Hallo!
Unser Bauträger hat vor einigen Tagen Insolvenz angemeldet. Der Bau ist schon ziemlich weit fortgeschritten und soll laut Aussage des Insolvenzverwalters zünde geführt werden. Wir haben noch keine Leistungen im Voraus bezahlt und verlieren somit "nur" die Gewährleistung des Bauträgers gegenüber dem Rohbau, die Gewährleistungen gegenüber den Subunternehmern (Elektro/Sanitär/Dachdecker) wird an uns abgetreten.
Meine Frage: Rechtfertigt der Wegfall der Gewährleistung eine Verringerung der Zahlung von uns? Als letzte Abschlusszahlung sind 3 % vorgesehen (nach endgültiger, mängelfreier Fertigstellung der vertraglichen Leistungen und Übergabe [Schlüsselübergabe]).
Sehr Ihr da eine Chance auf diese Weise eine Entschädigung für den Verlust der Gewährleistung zu erhalten? Wie ist da die Rechtslage?
Bundesland: Schleswig-Holstein
Wir sind für jede Antwort sehr dankbar!
Grüße
André
Insolvenz - Verlust Gewährleistung - Ersatzforderung möglich?
BAU-Forum: Baufinanzierung
Insolvenz - Verlust Gewährleistung - Ersatzforderung möglich?
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Meiner Meinung nach bleibt nur der Gang zum Anwalt
Aber einen Anwalt der damit Erfahrung hat. Es nützt Ihnen ja nichts, wenn Sie hier zwar von ähnlichen Fällen hören, aber im eigenen Fall alles mögliche berücksichtigen müssen. Das kann man nicht selbst machen, wo Sie jetzt auch nen Insolvenzverwalter auf der anderen Seite haben. -
Ich glaube nicht ...
Werter Fragesteller
dass Sie - wenn's nicht im Vertrag steht - eine Chance auf Einbehalt haben. Wenn der Bauträger zwei Tage nach Abnahme und Schlusszahlung Konkurs geht, könnten Sie ja auch nicht zum Verwalter und eine Rückzahlung einfordern. -
ich würde es versuchen
Meines Wissens ist der Insolvenzverwalter, der fortführt, zu Gewährleistung nicht verpflichtet. Der daraus entstehende Nachteil ist offensichtlich. Firmen bilden normalerweise Rückstellungen für Gewährleistungsarbeiten, mir sind Werte von 0,5 - 1 % bekannt. Um diesen Betrag würde ich mit dem Insolvenzverwalter verhandeln. In einem mir bekannten Fall gab es sogar mit einem höheren Prozentsatz keine Probleme (dort war allerdings der Bau fertig, nur noch nicht schlussgerechnet, Problematik siehe unten). Der Insolvenzverwalter will unbürokratisch die Masse mehren. Zu langen Scharmützeln tendiert er i.d.R. nicht, wenn er die übrigen 99 % problemlos bekommt.
Zu hohe Forderungen können allerdings dazu führen, dass sich die Fertigstellung des Baues für den Insolvenzverwalter nicht mehr rechnet. Beispiel: Sind noch 20 % fertigzustellen (was den Insolvenzverwalter Geld kostet), aber sind nur noch 15 % Zahlung zu erwarten (weil der Kunde 5 % für Gewährleistung abzieht), darf und wird er den Bau nicht mehr fortführen, weil er damit die Insolvenzmasse mindert. -
Ich werde es versuchen ...
Hallo!
Danke für Eure Tipps soweit! Ich werde erstmal keine Forderungen gegenüber dem Insolvenzverwalter stellen, bis der Bau komplett fertig ist und übergeben wurde. Erst danach ist die letzte Zahlung von 3 % erforderlich und über die werde ich dann mit dem Insolvenzverwalter verhandeln. Ich fände einen Nachlass gerechtfertigt, da wir dafür auch ein hohes Risiko tragen müssen. Im Falle eine Gewährleistung sind die 3 % sicher schnell weg, auch wenn die "fehleranfälligen" Gewerke wie Elektro, Sanitär und Dach über die Subunternehmer abgesichert sind ...
Grüße
André
Interne Fundstellen
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- … neu eröffnet um der Gewährleistungsverpflichtung zu entgehen. …
- … Und wer bitteschön soll Mängel in der Gewährleistungsfrist beheben? Die Firma ist weg, da arbeitet keiner mehr …
- … Sicherlich bestehen die Gewährleistungsansprüche auch nach dem Ende der Firma, übrigens auch bei Insolvenz …
- … pflichtbewusste Liquidator wird die Befriedigung von Gewährleistungsansprüchen sicherstellen, sonst hat er ein persönliches Haftungsproblem. Die Inanspruchnahme von Bürgschaften wird er vermeiden. Jede Bank verlangt nämlich eine persönliche Absicherung 1:1, wenn die GmbH in Liquidation ist. …
- … Nur sagen Sie selbst, die GmbH (i.L.) haftet bis zur Einlage, dann kommt die Insolvenz. Und der Liquidator will nicht haften, ebenso wenig wie …
- … und ein Deckendurchbruch werden zusammen im 100-200-Eurobereich liegen. Die Sicherheit für Gewährleistungsansprüche steht Ihnen erst nach der Abnahme zu. Sie kann jetzt …
- … Arbeitskräften und Abfindungsforderungen rumzuplagen). Wenn es in Ihrem Fall noch zur Insolvenz kommt, suchen Sie die Ursachen ruhig beim Personal. 5 Monate bummeln …
- … wäre es irgendwann verständlich, wenn er sich in den Schutz des Insolvenzrechts begibt. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - System Architektenhaus vs. System Bauträgerhaus
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