Hallo, hier mein Fall
Meine Schwester wollte 2003 auf den Grundstück meines Vaters bauen. Das Grundstück wurde auf sie überschrieben. Das Baugesuch wurde 20.12.2002 eingereicht und am 10.03.2003 genehmigt. Da es bei meiner Schwester finanzielle Probleme gab entschied sie sich nicht zu bauen, dafür eine Wohnung zu kaufen. Ich übernahm das Grundstück und werde das von Ihr geplante Haus 1 zu 1 bauen. Ich habe mich beim Landratsamt schon als neuer Bauherr in die Baugenehmigung eintragen lassen.
Jetzt meine Frage:
Was für ein Gesetz wird angewandt. Das von 2003 oder 2005.
Denn 2003 war die Bemessungsgrundlage bei um die 80000 € und jetzt bei 70000 € und ich würde jetzt darüberliegen.
Ich hoffe es kann mir jemand Auskunft geben.
Vielen Dank im Voraus.
Eigenheimzulage welches Gesetz trifft zu
BAU-Forum: Baufinanzierung
Eigenheimzulage welches Gesetz trifft zu
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Posteingang des Bauantrages
M.E. zählt der Posteingang des Bauantrages. Ob Poststempel oder Stempel des Amtes weiß ich nicht. Muss wohl auch so sein, da die Bearbeitung schon mal dauern kann. Datum der Baugenehmigung ist es nicht.
Es gibt auch Fälle wo Leute Bauanträge gestellt haben, obwohl sie noch nicht vor hatten zu bauen. Nur zum sichern der alten Konditionen.
Wie sich der Besitzerwechsel auswirkt, kann ich nicht beurteilen. Fragen Sie doch mal beim Finanzamt nach. Vielleicht erwischen Sie einen netten und kompetenten Sachbearbeiter der Zeit hat.
Interne Fundstellen
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt zeichnete falsche Pläne! Kam erst jetzt beim Bau auf - was können wir tun?
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- … Genau hier sollte aus meiner Sicht eben o.g. gesetzliche Regelung greifen, wie auch immer. Eine bessere Lösung dazu fällt …
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- … insgesamt mehr Klarheiten geschaffen und politische Lenkungswirkung gehabt, als alle verwässerten Gesetzesvorlagen zusammen oder der standhafte Glaube an das Gute im Menschen …
- … in Deutschland, nicht trotz, sondern m.E. sogar unter anderem wegen der Eigenheimzulage. …
- … (ich kenn keinen Bauherr der nen Eingabeplan 1 zu 1 umgesetzt hat!) dann fehlen auch noch die Infos von Schlitzen/Durchbrüchen …
- … reden und uns letztlich immer im gleichen Kreis drehen, solange der Gesetzgeber für die gesamte Fertighausbranche keine knallharten Produkthaftungsregeln schafft, solange wird …
- … da offensichtlich keine Ausnahme, aber das liegt hauptsächlich an den fehlenden gesetzlichen Rahmenbedingungen ... …
- … beim ohnehin schon geschädigten Kunden noch nachträgliche Aufklärungsarbeit leisten, sondern den Gesetzgeber zum Handeln auffordern. Ich nenne in diesem Zusammenhang auch noch …
- … Sie jeden Tag die Fenster, weil sich ein bisschen Staub abgesetzt hat? Kaufen Sie teuer, wenn Sie billig kaufen können. Usw. …
- … mal das Grundstück bzw. die Nachbarschaft gesehen haben bevor sie umgesetzt werden (!) ... früher gab's sowas ned das hat …
- … Und was ich oben forderte, nämlich die Einführung von Gesetzen oder Verordnungen, die die Produkthaftung und damit den Zwang zu …
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- … im eigenen Interesse Ihr Laufband auf der HP, der 31.12.02 zur Eigenheimzulage-Sicherung ist wohl schon abgelaufen? Solch Kundenfang haben Sie doch eigentlich …
- … Also, die DINAbk. und die Gesetze sind keineswegs dazu da, die Konsumenten in die Irre zu führen, …
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