Formulierung Grundschuld/Hypothek für Notar ...?
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Formulierung Grundschuld/Hypothek für Notar ...?

Hallo,
wir sind im Moment dran, ein Haus zu kaufen und morgen ist Notartermin. Habe mir dafür nochmals die Unterlagen der Bank durchgelesen und finde darin folgende Formulierung:
"Der Eigentümer von "dem Haus" bestellt auf den genannten Grundeigentum eine Grundschuld in Höhe von 130000 € zugunsten der "Bankname" nebst 15 % Jahreszins vom heutigen Tag an sowie einer einmaligen Nebenleistung von 5 % des Grundschuldbetrages. Die Zinsen sind am ersten Werktag eines jeden Jahres für das vorangegangene Jahr zahlbar, spätestens jedoch im Verteilungstermin"
Hilfe! Was bedeutet das speziell die 15 bzw. 5 %? Ist das normal? Wenn nicht, was ist normal?
Bitte vielleicht um eine schnelle Antwort. Auf der Bank ist keiner mehr erreichbar ...
Viele Grüße
R. Schröder
  • Name:
  • R. Schröder
  1. Das ist gängige Praxis

    vereinfacht ausgedrückt gelten die 15 % nur für den Fall, dass die Sicherheit (Grundschuld) verwertet werden muss. Sie gilt auch für die ganze Laufzeit bzw. Gültigkeit der Grundschuld und ist damit unaghängig von Veränderungen der Kreditzinsen oder dem Auslauf von Festzinszeiträumen.
    Die Verzinsung der Grundschuld hat nichts mit dem Kreditzinssatz zu tun. Sie müssen hier beides getrennt betrachten.
    Nur für den Fall z.B. einer Zwangsversteigerung kann die Bank neben der Hauptsache (dem Grundschuldbetrag) noch einen Zins bzw. eine Gebühr verlangen. Der Zins wird deshalb so hoch angesetzt, da die Zinsen ja (wie gehabt) auch mal wieder über 10 % steigen könnten.
    Andererseits ist diese Verzinsung in der Höhe nicht zwingend vorgeschrieben. Wenn Sie mal versuchen wollen, die Bank auf einen niedrigeren Satz herunterzuhandeln werden Sie allgemeines Staunen ernten. Mitunter kennt den Unterschied nicht einmal Ihr Sachbearbeiter.
    Bei der Gelegenheit könnten Sie zum Spaß auch mal fragen, warum Sie keine Hypothek bekommen ;-)
  2. Vielen Dank

    Vielen Dank für die Antwort. Sie beruhigt mich ein wenig, dass dies mehr oder weniger Standard ist. Hoffentlich kommen wir nie in die Verlegenheit, mit einer Zwangsversteigerung in Konflikt zu kommen.
    Allerdings zeigt die Klausel der Banken, dass man dann ja wirklich kaum eine Chance hat, aus dem Schlamassel herauszukommen. Wer kann schon 15 % der Grundschuld finanzieren, wenn es sowie so schon eng ist.
    Viele Grüße R. Schröder
    • Name:
    • R. Schröder
  3. So schlimm ist es (zunächst) auch wieder nicht

    Eine Bank wird auch im Falle der Zwangsversteigerung aus der Grundschuld nur die tatsächlich vereinbarten, bzw. angefallenen Zinsen und Kosten verlangen. Vielleicht hat der Notar eine verständlichere Version. Er muss und wird Ihnen Auskunft geben, wenn Sie etwas nicht verstehen, bzw. wenn es für Sie unklar ist.
    Bei evtl. Zahlungsschwierigkeiten ist ein Berater, welcher sich mit der Materie auskennt, buchstäblich "Geld Wert". Da zeigt sich dann, was er drauf hat und in welchem Verhältnis er zu Ihnen steht.
    Ist/war er bei der Bank angestellt, muss ich nichts dazu sagen.
    Arbeitet er mit der Bank auf Provisionsbasis zusammen, muss ich auch nichts dazu sagen. Verfolgt er ausschließlich Ihre Interessen, muss ich erstrecht nichts dazu sagen.

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