Können wir trotz ausreichender Bonität unsere Finanzierung zunächst nicht realisieren?
BAU-Forum: Baufinanzierung

Können wir trotz ausreichender Bonität unsere Finanzierung zunächst nicht realisieren?

Guten Tag zusammen! Wir haben folgende Situation / Problem: Meine Lebensgefährtin und ich besitzen ein vollständig bezahltes und lastenfreies Baugrundstück. Der aktuelle Wert nach den Bodenrichtwerten liegt bei rd. 110.000 €. Auf diesem Grundstück möchten wir nun bauen. Der zu finanzierende Betrag liegt bei rd. 230.000 €. Wir sind beide z.Z. noch verheiratet (nur eben nicht miteinander). Meine Freundin hat eine vollständige Gütertrennung, ich lebe im gesetzlichen Güterstand. Meine Ehescheidung ist (einvernehmlich mit meiner Frau) eingeleitet; wir warten nur auf die Durchführung der Formalia bei Gericht und den Scheidungstermin. Wir können leider nicht abschätzen, wie lange dies noch dauern wird. Nachehelicher Unterhalt wird bei mir nicht eintreten; unser Vermögen haben wir auch bereits einvernehmlich aufgeteilt. Beruflich / einkommensmäßig ist es so, dass ich als Beamter auf Lebenszeit (monatlich 2.700 netto) arbeite und meine Freundin seit nunmehr 1,5 Jahren selbständig ist. Zudem erzielt sie monatliche Netto-Mieteinnahmen von rd. 1.400 €.
Erste Finanzierungsanfragen haben für uns das überraschende Ergebnis erbracht, dass wir keine Finanzierung erhalten können. Als Grund wurde nicht die Bonität angeführt, sondern die Tatsache, dass a) ich noch nicht rechtskräftig geschieden bin und b) meine Freundin keine Betriebsergebnisse ihrer Selbständigkeit über drei Jahre nachweisen kann. Wir sind jetzt erst einmal ziemlich ratlos. Um beide Bedingungen zuerfüllen müssten wir ja locker noch zwei Jahre warten  -  so war unsere Planung eigentlich nicht.
Hat jemand hier aus dem Forum eine Idee oder Tipps für uns? Viele Dank bereits im Voraus.
Ingo
  • Name:
  • Ingo
  1. In Ihrem Fall sind mehrere Faktoren ausschlaggebend ...

    Foto von Hans Dittmer

    Eine Lösung kann ich Ihnen so nicht bieten, da hierfür alle Details bekannt sein müssen  -  und das ist meines Erachtens hier im Forum nicht so angebracht.
    Hier ein paar generelle "Knackpunkte" :
    Einkünfte aus der Selbstständigkeit Ihrer Freundin werden bei vielen Banken nicht berücksichtigt werden, da die Selbstständigkeit zu kurz ist.
    Hier ist es dann entscheidend, ob die Belastung aus Ihrem Einkommen getragen werden kann. Die Mieteinnahmen Ihrer Freundin werden ebenfalls berücksichtig  -  jedoch mit Abschlägen. Auch ist hier wieder zu berücksichtigen, ob für das Objekt noch laufende Darlehen bestehen.
    Sie sind getrennt lebend. Hier ist wichtig, ob es eine Trennungsvereinbarung gibt? Unterhaltspflichtige Kinder sind nicht vorhanden.
    Es gibt Banken die lehnen "getrennt lebende" Darlehensnehmer ab, wegen der ungeklärten Unterhaltsfrage. Aber dieses gilt halt nicht für alle.
    Das einzige was hilft, ist hier die Suche nach einem Anbieter, der Ihr Vorhaben begleitet. Nehmen Sie die Dienste eines unabhängigen Beraters in Anspruch.

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN