Grunderwerbssteuer + Notargebühr nur für das Grundstück?
BAU-Forum: Baufinanzierung

Grunderwerbssteuer + Notargebühr nur für das Grundstück?

Hallo!
Ich bin immer noch verschiedene Angebote am prüfen. Noch mal kurz zur Info: Bin auf der Suche nach einem Reihenhaus + Grundstück.
Einer der Anbieter (Vermittler) hat nun ein Angebot gemacht. Das Grundstück wird von einer Firma verkauft und das Haus von einer anderen Firma (Bauträger) gebaut. Dies hat laut dem Anbieter den Vorteil, dass wir nur für das Grundstück die Grunderwerbssteuer und Notargebühr bezahlen müssen.
Ist dieses korrekt?
Was ist mit den Nachteilen? Muss ich dann in den Monaten wo noch kein Haus steht schon für das Grundstück die Kosten wie Grundsteuer, Straßenreinigung, Kanalisation usw. bezahlen?
Wäre ich schon für das Grundstück verantwortlich (z.B. für eine wilde Müllhalde usw.)
Also: Lohnt sich das für mich wirklich?
Danke für die Antworten
Ingo Prochazka
  • Name:
  • Ingo Prochazka
  1. Sparen ist möglich, aber: Eigentum verpflichtet ...

    Guten Tag Herr Prochazka,
    nach meiner Laienmeinung ist die Aussage des Anbieters korrekt. Wenn zwischen Kaufvertrag für das Grundstück und dem Werklieferungsvertrag für das Haus KEIN Zusammenhang wirtschaftlicher Art (gegenseitige Abhängigkeit) besteht, können Sie u.U. sehr viel Geld sparen.
    Die Nachteile haben Sie sehr schön aufgezählt. Klar, wem was gehört, der muss löhnen, Putzen, pflegen usw. (Wer soll es denn sonst bezahlen, wenn nicht der im Grundbuch eingetragene Eigentümer?)
    Ob sich das für Sie lohnt? Das hängt ja auch mit der Gesamtfinanzierung zusammen. Dazu haben Sie allerdings noch keine Ausführungen gemacht. Wenn Sie bei einer Bank "nur" die Finanzierung für das Grundstück hinkriegen, für ein Haus aber nicht, sollten Sie das vorher schon mal überlegen, bzw. Gespräche mit denen führen, die Ihnen den Kredit geben. Oder einem zuverlässigen Finanzierungsberater.
    Gruß
    kf
  2. Meinen Sie das Finanzamt ist blöd? ...

    Meinen Sie das Finanzamt ist blöd? die lesen auch Angebote. Und schwuppdiwupp ist der Zusammenhang hergestellt. Dann kommt der Bescheid und die Beweislast liegt bei Ihnen. Beim ersten Mal glaubt man es noch aber beim zweiten Mal nicht mehr. Wer derartiges kauft, begibt sich immer in diese Gefahr. Viel Glück und viele Grüße ...
  3. Ja, könne Sie machen, planen Sie aber statt der Grunderwerbssteuer die Strafe

    wegen Steuerhinterziehung ein und überweisen diese freiwillig innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung beider Verträge an Ihr Finanzamt. Vergessen Sie nicht mitzuteilen von wem Sie den tollen Tipp haben!
  4. Sie machen sich Sorgen um ein paar Mark Grundsteuern

    dabei droht der Spartrieb Ihr Zentrum für logisches Denken zu unterdrücken.
    Die weitere Geschichte wäre doch sicher, Baumaterial ohne Mehrwertsteuer und ein paar osteuropäische Nachbarn für 1,50 € die Stunde, zwar mit viel Fleiß, aber ohne Arbeitserlaubnis, auf billig organisierten, morschen Gerüsten rumturnen zu lassen.
    Schützen Sie sich selbst vor so unseriösen Angeboten. Es gibt genug seriöse Anbieter, welche Ihnen für Ihr gutes Geld auch eine gutes Objekt liefern.
    Außerdem wären Sie durch den/die Anbieter auch erpressbar. Dann versuchen Sie mal, eine Mängelrüge durchzusetzen.
  5. Also ...

