Bauträger-Pleite: 50.000€ verloren – Was tun bei Insolvenz des Bauunternehmens?
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Bauträger-Pleite: 50.000€ verloren – Was tun bei Insolvenz des Bauunternehmens?

Hallo,
wahrscheinlich bin ich mit meiner Frage im falschen Forum, aber ich kenne kein anderes.
Meine Cousine möchte bauen. Notarvertrag im Dez. 2004 unterschrieben mit dem mündlichen Versprechen des Bauherren, noch vor Ostern 2005 sollte es losgehen.
Bedingung im Notarvertrag, es sollten als erste Vorauszahlung 50 T€ überwiesen werden. Zunächst auf ein Treuhandkonto des Notars, der nach Prüfung der Voraussetzungen das Geld an den Bauträger überweisen sollte.
Im Mai 2005 wurde das Geld angefordert, einige Tage später hat der Notar das Geld an den Bauträger überwiesen.
Bis heute ist auf der Baustelle rein gar nichts passiert. Die Firma ist pleite. Eine andere Firma ist vor ca. 2 Monaten in deren Rechtsnachfolge eingetreten mit dem Versprechen, diese könnte auch ohne die 50 T€ die gleiche Bauleistung erbringen.
Der Bauherr (meine Cousine) müsse mit einer Unterschrift sich damit einverstanden erklären. (anfänglicher Gesamtwert des Bauvorhabens ca. 190 T€)
Jetzt kommt der Punkt. Dass die ganze Geschichte 10 Meter gegen den Wind stinkt, wird mir wohl jeder in diesem Forum versichern.
Die insolvente Firma hätte nach dem Notarvertrag den Boden für das Fundament aufbereiten müssen, was eine der Voraussetzungen für die Vorauszahlung war und definitiv nicht geleistet wurde.
Der Notar darauf angesprochen, hat gesagt, dass er nicht verpflichtet wäre "rauszfahren" um die baulichen Voraussetzungen zu überprüfen.
Ich habe im Internet gelesen, dass äußerst strenge Maßstäbe an die Notare angelegt werden, was solche Abwicklungen angeht. Kann man den Notar für das Versäumnis haftbar machen?
Der Rat der da kommt, wird wahrscheinlich heißen, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, um die Angelegenheit zu prüfen.
Ich habe einen solchen Rat gescheut, da ich weiß, ein RA kostet (viel) Geld und die Familie zahlt jetzt schon seit einem Jahr Zinsen für einen Kredit, von dem Sie nichts hat. Das Bauvorhaben wir nämlich zu 100 % finanziert.
Soll ich nun eine Empfehlung aussprechen oder nicht?!
Grüße
Marcus J
  • Name:
  • Marcus J
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    🔴 Kritisch: Bei Bauträgerinsolvenz droht Totalverlust der Vorauszahlung.

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    Es ist sehr bedauerlich, dass Ihre Cousine durch die Insolvenz des Bauträgers einen finanziellen Schaden erlitten hat. Ich kann Ihnen folgende Informationen und Empfehlungen geben:

    🔴 Gefahr: Bei einer Bauträgerinsolvenz besteht das Risiko, dass die bereits geleisteten Zahlungen teilweise oder vollständig verloren gehen, wenn keine ausreichenden Sicherheiten bestehen.

    Prüfung des Notarvertrags: Der Notarvertrag ist die Grundlage für die Ansprüche Ihrer Cousine. Ich empfehle, den Vertrag von einem Anwalt für Baurecht prüfen zu lassen, um festzustellen, welche Ansprüche bestehen und welche Sicherheiten vereinbart wurden (z.B. Bauträgerbürgschaft, Auflassungsvormerkung).

    Treuhandkonto: Wurde das Geld auf ein Treuhandkonto eingezahlt? In diesem Fall sollte der Notar die Auszahlung des Geldes an den Bauträger nur unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Baufortschritt) freigeben. Ein Versäumnis des Notars könnte Schadensersatzansprüche begründen.

    Insolvenzverfahren: Ihre Cousine sollte ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Chancen auf eine vollständige Rückzahlung sind jedoch oft gering, da in der Regel viele Gläubiger vorhanden sind.

