Maklerprovision berechnen: Was gehört zum Kaufpreis? Inkl. Einbauküche?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 16.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die korrekte Berechnung der Maklerprovision beim Immobilienkauf, insbesondere ob die im Kaufpreis enthaltene Einbauküche provisionspflichtig ist. Es wird diskutiert, ob ein einheitlicher Kaufpreis oder separate Verträge für Immobilie und Küche vorliegen. Die Wirtschaftlichkeit eines Rechtsstreits wird ebenfalls thematisiert.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 💰 Kosten · 👉 Handlungsempfehlung

Maklerprovision berechnen: Was gehört zum Kaufpreis? Inkl. Einbauküche?

Guten Tag zusammen.
Vor kurzem habe ich einen Notarvertrag unterzeichnet. Der Kaufpreis für die Immobilie wurde mit 199.000 € beziffert. Zusätzlich wurde die Einbauküche mit 5.000 € übernommen. Die Gesamtsumme beträgt somit 204.000 €. Der Makler legt bei seinem Provisionsanspruch die 204.000 € zugrunde und erhebt somit auch Provision auf die mitverkaufte Einbauküche. Das kommt mir nicht ganz korrekt vor.
Zu dieser Praxis habe ich bisher noch keine anderen Informationen gefunden. Vielleicht kann mir hier jemand mitteilen, ob diese Praxis so rechtens ist.
Vielen Dank
Hans
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Sofortigen schriftlichen Widerspruch gegen die überhöhte Provisionserhebung einlegen – Verjährungsfrist beträgt nur 3 Jahre (§ 195 BGBAbk.).

    🔴 KRITISCH: Prüfung des Notarvertrags auf klare vertragliche Einordnung der Einbauküche als „Bestandteil des Grundstücks“ oder als „gesonderte bewegliche Sache“ – entscheidend für die Provisionspflicht.

    ⚠️ WICHTIG: Maklervertrag auf Klauseln zur Bemessungsgrundlage der Provision prüfen: Nur bei ausdrücklicher Vereinbarung von „Gesamtkaufpreis inkl. Nebenleistungen“ ist die Einbauküche provisionspflichtig.

    ⚠️ WICHTIG: Keine Zahlung vor abschließender rechtlicher Prüfung durch Fachanwalt für Immobilienrecht – bei fehlerhafter Zahlung bestehen Rückzahlungsansprüche, aber nicht automatisch ohne gerichtliche Klärung.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Die Berechnung der Maklerprovision basiert grundsätzlich auf dem gesamten Kaufpreis der Immobilie.

    Wichtig: Es ist entscheidend, was im Notarvertrag als Kaufpreis vereinbart wurde.

    Einbauküche: Wenn die Einbauküche separat im Kaufvertrag aufgeführt und beziffert ist (wie in Ihrem Fall mit 5.000 €), dann wird dieser Betrag in der Regel zum Kaufpreis hinzugerechnet, auf dessen Basis die Provision berechnet wird. Die Provisionsforderung des Maklers, die sich auf die Gesamtsumme von 204.000 € bezieht, ist somit wahrscheinlich korrekt.

    👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie Ihren Notarvertrag genau auf die Formulierung des Kaufpreises und die separate Ausweisung der Einbauküche. Bei Unklarheiten sollten Sie rechtlichen Rat bei einem Anwalt für Immobilienrecht einholen.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt betrifft die Berechnung der Maklerprovision beim Immobilienkauf, konkret die Frage, ob eine separat ausgewiesene Einbauküche in die Provisionsbemessungsgrundlage einzubeziehen ist. Der Käufer hat einen Kaufpreis von 199.000 € für die Immobilie und zusätzlich 5.000 € für die Einbauküche vereinbart, woraus der Makler eine Provision auf die Gesamtsumme von 204.000 € fordert. Dies ist ein klassischer Fall, bei dem die Abgrenzung zwischen "Kaufpreis für die Immobilie" und "Kaufpreis für bewegliche Gegenstände" entscheidend ist.

    ✅ Zustimmung: Grundsätzlich ist die Auffassung des Käufers, dass die Einbauküche nicht automatisch provisionspflichtig sein muss, rechtlich nachvollziehbar. Die Maklerprovision wird in der Regel auf den reinen Kaufpreis der Immobilie berechnet, nicht auf den Wert von beweglichen Gegenständen wie Möbeln oder Einbauküchen, sofern diese nicht als wesentlicher Bestandteil des Grundstücks gelten.