    wie ich jetzt aus den letzten Einträgen herauslese ist dieses keine gängige Praxis?!
    Aber trotzdem sind es ja tatsächlich zwei verschiedene Anbieter die unabhängig voneinander (laut Vermittler) das Grundstück und den Bau anbieten. Aber Aufgrund des Proteststurmes werde ich mich wohl nächste Woche lieber an unser Finanzamt wenden und mich wohl genauer informieren.
    • Name:
    • Ingo Prochazka
  6. Gängige Praxis

    Hallo Herr Prochazka,
    die Steuerung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbssteuer ist gängige Praxis  -  zumindest bei gewerblichen Investoren. Auch ich bin privat selbstverständlich so vorgegangen  -  geht es doch immerhin schnell um einen 5-stelligen Betrag an Grunderwerbssteuer, dem man lieber in den Hausbau selbst investiert. Das Finanzamt verlangt nach Kauf des Grundstückes eine Erklärung zur Bebauung. Wenn Sie das Grundstück bei "A" kaufen, dem Notarvertrag keine Bauverpflichtung zu entnehmen ist und Sie erst nach Grundstückskauf den Hausbauer suchen und schließlich mit "B" einen Bauvertrag schließen, handelt es sich steuerrechtlich um zwei unabhängige Vorgänge. "B" und "A" dürfen allerdings nicht in irgendeiner Weise verbunden sein. Die Rechtsprechung hierzu ist eindeutig. Angesichts der finanziellen Relevanz dieser Frage sollten Sie sich bei einem Notar kundig machen. Das Honorar hierfür macht sich schnell bezahlt.
    Und nur kurz zu der Polemik eines Vorschreibers: Hier geht es nicht bloß um "ein paar Mark", sondern um Liquidität, über die der durchschnittliche Bauwillige nur begrenzt verfügt. Und zu den Polen: Ich hoffe Aufgrund meiner beruflichen Erfahrungen mit den ach so qualifizierten deutschen Handwerksmeistern, dass die polnischen Handwerker die Chancen des EU-Beitrittes ihres Landes nutzen und zum Qualitätswettbewerb in unserem fragwürdigen Baumarkt beitragen ...
  7. @Dr. Siegel

    Es bleibt aber dabei: Wem die Grunderwerbssteuer das Genick bei der Finanzierung bricht, sollte im eigenen Interesse die Finger vom Hausbau lassen. Die 3,5 % kommen mit Sicherheit auch an anderer Stelle nochmals dazu.
    Im übrigen würde ich nicht Grundstück und Haus vom selben Vermittler kaufen, wenn die Grunderwerbssteuer aufs Haus entfallen soll, denn nicht nur der Erwerber, sondern auch der Vermittler bekommt vom FA einen Fragebogen, und hier reichen schon wirtschaftliche Beziehungen des Vermittlers zu beiden Firmen, um die Konstruktion gehörig ins Kippen zu bringen! Habe so einen Bogen selbst schon mal ausfüllen müssen obwohl wirklich nur das Grundstück vermittelt wurde!
  8. Überzeichnen ist manchmal nötig

    das erlebe ich gerade bei einem aktuellen Fall.
    Mir geht es einzig und allein darum, den Fragesteller zu sensibilisieren.
    Er will steuerlichen Rat in Anspruch nehmen.
    Das halte ich für einen guten Weg.
  9. was hat das Finanzamt denn nun gesagt?

    Verraten Sie uns bitte das Ergebnis Ihrer eigenen Recherche beim für Sie zuständigen Finanzamt? Danke!
  10. Anruf beim Finanzamt

    Ja, gerne.
    Ein Anruf beim Finanzamt ergab eigentlich dass was hier schon mitgeteilt wurde:
    Die o.g. Vorgehensweise ist bekannt und auch rechtens. Ich wurde noch einmal darauf hingewiesen dass nach dem Grundstückkauf der Bauträger noch frei ausgewählt werden kann, daher der Grundstückskauf unabhängig vom Bauträger sein muss.
    Natürlich habe ich auch meine Bedenken geäußert. Info vom Finanzamt:
    Nach einem solchen Kauf wird das Finanzamt standardmäßig noch einmal bei Käufer und Verkäufer nachhaken. Die Beweispflicht einer eventuellen Verknüpfung zwischen Grundstücksanbieter und Bauträger liegt aber beim Finanzamt. Natürlich muss der Kaufvertrag für das Haus nach dem Kaufvertrag für das Grundstück unterzeichnet werden.
    Gruß

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