    Rechtsnachfolge: Die Rechtsnachfolge der Firma ist ein wichtiger Punkt. Ein Anwalt kann prüfen, ob Ansprüche gegen das Nachfolgeunternehmen bestehen.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle dringend, einen Anwalt für Baurecht zu konsultieren, um die Erfolgsaussichten einer Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren zu prüfen und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegen den Notar oder andere Beteiligte geltend zu machen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bauträgerinsolvenz
    Die Zahlungsunfähigkeit eines Bauträgers, die zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens führt. Dies gefährdet die Fertigstellung von Bauprojekten und kann zu finanziellen Verlusten für die Käufer führen.
    Verwandte Begriffe: Insolvenzverfahren, Zahlungsunfähigkeit, Gläubiger.
    Treuhandkonto
    Ein Konto, auf dem Gelder von Käufern sicher verwahrt werden und erst bei Erfüllung bestimmter Bedingungen an den Bauträger ausgezahlt werden. Dies dient dem Schutz der Käufer vor Verlusten im Falle einer Insolvenz des Bauträgers.
    Verwandte Begriffe: Notaranderkonto, Sicherheit, Zahlungsabwicklung.
    Bauträgerbürgschaft
    Eine Bürgschaft, die der Bauträger zugunsten des Käufers abschließt, um dessen Ansprüche im Falle einer Insolvenz des Bauträgers abzusichern. Die Bürgschaft übernimmt die Kosten für die Fertigstellung des Bauprojekts oder erstattet die geleisteten Zahlungen.
    Verwandte Begriffe: Sicherheit, Garantie, Versicherung.
    Insolvenzverfahren
    Ein gerichtliches Verfahren zur Abwicklung des Vermögens eines zahlungsunfähigen Schuldners. Im Insolvenzverfahren werden die Gläubiger befriedigt, soweit dies möglich ist.
    Verwandte Begriffe: Zahlungsunfähigkeit, Gläubiger, Insolvenzverwalter.
    Auflassungsvormerkung
    Ein im Grundbuch eingetragener Vermerk, der den Anspruch des Käufers auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück sichert. Die Auflassungsvormerkung schützt den Käufer vor einer zwischenzeitlichen Verfügung des Verkäufers über das Grundstück.
    Verwandte Begriffe: Grundbuch, Eigentum, Sicherung.
    Notarvertrag
    Ein Vertrag, der von einem Notar beurkundet wird. Dies ist bei Grundstückskaufverträgen und Bauträgerverträgen erforderlich. Der Notar sorgt für eine rechtssichere Abwicklung des Vertrags.
    Verwandte Begriffe: Beurkundung, Rechtssicherheit, Vertragsabschluss.
    Forderungsanmeldung
    Die Anmeldung von Ansprüchen eines Gläubigers im Insolvenzverfahren. Der Gläubiger muss seine Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter anmelden und die entsprechenden Nachweise beifügen.
    Verwandte Begriffe: Gläubiger, Insolvenzverwalter, Anspruch.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Bauträgerinsolvenz?
      Eine Bauträgerinsolvenz liegt vor, wenn ein Bauträger zahlungsunfähig ist und ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Dies kann dazu führen, dass Bauprojekte nicht fertiggestellt werden und Käufer ihr investiertes Geld verlieren.
    2. Welche Risiken bestehen bei einer Bauträgerinsolvenz?
      Das größte Risiko ist der Verlust der bereits geleisteten Zahlungen. Zudem kann es zu Verzögerungen oder dem kompletten Ausfall des Bauprojekts kommen. Auch können zusätzliche Kosten entstehen, um das Projekt fertigzustellen.
    3. Wie kann ich mich vor einer Bauträgerinsolvenz schützen?
      Prüfen Sie vor Vertragsabschluss die Bonität des Bauträgers. Achten Sie auf eine solide Finanzierung und lassen Sie sich den Notarvertrag von einem Anwalt prüfen. Eine Bauträgerbürgschaft kann zusätzlichen Schutz bieten.
    4. Was ist ein Treuhandkonto im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben?
      Ein Treuhandkonto dient dazu, die Zahlungen der Käufer sicher zu verwalten. Der Notar gibt das Geld erst dann an den Bauträger frei, wenn bestimmte Baufortschritte erreicht wurden. Dies soll die Käufer vor Verlusten schützen.
    5. Was kann ich tun, wenn mein Bauträger insolvent ist?
      Melden Sie Ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter an. Lassen Sie sich von einem Anwalt für Baurecht beraten, um Ihre Rechte und Ansprüche zu prüfen. Versuchen Sie, sich mit anderen Käufern zusammenzuschließen, um gemeinsam vorzugehen.
    6. Welche Rolle spielt der Notar bei einem Bauträgervertrag?
      Der Notar beurkundet den Bauträgervertrag und sorgt für eine rechtssichere Abwicklung. Er verwaltet das Treuhandkonto und gibt die Gelder an den Bauträger frei, sobald die vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Pflichtverletzungen des Notars können Schadensersatzansprüche entstehen.
    7. Was ist eine Bauträgerbürgschaft?
      Eine Bauträgerbürgschaft ist eine Sicherheit, die der Bauträger zugunsten des Käufers abschließt. Sie sichert die Ansprüche des Käufers im Falle einer Insolvenz des Bauträgers ab. Die Bürgschaft übernimmt die Kosten für die Fertigstellung des Bauprojekts oder erstattet die geleisteten Zahlungen.
    8. Wie funktioniert die Anmeldung meiner Forderungen im Insolvenzverfahren?
      Der Insolvenzverwalter fordert die Gläubiger auf, ihre Forderungen anzumelden. Sie müssen Ihre Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter anmelden und die entsprechenden Nachweise (z.B. Notarvertrag, Zahlungsbelege) beifügen. Der Insolvenzverwalter prüft die Forderungen und teilt Ihnen das Ergebnis mit.