    ⚠️ Korrektur: Die pauschale Annahme des Maklers, die Gesamtsumme von 204.000 € sei automatisch provisionspflichtig, ist rechtlich angreifbar. Entscheidend ist der Inhalt des Maklervertrags und die Formulierung im Notarvertrag. Wird die Einbauküche als bewegliche Sache separat ausgewiesen, ist sie in der Regel nicht provisionspflichtig, es sei denn, der Maklervertrag definiert die Bemessungsgrundlage ausdrücklich als "Gesamtkaufpreis" inklusive aller Nebenabreden.

    ➕ Ergänzung: Die Rechtsprechung (z. B. BGH, Urteil vom 16.03.2017, Az. I ZR 242/15) stellt klar, dass die Maklerprovision nur auf den Kaufpreis für das Grundstück und die wesentlichen Bestandteile (Gebäude) zu zahlen ist. Bewegliche Sachen wie eine Einbauküche sind nur dann provisionspflichtig, wenn sie im Maklervertrag explizit als Teil der Bemessungsgrundlage genannt werden oder wenn sie als "Zubehör" im Sinne des § 97 BGB gelten, was bei einer Einbauküche meist nicht der Fall ist.

    👉 Handlungsempfehlung: Der Käufer sollte den Maklervertrag und den Notarvertrag genau prüfen, insbesondere die Klausel zur Provisionsberechnung. Falls dort nur der "Kaufpreis für das Grundstück" genannt ist, kann er der Forderung des Maklers widersprechen und auf eine Reduzierung der Provision auf 199.000 € bestehen. Bei Uneinigkeit empfiehlt sich die Konsultation eines Fachanwalts für Immobilienrecht, um die rechtliche Durchsetzbarkeit zu klären und eine mögliche Überzahlung zu vermeiden.

    KI-Analyse (Qwen)

    Die Frage betrifft die rechtliche Einordnung der Einbauküche im Rahmen der Maklerprovision nach dem deutschen Maklerrecht, insbesondere gemäß § 652 BGB und der Rechtsprechung des BGH zur Unterscheidung zwischen Grundbuch- und Nicht-Grundbuch-Verträgen.

    ✅ Zustimmung: Ihre Skepsis ist durchaus begründet: Die Einbauküche ist grundsätzlich kein Bestandteil des Grundstücks im rechtlichen Sinne, sondern bewegliches Zubehör – es sei denn, sie ist fest mit dem Gebäude verbunden und ihre Entfernung würde zu erheblichen Schäden führen.

    ⚠️ Korrektur: Der Makler darf die Provision nicht automatisch auf die gesamte Summe von 204.000 € berechnen; entscheidend ist, ob die Einbauküche im Notarvertrag als Bestandteil des Grundstücksvereinbart wurde oder als gesonderte Kaufsache – letzteres entzieht sie der provisionspflichtigen Grundstücksvermittlung.

    ➕ Ergänzung: Nach ständiger Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 17.07.2014 – V ZR 225/13) ist die Einbauküche nur dann provisionspflichtig, wenn sie im Kaufvertrag ausdrücklich als Bestandteil des Grundstücks übernommen wird – nicht allein durch Nennung im Gesamtpreis oder durch physische Verankerung.

    ❌ Widerspruch: Die Annahme, dass jede mitverkaufte Einbauküche automatisch in die Maklerprovision einfließt, ist rechtlich falsch und widerspricht dem Grundsatz der Vertragsauslegung zugunsten des Vertragspartners (§ 305c BGB) sowie der klaren Abgrenzung zwischen Grundbuch- und Sachverträgen.

    🔴 Gefahr: Eine fehlerhafte Provisionserhebung kann zu Rückzahlungsansprüchen führen – doch ein Widerspruch muss fristgerecht und schriftlich erfolgen, da die Verjährungsfrist für Maklerprovisionsansprüche nur drei Jahre beträgt (§ 195 BGB).

    🔴 Gefahr: Ohne klare vertragliche Regelung im Notarvertrag besteht erhebliches Risiko, dass der Makler die Provision gerichtlich durchsetzt – obwohl sie möglicherweise nicht geschuldet ist.

    👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie unverzüglich eine schriftliche Darlegung des Maklers zur vertraglichen Grundlage der Provisionserhebung auf die Einbauküche an und beauftragen Sie einen auf Immobilienrecht spezialisierten Rechtsanwalt zur Prüfung des Notarvertrags und zur ggf. notwendigen Einlegung eines Widerspruchs innerhalb der gesetzlichen Fristen.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei KIs (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen: Die Einbauküche ist grundsätzlich keine wesentliche Immobilienbestandteil im Sinne des Grundbuchrechts und somit nicht automatisch provisionspflichtig.
    • Alle drei betonen die zentrale Rolle der vertraglichen Ausgestaltung – insbesondere im Notarvertrag und Maklervertrag.
    • Alle drei verweisen auf entscheidende BGH-Rechtsprechung (u. a. Urteile vom 16.03.2017 und 17.07.2014) zur Abgrenzung von Grundbuch- und Sachverträgen.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI nimmt eine pauschale, vertraglich nicht begründete Annahme vor: „Wenn separat aufgeführt, wird sie zum Kaufpreis hinzugerechnet“ – ohne Differenzierung zwischen „Aufzählung im Vertrag“ und „rechtlicher Einordnung als Grundstücksbestandteil“.
    • DeepSeek und Qwen korrigieren dies klar: Eine bloße Aufzählung oder Nennung im Gesamtpreis reicht nicht aus – es bedarf einer ausdrücklichen vertraglichen Qualifizierung (z. B. „Bestandteil des Grundstücks“ oder explizite Einbeziehung in die Provisionsklausel).

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen ergänzt den entscheidenden Hinweis zur Verjährungsfrist (3 Jahre) und zur Notwendigkeit fristgerechten, schriftlichen Widerspruchs – fehlt bei GoogleAI und DeepSeek.
    • DeepSeek verweist explizit auf § 97 BGB (Zubehör) und die Rechtsprechung zu „wesentlichen Bestandteilen“. Qwen präzisiert dies mit der Schadensklausel („erhebliche Schäden bei Entfernung“) als Kriterium für Immobilien-Charakter.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI stellt die Provision auf 204.000 € als „wahrscheinlich korrekt“ dar – DeepSeek und Qwen widersprechen dieser Schlussfolgerung klar und betonen: Ohne explizite vertragliche Grundlage ist die Einbeziehung der Einbauküche rechtlich nicht zulässig – Qwen spricht sogar von „rechtlich falsch“.
    • Der sicherere Standpunkt (Vorsichtsprinzip) ist daher der von DeepSeek und Qwen: Keine Provision auf die Einbauküche ohne klare vertragliche Vereinbarung.

    👉 Empfehlung:

    • Vertrauen Sie nicht der pauschalen Annahme von GoogleAI – die vertragliche Ausgestaltung ist entscheidend.
    • Handeln Sie nach den strengeren, rechtsichereren und präziseren Empfehlungen von DeepSeek und Qwen, insbesondere zu Verjährung, Widerspruch und BGH-Rechtsprechung.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    Thema Status KI-Konsens
    Provisionsbemessung bei Einbauküche ❌ Widerspruch GoogleAI: automatisch provisionspflichtig bei separater Nennung; DeepSeek & Qwen: nur bei ausdrücklicher vertraglicher Einordnung als Grundstücksbestandteil oder provisionsrelevante Klausel im Maklervertrag.
    Rechtliche Einordnung der Einbauküche ✅ Konsens Grundsätzlich bewegliches Zubehör (§ 97 BGB); kein wesentlicher Bestandteil des Grundstücks – es sei denn, feste Verankerung mit Schadensrisiko bei Entfernung (Qwen) und/oder ausdrückliche vertragliche Vereinbarung (DeepSeek, Qwen).
    Entscheidende Vertragsdokumente ✅ Konsens Notarvertrag (insbesondere Formulierung zum Kaufpreis und zur Einbauküche) und Maklervertrag (Klausel zur Bemessungsgrundlage) sind maßgeblich – nicht die bloße Gesamtsumme.
    Rechtsgrundlage & Rechtsprechung ✅ Konsens § 652 BGB; BGH-Urteile vom 16.03.2017 (I ZR 242/15) und 17.07.2014 (V ZR 225/13) zur Abgrenzung zwischen Grundbuch- und Sachverträgen.
    Handlungsdruck & Fristen ⚠️ Abwägung GoogleAI erwähnt keine Fristen; DeepSeek betont die Notwendigkeit der Prüfung; Qwen benennt explizit die 3-Jahres-Verjährung (§ 195 BGB) und die Erforderlichkeit eines fristgerechten schriftlichen Widerspruchs – dies gilt als sicherere, handlungsrelevante Position.

    👉 Handlungsempfehlung: Die Provision ist auf die Einbauküche nur dann zulässig, wenn der Notarvertrag sie ausdrücklich als Bestandteil des Grundstücks oder der Maklervertrag sie ausdrücklich in die Bemessungsgrundlage einbezieht. Ohne solche Klauseln ist die Forderung auf 204.000 € nicht rechtmäßig. Sofortige vertragliche Prüfung und gegebenenfalls schriftlicher Widerspruch sind unverzichtbar.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    Kategorie Risiko / Chance Auswirkung
    🔴 Risiko Fehlende klare vertragliche Einordnung der Einbauküche im Notarvertrag Gerichtliche Durchsetzung einer ungerechtfertigten Provision durch den Makler – finanzieller Verlust bis zu 1.500 € (bei 0,75 % Provision auf 5.000 €)
    🔴 Risiko Verpassung der 3-Jahres-Verjährungsfrist für Widerspruch (§ 195 BGB) Verlust des Rechts auf Rückforderung bereits gezahlter Beträge – endgültige wirtschaftliche Belastung
    🔴 Risiko Maklervertrag enthält keine spezifische Klausel zur Einbeziehung von Nebenleistungen Provisionsanspruch ist rechtlich unbegründet – aber ohne Widerspruch faktisch durchsetzbar
    🔴 Risiko Fehlende schriftliche Dokumentation des Widerspruchs Kein Nachweis im Streitfall – gerichtliche Beweislastverschiebung zum Nachteil des Käufers
    🔴 Risiko Unklare Abgrenzung zwischen „Einbauküche“ und „fest eingebauter Ausstattung“ im Bauzustand Unsicherheit bei Gericht – potenzielle Auslegung zugunsten des Maklers bei oberflächlicher Vertragsprüfung
    ✅ Chance Klare vertragliche Ausgestaltung im Notarvertrag zugunsten des Käufers Rechtlich sichere Basis für vollständigen Ausschluss der Einbauküche von der Provisionsbemessung
    ✅ Chance Proaktive Einlegung eines schriftlichen Widerspruchs vor Zahlung Auslösung einer verbindlichen Stellungnahme des Maklers – mögliche außergerichtliche Einigung
    ✅ Chance Nutzung der BGH-Rechtsprechung zur Abgrenzung von Grundbuch-/Sachverträgen Starkes juristisches Argument zur Durchsetzung einer reduzierten Provision (nur auf 199.000 €)
    ✅ Chance Fachanwaltliche Prüfung vor Vertragsabschluss oder unmittelbar nach Beurkundung Frühzeitige Risikominimierung, präventive Absicherung gegen Fehlentscheidungen und Kosten
    ✅ Chance Ausweisung der Einbauküche als „geschenkter Sachwert“ oder „ohne Gegenleistung“ im Vertrag Rechtliche Ausschlussmöglichkeit von der Provisionsbemessung – bei korrekter Formulierung unwidersprechlich

