Aufteilung / Erbringung der Darlehensraten bei Unverheirateten
BAU-Forum: Baufinanzierung

Aufteilung / Erbringung der Darlehensraten bei Unverheirateten

Hallo,
ich möchte mit meiner Freundin in diesem Jahr bauen. Eine Heirat ist aktuell nicht geplant! Ein Grundstück ist bereits vorhanden (steht auf meinen Namen) Der Eigenkapitaleinsatz (neben dem Grundstück) und die Erbringung der Darlehensraten erfolgt zu 1/3 durch meine Freundin und zu ca. 2/3 durch mich.
Um keine Umschreibung des Grundstücks vornehmen zu müssen ist ein privatschriftlicher Darlehensvertrag zur Regelung des Eigenkapitaleinsatzes angedacht (Sie stellt mir Ihr EKAbk. Darlehnsweise zur Verfügung)!
Wie regelt man dann die unterschiedliche Erbringung der Darlehensraten!?
Gibt es vielleicht Paare die vor einer ähnlichen Problematik standen! Welche Lösungsansätze gibt es aus der Praxis!? Oder gibt es ganz andere Lösungsansätze die bei Unverheirateten anzuwenden wären um die Verhältnisse bei einer möglichen späteren Trennung sauber zu regeln!?
  • Name:
  • Sascha
  1. Wenn Sie auf der sicheren Seite sein wollen, lassen Sie sich von einem Notar beraten

    in Bayern ist diese Beratung kostenlos. Den Vertrag sollten Sie auch vom Notar erstellen lassen, dann gibt es es später keine Probleme. Die Kosten sind relativ gering.
    Im Vertrag können Sie alles regeln, was Sie geregelt haben möchten.
    Ich finde gut, dass Sie sich diese Gedanken schon jetzt machen. In dieser Phase kann man noch alles regeln, später geht's erfahrungsgemäß dann nicht mehr so glatt.
  2. Evtl werde ich die Beratung eines RA Notars ...

    Evtl. werde ich die Beratung eines RA/Notars in Betracht ziehen! Möchte mich aber jedoch im Vorfeld hier gerne über mögliche Lösungsansätze und Praxiserfahrungen informieren! Sind weitere Ansätze vorhanden!?
    • Name:
    • Sascha
  3. Vor allem müssen Sie in Betracht ziehen

    das die privatschriftliche Vereinbarung und ein Kreditvertrag mit der Bank zwei paar Stiefel sind. Die Bank besteht in der Regel darauf, dass jeder als Gesamtschuldner in die Haftung genommen wird. Je nach Lage (Stärke der Verhandlungsposition) sollten Sie auch dort Regelungen treffen, welche Ihrer "innerfamiliären" Aufteilung entprechen. Auch eine dingliche Absicherung der nicht im Grundbuch eingetragenen Person wäre anzuraten. Gerade dabei kann Ihnen auch der Notar (in der Regel billiger) oder der RA helfen.

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