Erfüllungsbürgschaft für Erschließungskosten: Ansprüche sichern nach Grundstückskauf
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Erfüllungsbürgschaft für Erschließungskosten: Ansprüche sichern nach Grundstückskauf

Hallo,
habe eine Frage zur Besicherung der Ansprüche.
In unserem Kaufvertrag für das Grundstück wurde vereinbart, dass der Verkäufer die Erschließung für unsere Zuwegung übernimmt und darüber hinaus unseren Mieteigentumsanteil an den Erschließungskosten der Mieteigentümer der Zufahrtstraße erstattet. (Mieteigentümer sind in Vorkasse getreten, jeder der dazukommt hat seinen Anteil zu erstatten).
Die ganzen Ansprüche sollten mit einer Bürgschaft gesichert werden. Die Bürgschaft ist in 14 Tagen ab Kaufvertragsunterzeichnung (12 Januar) zu stellen.
Bis heute haben wir die Bürgschaf nicht. Der Verkäufer redet sich aus, der Notar kann wohl nichts machen und wir wissen nicht wie es weiter geht.
Welche Möglichkeiten haben wir?
Der Bauanfang hat sich Aufgrund dieser Tatsachen um zwei Monate verschoben
Danke schon mal für die Antworten.
  • Name:
  • Evodia
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ich verstehe, dass Sie eine Frage zur Besicherung Ihrer Ansprüche im Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag haben. Konkret geht es um die Erschließung Ihrer Zuwegung und die Erstattung Ihres Mieteigentumsanteils an den Erschließungskosten der Zufahrtsstraße durch den Verkäufer.

    Eine Erfüllungsbürgschaft ist ein geeignetes Mittel, um diese Ansprüche abzusichern. Der Verkäufer (Bürgschaftsschuldner) beauftragt eine Bank oder Versicherung (Bürgen), die sich verpflichtet, für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag einzustehen, falls der Verkäufer diese nicht erfüllt. Dies gibt Ihnen als Käufer (Gläubiger) die Sicherheit, dass die Erschließung durchgeführt und die Kosten erstattet werden.

    Ich empfehle Ihnen, im Kaufvertrag eine Klausel aufzunehmen, die den Verkäufer zur Stellung einer Erfüllungsbürgschaft verpflichtet. Die Höhe der Bürgschaft sollte die voraussichtlichen Kosten der Erschließung und die zu erstattenden Mieteigentumsanteile abdecken. Es ist ratsam, die genauen Bedingungen der Bürgschaft (z.B. Laufzeit, Umfang der Deckung) im Vertrag festzulegen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem Notar oder Rechtsanwalt für Immobilienrecht beraten, um die Formulierung der Klausel zur Erfüllungsbürgschaft im Kaufvertrag rechtssicher zu gestalten.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Erfüllungsbürgschaft
    Eine Erfüllungsbürgschaft ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der ein Dritter (Bürge) sich verpflichtet, die Leistung eines Schuldners gegenüber einem Gläubiger zu erbringen, falls der Schuldner dazu nicht in der Lage ist. Sie dient als Sicherheit für den Gläubiger, dass seine Ansprüche erfüllt werden.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistungsbürgschaft, Vertragserfüllungsbürgschaft, Bürgschaftsvertrag
    Erschließungskosten
    Erschließungskosten sind die Kosten, die für die erstmalige Herstellung von Straßen, Wegen, Plätzen, Grünanlagen, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Beleuchtung eines Grundstücks anfallen. Sie werden in der Regel von den Grundstückseigentümern getragen.
    Verwandte Begriffe: Anliegerbeiträge, Ausbaubeiträge, Infrastrukturkosten
    Mieteigentum
    Mieteigentum ist eine besondere Form des Eigentums, bei der ein Grundstück mit einem darauf befindlichen Gebäude in Miteigentumsanteile aufgeteilt ist. Jeder Miteigentümer hat das Recht, einen bestimmten Teil des Gebäudes (z.B. eine Wohnung) zu nutzen und zu vermieten.
    Verwandte Begriffe: Wohnungseigentum, Teileigentum, Gemeinschaftseigentum
    Kaufvertrag
    Ein Kaufvertrag ist ein zweiseitiger Vertrag, durch den sich der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine Sache zu übereignen und ihm das Eigentum daran zu verschaffen, während der Käufer sich verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Dienstvertrag, Mietvertrag
    Anspruch
    Ein Anspruch ist das Recht einer Person, von einer anderen Person ein bestimmtes Verhalten (z.B. Zahlung, Leistung) zu fordern. Ansprüche können sich aus Verträgen, Gesetzen oder anderen Rechtsgrundlagen ergeben.
    Verwandte Begriffe: Forderung, Recht, Obligation
    Notar
    Ein Notar ist ein unabhängiger Jurist, der öffentliche Urkunden (z.B. Kaufverträge, Testamente) beurkundet und Rechtsberatung leistet. Er sorgt für die rechtssichere Abwicklung von Rechtsgeschäften und schützt die Interessen aller Beteiligten.
    Verwandte Begriffe: Rechtsanwalt, Richter, Urkundsbeamter
    Vorkasse
    Vorkasse bedeutet, dass eine Zahlung vor der eigentlichen Leistungserbringung erfolgt. Im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag bedeutet dies, dass der Käufer den Kaufpreis oder einen Teil davon vor der Übergabe der Sache bezahlt.
    Verwandte Begriffe: Anzahlung, Abschlagszahlung, Nachnahme