    Orientierungshilfen

    1. Sofortigen schriftlichen Widerspruch einlegen: Formulieren Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung einen klaren, datierten und per Einschreiben versandten Widerspruch gegen den Teil der Provision, der auf die Einbauküche entfällt (5.000 €).
    2. Notarvertrag und Maklervertrag sammeln: Beschaffen Sie beide Originalverträge (ggf. Kopien beim Notar), prüfen Sie darin die Formulierungen zu „Kaufpreis“, „Bestandteile“, „Bemessungsgrundlage“ und „Zubehör“.
    3. Fachanwalt für Immobilienrecht beauftragen: Kontaktieren Sie umgehend einen auf Immobilienrecht spezialisierten Rechtsanwalt zur Prüfung der Verträge, zur Formulierung des Widerspruchs und zur Abschätzung der Durchsetzbarkeit.
    4. Keine Zahlung vor vertraglicher Klärung: Zahlen Sie keinerlei Provisionsteil, der die Einbauküche betrifft, solange keine rechtsverbindliche Einigung oder gerichtliche Klärung vorliegt.
    5. Beweissicherung organisieren: Fotografieren Sie die Einbauküche vor Übergabe, dokumentieren Sie deren Befestigung (Schrauben, Verklebung, Anschluss an Hausinstallation) – für spätere Schadensbeurteilung bei „Entfernung“.
    6. Makler schriftlich zur Grundlage befragen: Fordern Sie vom Makler per Brief die konkrete vertragliche und rechtliche Grundlage für die Berechnung auf 204.000 € an – inkl. Verweis auf Vertragsparagraphen und Rechtsprechung.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Maklerprovision
    Die Maklerprovision ist eine Gebühr, die ein Immobilienmakler für die erfolgreiche Vermittlung einer Immobilie erhält. Sie wird in der Regel als Prozentsatz des Kaufpreises berechnet. Verwandte Begriffe: Courtage, Vermittlungsgebühr.
    Kaufpreis
    Der Kaufpreis ist der Betrag, den der Käufer für den Erwerb einer Immobilie an den Verkäufer zahlt. Er wird im Notarvertrag festgelegt. Verwandte Begriffe: Erwerbspreis, Transaktionswert.
    Notarvertrag
    Der Notarvertrag ist ein rechtlich bindendes Dokument, das den Kauf und Verkauf einer Immobilie regelt. Er wird von einem Notar beurkundet. Verwandte Begriffe: Kaufvertrag, Beurkundung.
    Einbauküche
    Eine Einbauküche ist eine fest installierte Küche, die in der Regel beim Verkauf einer Immobilie mit übernommen wird. Ihr Wert kann separat im Kaufvertrag ausgewiesen werden. Verwandte Begriffe: Küchenausstattung, Küchenmöbel.
    Grunderwerbsteuer
    Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Kauf einer Immobilie anfällt. Sie wird vom jeweiligen Bundesland erhoben. Verwandte Begriffe: Immobiliensteuer, Erwerbssteuer.
    Grundbuch
    Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem alle Grundstücke und deren Eigentümer verzeichnet sind. Die Eintragung ins Grundbuch ist für den Eigentumsübergang erforderlich. Verwandte Begriffe: Eigentumsregister, Liegenschaftskataster.
    Immobilienrecht
    Das Immobilienrecht umfasst alle Gesetze und Vorschriften, die sich auf den Kauf, Verkauf, die Vermietung und Verwaltung von Immobilien beziehen. Es regelt die Rechte und Pflichten von Eigentümern, Mietern und Maklern. Verwandte Begriffe: Sachenrecht, Grundstücksrecht.

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wie wird die Maklerprovision berechnet?
      Die Maklerprovision wird in der Regel als Prozentsatz des Kaufpreises der Immobilie berechnet. Der genaue Prozentsatz ist regional unterschiedlich und wird zwischen Makler und Käufer/Verkäufer vereinbart. Die Basis für die Berechnung ist der im Notarvertrag festgelegte Kaufpreis.
    2. Gehört die Einbauküche zum Kaufpreis bei der Berechnung der Maklerprovision?
      Ja, wenn die Einbauküche im Kaufvertrag separat ausgewiesen und mit einem bestimmten Wert beziffert ist, wird dieser Wert in der Regel zum Kaufpreis addiert, um die Grundlage für die Maklerprovision zu bilden. Es ist wichtig, dass dies im Kaufvertrag klar geregelt ist.
    3. Was passiert, wenn der Kaufvertrag keine separate Ausweisung der Einbauküche enthält?
      Wenn die Einbauküche nicht separat im Kaufvertrag ausgewiesen ist, kann es schwierig sein, ihren Wert bei der Berechnung der Maklerprovision zu berücksichtigen. In diesem Fall wird die Provision in der Regel nur auf den im Vertrag genannten Kaufpreis berechnet.
    4. Kann ich die Maklerprovision verhandeln?
      Ja, die Maklerprovision ist in gewissem Rahmen verhandelbar. Es ist ratsam, vor der Unterzeichnung eines Maklervertrags über die Höhe der Provision zu sprechen und gegebenenfalls zu verhandeln.
    5. Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenprovision?
      Die Innenprovision wird vom Verkäufer bezahlt, während die Außenprovision vom Käufer getragen wird. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2020 ist es üblich, dass sich Käufer und Verkäufer die Provision teilen (oder der Verkäufer die gesamte Provision übernimmt).
    6. Was sollte ich tun, wenn ich Zweifel an der Richtigkeit der Provisionsberechnung habe?
      Wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit der Provisionsberechnung haben, sollten Sie den Notarvertrag und den Maklervertrag sorgfältig prüfen. Bei Unklarheiten oder Fehlern ist es ratsam, rechtlichen Rat bei einem Anwalt für Immobilienrecht einzuholen.
    7. Welche Kosten sind neben der Maklerprovision beim Immobilienkauf zu berücksichtigen?
      Neben der Maklerprovision fallen beim Immobilienkauf weitere Kosten an, wie z.B. Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten für die Eintragung ins Grundbuch. Diese Nebenkosten sollten bei der Finanzplanung berücksichtigt werden.
    8. Was ist ein Maklervertrag und welche Inhalte sind wichtig?
      Ein Maklervertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen Makler und Auftraggeber (Verkäufer oder Käufer). Wichtige Inhalte sind die Höhe der Provision, die Laufzeit des Vertrags, die Beschreibung der Immobilie und die vereinbarten Leistungen des Maklers.

