Weil dies alles so war, habe ich ihn mit der Finanzierung beauftragt, kann es denn was besseres geben als den besten Freund, der einen vor den Haien der Finanzwelt (5 Experten, 6 Konzepte, ich Laie) bewahrt?
Finanziert wurden 132.000 € und zwar
Das LV-Darlehen wurde über den Abschluss einer Kapitallebensversicherung gewährt, deren Todesfallsumme verpfändet wurde, 3 % Tilgung p.a. sowie eine jährliche Sondertilgungsmöglichkeit von 10 % der Kreditsumme zum 31.12. wurden auch noch vereinbart.
Mehrfach wurde mir von meinem Freund versichert, dass er sich um alles kümmert, und ich hatte auch keinen Grund, daran zu zweifeln, oder?
So gingen zwei Jahre ins Land, in 2003 haben wir viel ins Haus gesteckt und deshalb die SOTI nicht leisten können, in 2004 wollen wir diese aber leisten und haben sie entsprechend angemeldet.
Die Freundschaft ist zwischenzeitlich in die Brüche gegangen (Frauen, ist aber ein ganz anderes Thema), jedenfalls haben wir seit etwa einem Jahr keinen Kontakt mehr.
Es versteht sich von selbst, das zwischenzeitlich die Absenkung der Überschussbeteiligung beim Deutschen Herold kam, weshalb ich wirklich keinem empfehlen kann, eine KLV für eine Baufinanzierung anzusetzen, das Ding kann böse platzen!
Die Anmeldung der Sondertilgung wurde uns seitens des Deutschen Herolds bestätigt, man teilte uns mit, dass nach der SOTI die Restschuld noch 67.500 € betragen würde.
Dieses Schreiben ist 3 Wochen alt und durch dieses Schreiben habe ich leider erst gemerkt, dass in den zwei Jahren die 3 %ige Tilgung nicht abgebucht wurde. Simit ist uns ein Schaden von € 5000,- entstanden, den Betrag hätten wir nicht mehr am Bein. Der Zinsverlust liegt bei etwa 250 €.
Nach Rücksprache mit meinem Anwalt teilte mir dieser mit, dass die Bank haftet, denn ich hätte seinerzeit meinem Freund den Auftrag gegeben, die Sache zu bearbeiten, was meine Kontrollpflicht der Kontoauszüge erheblich mildert.
Die Bank sei als Arbeitgeber somit haftbar zu machen. Da es sich um ein reines Infogespräch beim Anwalt handelte und ich noch nicht klagen wollte, habe ich der Bank den Standpunkt mitgeteilt und ihr einen Vergleich 50/50 vorgeschlagen.
Daraufhin hat sich die Bank für nicht zuständig erklärt, denn ich hätte ja das LV-Darlehen mit dem Deutschen Herold abgeschlossen und solle mich an diesen wenden. Die Deutsche Bank selber will nichts tun und nichts erstatten.
Genau wie der Deutsche Herold, der auch keine Grund sieht, seinen Fehler zu beheben, obwohl man hier unumwunden zugibt, dass die 3 %ige Tilgung seinerzeit nicht in die EDV eingepflegt wurde.
Hinzufügen will ich noch, dass während des ganzen Zeitraumes stets genug Geld auf unserem Konto war, um die 3 %ige Tilgung zu leisten.
Meine Fragen an das Forum sind nunmehr:
- Soll ich klagen? Der RA sagt natürlich ja, würde ich an seiner Stelle auch sagen ...
- Kennt jemand einen ähnlichen Fall, in welchem die Bank die Tilgung nicht abgebucht hat?
- Wie würdet Ihr vorgehen?
Für Tipps bin ich echt dankbar.