Wann soll/kann man den Darlehensvertrag unterschrieben?
BAU-Forum: Baufinanzierung

Wann soll/kann man den Darlehensvertrag unterschrieben?

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage an die Profis: Ich habe letzte Woche über einen Makler ein Einfamilienhaus reserviert und warte derzeit auf einen Kaufvertragsentwurf und Notartermin. Die Finanzierung habe ich 1 Woche vorher geklärt und der Darlehensvertrag liegt seit heute zur Unterschrift bei meinem Finanzierungsberater.
Nun weiß ich nicht genau, wie es weitergeht, wann darf/kann/soll ich den Darlehensvertrag unterschreiben?
Der Finanzierungsberater sagt, ich kann den Darlehensvertrag jetzt schon unterschreiben, weil man ihn 1.) innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen kann und 2.) der Vertrag nach Ablauf dieser 14 Tage im Falle eines Nichtzustandekommens des Kaufes sowieso Null und nichtig wird, weil der Vertrag exakt auf diese Immobilie abgestimmt ist. Kommt es nicht zum Kauf, kommt es auch nicht zum Darlehen. Erscheint mir zwar plausibel, aber hierbei entstehen mir mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit Kosten.
Der Makler sagt, ich soll den Darlehensvertrag auf keinen Fall jetzt schon unterschreiben, sondern erst nach dem Notar. Dem Notar reicht eine schriftliche Darlehenszusage der finanzierenden Bank.
Was stimmt nun? Wie ist die übliche Vorgehensweise? Mir wäre eigentlich Variante 2 lieber, aber mein Finanzierungsberater möchte am liebsten sofort eine Unterschrift unter dem Darlehensvertrag, weil er "sonst das aktuell günstige Zinsangebot nicht halten kann".
  • Name:
  • Marlies
  1. Ihr Makler hat recht und

    wenn Sie es ganz richtig machen wollen und Zeit dabei sparen wollen, lassen Sie sich von der finanzierenden Bank die Grundschuldbestellungsurkunde über den Finanzvermittler aushändigen und teilen dem Notar mit, das Sie im Anschluss an den Kaufvertrag noch die Grundschuldbestellung machen wollen. Die kommt einem Darlehensvertrag gleich, erfolgt nach dem Kaufvertrag (falls der Verkäufer doch nicht unterschreibt) und spart Zeit, da nur einmal zum Notar. Die Rücktrittsmöglichkeiten sind mir so nicht bekannt und immer mit hohen Kosten verbunden, es sei denn Sie vereinbaren ausdrücklich und schriftlich im Darlehensvertrag, das Sie ohne Strafe herauskommen, so das Haus nicht an Sie veräußert wird.
  2. Klären Sie die Dinge, die Sie bedenklich stimmen

    durch ein Gespräch mit der Bank, dem Notar und dem Anbieter.
    Das wäre eine faire Geste gegenüber all Ihren Vertragspartnern und Sie haben Gewissheit.
    Bedenken Sie auch, dass die Zinsen zurzeit in Bewegung sind. Ein halbes Prozent schlechter finanziert gibt dann leicht einige Tausender zusätzlich.

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