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  2. Bauträgerinsolvenz: Anwalt einschalten – Vertrag prüfen lassen!

    Die einzig
    richtige Empfehlung die Sie aussprechen können ist "Anwalt befragen". Wäre übrigens zur Prüfung des ursporünglichen Vertrages schon angebracht gewesen. Hätte zwar Geld gekostet, aber die jetzt eingetretene Katastrophe wäre wohl verhindert worden.
    Die Kuh bekommen Sie nur mit RA vom Eis!
    • Name:
    • M.P.
  3. Bauträger-Pleite: Vorauszahlung – Bedingungen im Kaufvertrag prüfen!

    Foto von Hans Dittmer

    Einen Anwalt beauftragen ist die einzig richtige Entscheidung
    Sie haben geschrieben, dass im Kaufvertrag eine Vorauszahlung von 50.000 € vereinbart wurde. Doch es sind viele Punkte zu klären. Wie z.B. : An welche Bedingung war diese Vorauszahlung geknüpft? Wenn ja, steht diese Bedingung auch im Kaufvertrag?
    Wann genau bestand der Auszahlungsanspruch? Wie sollte der Nachweis erbracht werden? Da es hier um viel Geld geht, muss hier alles sauber aufbereitet werden. Gerade wenn Sie den Notar in Regress nehmen wollen, müssen Sie ihm nachweisen, dass er die Zahlung vertragswidrig geleistet hat. Dieses würde ich nur mit einem Anwalt abwickeln, der sich in diesem Bereich gut auskennt.
  4. Bauinsolvenz: Rechtsberatung – Geld zurückfordern (RA-Kosten)

    Eine Rechtsberatung
    darf Ihnen aus rechtlichen Gründen hier niemand geben. aber genau das benötigen Sie. Eine Beratung beim RA zwecks Klärung der Sachlage und vor allem der Chance das Geld zurückzuholen dürfte vermutlich 200 bis 300 € kosten. Gut angelegtes Geld.
    Beste Grüße
  5. Bauträger-Pleite: Juristischer Rat – Familiäre Unterstützung notwendig

    Vielen Dank für Eure Ratschläge. Ich denke, ich ...
    Vielen Dank für Eure Ratschläge. Ich denke, ich werde mich dazu durchringen und mit meiner Cousine endlich Tacheles reden. Das Problem ist, dass ihr Mann auf dem Gebiet eine Niete ist und nur sie alleine kann diesen juristischen Schlamassel halbwegs intellektuell bewältigen. Erschwerend kommt hinzu, dass sie mit zwei kleinen Kindern jetzt auch noch halbtags angefangen hat zu arbeiten, was die Sache ja nicht leichter macht. Und die Sache mit dem anderen Unternehmen, das angeblich mit 50 T€ weniger das Gleiche leisten könnte, rede ich ihr auch noch aus.
  6. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

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    Bauträgerinsolvenz: 50.000€ Verlust – Rechte & Lösungen

    💡 Kernaussagen: Bei einer Bauträgerinsolvenz ist schnelles Handeln entscheidend. Die Prüfung des Notarvertrags durch einen Anwalt ist unerlässlich, um die Bedingungen der Vorauszahlung zu klären und mögliche Regressansprüche zu prüfen. Familiäre Unterstützung kann bei der Bewältigung des juristischen Schlamassels hilfreich sein. Eine Rechtsberatung ist notwendig, um die Sachlage zu klären und die Chancen zur Rückforderung des Geldes zu bewerten.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Bauträgerinsolvenz: Anwalt einschalten – Vertrag prüfen lassen! ist die frühzeitige Konsultation eines Anwalts entscheidend, um schwerwiegende Folgen zu vermeiden. Die Prüfung des ursprünglichen Vertrags hätte die jetzige Situation möglicherweise verhindern können.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Bauträger-Pleite: Vorauszahlung – Bedingungen im Kaufvertrag prüfen! betont die Wichtigkeit, die Bedingungen der Vorauszahlung im Kaufvertrag genau zu prüfen. Es muss geklärt werden, an welche Bedingungen die Zahlung geknüpft war und wie der Auszahlungsanspruch nachgewiesen werden sollte.

    👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie umgehend eine Rechtsberatung in Anspruch, wie im Beitrag Bauinsolvenz: Rechtsberatung – Geld zurückfordern (RA-Kosten) empfohlen. Klären Sie die Sachlage und prüfen Sie die Chancen, das Geld zurückzuerhalten. Unterstützung durch die Familie, wie im Beitrag Bauträger-Pleite: Juristischer Rat – Familiäre Unterstützung notwendig erwähnt, kann in dieser schwierigen Situation sehr hilfreich sein.

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