Hallo,
wir haben von einem halbe Jahr bei einem Bauträger ein Haus gekauft und haben bei einer Bank den Kredit beantragt. Soweit so gut.
Bis heute hat es jedoch unser Bauträger nicht geschafft, die Grundschuld einzutragen. Natürlich werden jetzt nach und nach die Raten für Keller, Fertigstellung Rohbau usw., fällig, aber unsere Bank weigert sich das Geld auszuzahlen. Unser Bauträger hat zwar eine Bürgschaftssicherung (weiß nicht, ob das das richtige Wort ist) mitgeschickt, aber das akzeptiert unsere Bank nicht.
Unser Bauträger will uns jetzt Verzugszinsen in Rechnung stellen, weil sie sich darauf berufen, dass sie eine allgemeingültige Sicherheit mitgeschickt haben.
Wer hat Recht und was können wir tun?
Bauträger und Grundschuld
BAU-Forum: Baufinanzierung
Bauträger und Grundschuld
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Wieso muss der Bauträger ...
Wieso muss der Bauträger die Grundschuld eintragen? Haben Sie Haus + Grundstück gekauft? -
AW: Bauträger und Grundschuld
es handelt sich um ein Haus auf einem Erbpachtgrundstück.
Wir haben auch mit unserem Notar Kontakt aufgenommen, weil der ja die Grundschuldangelegenheiten regelt.
Dem fehlt jedoch irgendein Katasterplan von unserem Bauträger - oder was auch immer, weswegen da nichts passiert ... -
Der Bauträger
hat sich im Hinblick auf die Grundschuldbestellung so zu verhalten, wie es im Notarvertrag geregelt ist.
Zu den Auszahlungsvoraussetzungen der Bank gehört die "dingliche Sicherung" der Darlehen im Grunduch. Liegt die nicht vor zahlt Sie nicht aus.
Gehen Sie mit Ihrem Vertrag zu einem Anwalt, schildern Sie die Situation und lassen Sie sich beraten. -
so geht es nicht
=> Dem fehlt jedoch irgendein Katasterplan von unserem Bauträger - oder was auch immer, weswegen da nichts passiert ... <=
Es ist mit Sicherheit im Notarvertrag geregelt, also lassen Sie sich dort verbindlich aufklären.
Interne Fundstellen
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- BAU-Forum - Baufinanzierung - Dar die Bank mir die Firma ablehnen?
- … Für den Kredit wird das Grundstück mit einer Grundschuld belegt und so der Kredit abgesichert. Kein Grundeigentümer bedeutet keine Grundschuld …
- … das Haus fertig wird und das Grundstück umgeschrieben wird, bevor der Bauträger in Schwierigkeiten kommt. Tauchen die Schwierigkeiten auf, wird der Bauträger nicht …
- … Viele Schulden des Bauträgers bleiben ihm persönlich erhalten. Denn keine Bank wird einer GmbH & Co KG einen Kredit geben. Da muss der Geschäftsführer und Inhaber schon persönlich Sicherheiten beibringen. …
- … Das ist doch nichts schlimmes, wenn ein Bauträger ein Grundstück kauft, dieses bebaut und das dann anschließend verkauft. …
- … Allerdings, wenn die Bank sagt, wenn Du mit dem Bauträger baust, kriegst du keinen Kredit, dann ist das halt so. Natürlich …
- … kann die Bank das sagen und die Beauftragung eines entsprechenden Bauträger durch dieses Verhalten vereiteln. Aber dann ist das halt mal so. …
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Wird immer eine Grundschuld der Bank eingetragen?