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Erfüllungsbürgschaft?
      Eine Erfüllungsbürgschaft ist eine Sicherheitsleistung, bei der sich ein Bürge (meist eine Bank oder Versicherung) verpflichtet, die Verpflichtungen eines Schuldners (z.B. Verkäufer) gegenüber einem Gläubiger (z.B. Käufer) zu erfüllen, falls der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Sie dient dazu, den Gläubiger vor finanziellen Schäden zu schützen, die durch die Nichterfüllung des Vertrags entstehen könnten.
    2. Wie hoch sollte die Erfüllungsbürgschaft sein?
      Die Höhe der Erfüllungsbürgschaft sollte die voraussichtlichen Kosten der Erschließung und die zu erstattenden Mieteigentumsanteile abdecken. Es ist ratsam, einen Puffer einzukalkulieren, um eventuelle Kostensteigerungen abzudecken. Die genaue Höhe sollte im Kaufvertrag festgelegt werden.
    3. Welche Fristen sind bei einer Erfüllungsbürgschaft zu beachten?
      Die Laufzeit der Erfüllungsbürgschaft sollte so bemessen sein, dass sie die gesamte Dauer der Erschließungsarbeiten und die Erstattung der Mieteigentumsanteile abdeckt. Es ist wichtig, die Bürgschaft rechtzeitig zu verlängern, falls sich die Arbeiten verzögern. Die genauen Fristen sollten im Kaufvertrag und in der Bürgschaftsurkunde festgelegt werden.
    4. Was passiert, wenn der Verkäufer die Erschließung nicht durchführt?
      Wenn der Verkäufer die Erschließung nicht durchführt, können Sie als Käufer die Erfüllungsbürgschaft in Anspruch nehmen. Der Bürge (Bank oder Versicherung) ist dann verpflichtet, die Kosten der Erschließung zu übernehmen oder die Arbeiten selbst durchzuführen. Die genauen Bedingungen für die Inanspruchnahme der Bürgschaft sind in der Bürgschaftsurkunde festgelegt.
    5. Kann ich auf eine Erfüllungsbürgschaft verzichten?
      Grundsätzlich können Sie auf eine Erfüllungsbürgschaft verzichten. Ich rate jedoch davon ab, da Sie dadurch das Risiko tragen, dass der Verkäufer die Erschließung nicht durchführt und Sie auf den Kosten sitzen bleiben. Eine Erfüllungsbürgschaft bietet Ihnen eine wichtige Sicherheit.
    6. Was ist der Unterschied zwischen einer Erfüllungsbürgschaft und einer Gewährleistungsbürgschaft?
      Eine Erfüllungsbürgschaft sichert die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Verkäufers ab, während eine Gewährleistungsbürgschaft Mängelansprüche nach der Erfüllung des Vertrags absichert. Im vorliegenden Fall ist eine Erfüllungsbürgschaft relevant, da es um die Durchführung der Erschließung geht.
    7. Wer trägt die Kosten für die Erfüllungsbürgschaft?
      In der Regel trägt der Verkäufer die Kosten für die Erfüllungsbürgschaft, da er die Sicherheit stellen muss. Die genaue Regelung kann jedoch im Kaufvertrag vereinbart werden.
    8. Was passiert mit der Erfüllungsbürgschaft, wenn die Erschließung abgeschlossen ist?
      Sobald die Erschließung abgeschlossen ist und alle Ansprüche erfüllt sind, wird die Erfüllungsbürgschaft freigegeben. Der Bürge (Bank oder Versicherung) wird von seiner Verpflichtung entbunden und die Bürgschaftsurkunde wird zurückgegeben.