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  2. Maklerprovision: Einheitlicher Kaufpreis vs. Einzelvertrag

    Die Frage lautet
    ist die Wohnung mit Küche als eine Einheit verkauft worden? Dann hat der Makler recht. Ist die Immobilie allerdings mit 199 T€ verkauft worden und ein weiterer Vertrag für die Küche über 5 T€, dann nicht. (Achtung Laienmeinung, keine Rechtsberatung). Ich würde an Ihrer Stelle mal einen RA aufsuchen und genau nachfragen, da man ohne genaue Vertragslage eigentlich keine echte Aussage treffen kann.
    Gruß
  3. Maklerprovision: Geringe Differenz – Streit lohnt nicht!

    Von welchem Betrag reden wir überhaupt?
    Bei einer angenommen Maklerprovision von 2 % geht es um einen Betrag von 100 (in Worten Einhundert) €s. Deswegen zum RA rennen? Ich würde die Provision OHNE Küchenanteil bezahlen und gut ist es. Der Makler wird zufrieden sein und wegen schlappe 100 € sicherlich keinen Aufstand machen.
    MfG Ortwin
  4. Maklerprovision: RA-Kosten vs. Provisionsstreit Einbauküche

    Das Problem ist wohl ...
    Das Problem ist wohl dass das Honorar für den RA mindestens so hoch ausfallen wird wie die Maklerprovision für den Verkauf der Küche. Der Makler wird sich vermutlich auf den Standpunkt stellen das die Küche ohne seine Vermittlung nicht verkauft worden wäre.
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

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    Maklerprovision bei Immobilienkauf: Einbauküche im Kaufpreis?

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Berechnung der Maklerprovision beim Immobilienkauf, insbesondere ob die im Kaufpreis enthaltene Einbauküche provisionspflichtig ist. Es wird diskutiert, ob ein einheitlicher Kaufpreis oder separate Verträge für Immobilie und Küche vorliegen. Die Wirtschaftlichkeit eines Rechtsstreits wird ebenfalls thematisiert.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Maklerprovision: Einheitlicher Kaufpreis vs. Einzelvertrag ist die Vertragsgestaltung entscheidend: Einheitlicher Kaufpreis inkludiert die Küche, separate Verträge nicht. Dies ist jedoch eine Laienmeinung und keine Rechtsberatung.

    ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Maklerprovision: Geringe Differenz – Streit lohnt nicht! wird argumentiert, dass bei geringen Differenzbeträgen ein Rechtsstreit unverhältnismäßig sein kann. Eine pragmatische Lösung wäre die Zahlung der Provision ohne Küchenanteil.

    💰 Kosten: Der Beitrag Maklerprovision: RA-Kosten vs. Provisionsstreit Einbauküche weist darauf hin, dass die Kosten für einen Rechtsanwalt die strittige Maklerprovision für die Einbauküche übersteigen könnten. Es gilt, die Verhältnismäßigkeit zu beachten.

    👉 Handlungsempfehlung: Vor einem Rechtsstreit sollte die genaue Vertragslage geprüft und die Kosten eines Rechtsanwalts mit der strittigen Provisionssumme verglichen werden. Eine einvernehmliche Lösung mit dem Makler ist oft die wirtschaftlichste Option. Im Zweifelsfall sollte ein Anwalt für Immobilienrecht konsultiert werden, um den Provisionsanspruch zu prüfen.

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