- … Wird immer eine Grundschuld der Bank eingetragen? …
- … ich hätte nur mal eine Verständnisfrage zum Thema Grundschuld: …
- … Hauses grundsätzlich eine Grundschuld auf das Grundstück durch die Bank gefordert, wenn das Grundstück als Eigenkapital in die Finanzierung eingebracht wird, oder wovon wird das abhängig gemacht? …
- … bin zwar keine Fachfrau, aber durch den Hausbau schon reichlich vorbelastet in der Richtung. Wenn Sie heute ein Darlehen für das Grundstück aufnehmen, dann will die Bank eine Absicherung für dieses Darlehen in Form einer Grundschuld. Wenn Sie andere Sicherheiten bieten können ist das auch …
- … ohne Grundschuld möglich. Wenn Sie das Grundstück bar bezahlen wird auch keine Grundschuld eingetragen. …
- … dann will die Bank für dieses Darlehen eine Grundschuld oder Sicherheiten in anderer Form. …
- … 2. Sie haben ein leeres Grundbuch und müssen nicht nächstes Jahr sehen, welche Bank das nachrangige Darlehen vergibt. Problem ist nämlich, wenn Sie jetzt eine Grundschuld eintragen lassen ist die auf jeden Fall erstrangig. Wenn Sie …
- … später weitere Grundschulden eintragen lassen dann sind diese nachrangig. Sie haben dann keine große Auswahl mehr bei den Banken. …
- … könnten Sie diese z.B. der Bank verpfänden (Sparbuch, Festgeld etc.) dann braucht es auch keine Grundschuld. …
- … Also werden Sie über kurz über lang eine Grundschuld benötigen. So hoch sind die Kosten im Vergleich zu vielen sonstigen …
- … Zahlen Sie das Grundstück bar, gehört die Grundschuld Ihnen und Sie können diese später an die finanzierende Bank abtreten. …
- … und halten das Eigen (bar) kaptital noch in Reserve bekommt die Grundschuld (bzw. Teile davon) der Grundstücksfinanzierer. Wird der später nicht ihr Hauptfinanzierer, …
- … mit der späteren Hauptfinanzierung einfach den Grundstückskredit zurückzahlen, dann steht die Grundschuld ebenfalls wieder Ihnen zu und Sie treten diese an die Bank …
- … Ist die Grundschuld für die spätere Hauptfinanzierung zu klein geraten, kann sie erhöht werden, …
- … es muss keine weitere Grundschuld eingetragen werden. …
- … vielen Dank für die Klarstellungen - unter den gegebenen Umständen macht es dann für mich vermutlich keinen Sinn das Grundstück vorab zu kaufen (wenn eh eine Grundschuld nötig wird, kann ich auch beides gleich zusammen finanzieren). Ich …
- … wie es ihnen lieber ist. Wenn sie darauf ein Haus vom Bauträger erstellen lassen ist es günstig, wenn sie das Grundstück schon eine …
- … Weile haben und später den Werkvertrag mit dem Bauträger machen. Dann zahlen sie die Grunderwerbsteuer nur für das Grundstück. Wenn sie alles zusammen machen, also Grundstück kaufen, Haus finanzieren und womöglich gleich noch den Werkvertrag, dann zahlen sie die Grunderwerbsteuer für das Grundstück MIT Haus. …
- … Was heißt eine Weile? Das mit der Grundsteuer hatte ich eigentlich auch schon bedacht, nur bin ich davon ausgegangen, wenn ich das Grundstück erst kaufe und wenn alles abgewickelt ist (Notar, Grundbuch usw.) ich den Vertrag mit dem Bauträger mache, dass dann die Grundsteuer nicht noch mal fällig wird …
- … muss jedoch glaubhaft sein, dass sie auf diesem Grundstück mit jedem Bauträger hätten bauen können. Wenn sie z.B. weitere Angebote von Bauträgern …
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- BAU-Forum - Baufinanzierung - Notar- und Grundbuchkosten (Notarkosten, Grundbuchkosten)
- … der Annahme, dass der KP des Grundstücks 50000 beträgt und eine Grundschuld iHv. 230000 eingetragen werden soll. …
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- … Grundschuld muss bezahlt werden …
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- … Nun soll es zur ersten Ratenzahlung kommen. Die Diba hat soweit alle Unterlagen, was ihnen aber fehlt ist die vollstreckbare Grundschuld-Bestellungsurkunde. Da der Eintrag im Grundbuchamt noch nicht fertig ist …
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- … Nun hatten wir erst unterschiedliche Meinungen der verschiedenen Sachbearbeiter bekommen (geht/geht nicht), nun sind sie aber zum Schluss gekommen, das es ohne vollstreckbare Grundschuld-Bestellungsurkunde nicht geht. …
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- BAU-Forum - Baufinanzierung - Abtretungserklärung
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