundstücksverkauf: Gaunerei bekämpft Gaunerei – Respekt!
Minus mal Minus ergibt Plus
Ich muss schon ganz schön schmunzeln, wie eine Gaunerei mit der anderen bekämpft wird.
Aber Respekt, der guckt dann in die Röhre : -D -
Grundstückskauf: Vorsicht vor versteckten Mängeln & Risiken!
Das riecht doch ...
ganz kräftig!
Warum sollte der Verkäufer Geld verschenken und Ihnen einen doppelten Vorteil (niedriger Preis + weniger GES) verschaffen.
Ich würde da sehr stutzig werden.
Könnte z.B. sein, dass irdendeine Schweinerei auf dem Grundstück liegt (Chemiealtlasten, Baulasten o.ä.) und wenn Sie hinterher ankommen, sagt der Ihnen breit grinsend ins Gesicht: "Wieso, Sie haben doch den angemessenen Preis für so ein belastetes Grdunstück bezahlt"
Denn den schwarzen Teil müssten Sie ihm 1) nach weisen und sich damit 2) selbst der Steuerhinterziehung belasten.
Oder er verkauft ein Grundstück, dass ihm gar nicht gehört - nicht lachen, alles schon dagewesen. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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Grundstückskauf mit Barzahlung: Risiken und Alternativen
💡 Kernaussagen: Der Grundstückskauf mit Barzahlung birgt erhebliche Risiken, insbesondere im Hinblick auf Steuerhinterziehung und mögliche Nebenabreden. Es wird dringend davon abgeraten, sich auf solche Angebote einzulassen. Stattdessen sollte der Fokus auf einen transparenten Notarvertrag und die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen gelegt werden. Versteckte Mängel am Grundstück können ebenfalls ein Problem darstellen.
🔴 Wichtiger Hinweis: Der Beitrag Grundstückskauf: Steuerbetrug durch Nebenabreden – Risiko! warnt eindrücklich vor den rechtlichen Konsequenzen von Nebenabreden außerhalb des Notarvertrags. Diese sind unzulässig und können zu erheblichen Problemen führen.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Beim Thema Barzahlung und Steuerhinterziehung sollte man sich bewusst sein, dass dies strafrechtliche Konsequenzen haben kann, wie im Beitrag Barzahlung beim Grundstückskauf: Steuerhinterziehung & Risiko erläutert wird. Die Grunderwerbsteuer darf nicht umgangen werden.
💰 Zusatzinfo: Ein scheinbar günstigerer Preis durch Barzahlung kann sich schnell als Bumerang erweisen, wenn versteckte Mängel oder Altlasten auf dem Grundstück entdeckt werden. Der Beitrag Grundstückskauf: Vorsicht vor versteckten Mängeln & Risiken! rät zur Vorsicht und gründlichen Prüfung des Grundstücks.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem Notar umfassend über die Risiken und rechtlichen Aspekte des Grundstückskaufs beraten. Vermeiden Sie Barzahlungen und bestehen Sie auf einem transparenten Notarvertrag. Klären Sie vor dem Kauf, ob das Grundstück frei von Belastungen und Altlasten ist. Weitere Informationen zu Risiken beim Immobilienkauf finden Sie in den verlinkten Beiträgen.
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