Eigenheimzulage welches Gesetz trifft zu
BAU-Forum: Baufinanzierung

Eigenheimzulage welches Gesetz trifft zu

Hallo, hier mein Fall
Meine Schwester wollte 2003 auf den Grundstück meines Vaters bauen. Das Grundstück wurde auf sie überschrieben. Das Baugesuch wurde 20.12.2002 eingereicht und am 10.03.2003 genehmigt. Da es bei meiner Schwester finanzielle Probleme gab entschied sie sich nicht zu bauen, dafür eine Wohnung zu kaufen. Ich übernahm das Grundstück und werde das von Ihr geplante Haus 1 zu 1 bauen. Ich habe mich beim Landratsamt schon als neuer Bauherr in die Baugenehmigung eintragen lassen.
Jetzt meine Frage:
Was für ein Gesetz wird angewandt. Das von 2003 oder 2005.
Denn 2003 war die Bemessungsgrundlage bei um die 80000 € und jetzt bei 70000 € und ich würde jetzt darüberliegen.
Ich hoffe es kann mir jemand Auskunft geben.
Vielen Dank im Voraus.
  • Name:
  • Herbert
  1. Posteingang des Bauantrages

    M.E. zählt der Posteingang des Bauantrages. Ob Poststempel oder Stempel des Amtes weiß ich nicht. Muss wohl auch so sein, da die Bearbeitung schon mal dauern kann. Datum der Baugenehmigung ist es nicht.
    Es gibt auch Fälle wo Leute Bauanträge gestellt haben, obwohl sie noch nicht vor hatten zu bauen. Nur zum sichern der alten Konditionen.
    Wie sich der Besitzerwechsel auswirkt, kann ich nicht beurteilen. Fragen Sie doch mal beim Finanzamt nach. Vielleicht erwischen Sie einen netten und kompetenten Sachbearbeiter der Zeit hat.
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