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  2. Erfüllungsbürgschaft: Kaufvertrag bindend – Bankbürgschaft als Sicherheit

    Foto von Hans Dittmer

    Vereinbarungen im Kaufvertrag sind bindend ...
    Wenn Sie im notariellen Kaufvertrag die Stellung der Bürgschaft vereinbart haben, ist dieses bindend für den Verkäufer. Die Aussage des Verkäufers: ... der Notar kann wohl nichts machen ... ist nicht ganz richtig. Der Notar hat mit der Bürgschaft nichts zu tun. Der Verkäufer muss einen Bürgschaftsgeber finden  -  in den meisten Fällen ist es eine Bank  -  der ihm diese Bürgschaftsurkunde zur Verfügung stellt. Doch für eine Bankbürgschaft (Avalkredit) muss der Verkäufer der Bank gegenüber Sicherheiten stellen bzw. die entsprechende Finanzkraft aufweisen. Und genau hier wird das Problem liegen.
    Sie können rechtlich auf Erfüllung der Vereinbarung im Kaufvertrag bestehen  -  doch was im Ergebnis heraus kommt ist unbestimmt. Sie sollten hier entweder dem Notar sprechen  -  was Sie tun können oder anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
    Besser ist es, wenn eine Vertragserfüllungsbürgschaft bei Unterzeichnung des Kaufvertrages mit vorgelegt wird.
  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Erfüllungsbürgschaft für Erschließungskosten: Ansprüche beim Grundstückskauf sichern

    💡 Kernaussagen: Eine im notariellen Kaufvertrag vereinbarte Erfüllungsbürgschaft ist für den Verkäufer bindend. Die Bürgschaft dient als Sicherheit für die Erschließungskosten und den Mieteigentumsanteil. Eine Bankbürgschaft (Avalkredit) ist eine gängige Form der Sicherheit. Der Notar selbst ist nicht direkt für die Beschaffung der Bürgschaft zuständig, aber die Vereinbarung im Kaufvertrag ist entscheidend.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Der Verkäufer muss einen Bürgschaftsgeber (meist eine Bank) finden, der die Bürgschaftsurkunde ausstellt. Die Aussage, dass der Notar nichts machen könne, ist unzutreffend, da der Kaufvertrag die Grundlage bildet. Details dazu im Beitrag Erfüllungsbürgschaft: Kaufvertrag bindend – Bankbürgschaft als Sicherheit.

    ✅ Zusatzinfo: Eine Vertragserfüllungsbürgschaft sichert die Ansprüche des Käufers im Falle der Nichterfüllung der Erschließungsverpflichtungen durch den Verkäufer. Dies ist besonders relevant, wenn Mieteigentümer in Vorkasse getreten sind und ein Erstattungsanspruch besteht.

    👉 Handlungsempfehlung: Bestehen Sie auf die im Kaufvertrag vereinbarte Erfüllungsbürgschaft. Klären Sie mit dem Verkäufer die Details zur Bankbürgschaft (Avalkredit) und fordern Sie die Bürgschaftsurkunde an. Bei Problemen suchen Sie rechtlichen Rat, um Ihre Ansprüche aus dem Kaufvertrag durchzusetzen.

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