Selbstschuldnerische Bürgschaft statt Finanzierungsbestätigung: Risiken & Alternativen?
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Selbstschuldnerische Bürgschaft statt Finanzierungsbestätigung: Risiken & Alternativen?

Foto von Martin Outl

Ein potentieller Bauträger möchte im Vertrag nach VOBAbk.-B jetzt eine "Selbstschuldnerische Bürgschaft" in Höhe von 15000 € vereinbaren. Er sagt, dies sei eine Finanzierungsbestätigung für ihn.
Wir haben stattdessen angeboten, ihm die Finanznachweise in Form von Barmitteln und Darlehenszusagen zu zeigen  -  will er aber bisher nicht. Statt "Selbstschuldnerische Bürgschaft" würde der Bauträger auch die jetzige Einzahlung auf ein neues Sparbuch auf seinen Namen akzeptieren, über das wir nur gemeinsam verfügen können. Angeblich macht der Bauträger dies mit seinen Kunden immer so und hat bisher noch nie die Sparsumme in Angriff genommen, sondern dem Kunden das Sparbuch immer bei (nach?) der letzten Rate wieder zurückgegeben.
Ist das gängige Praxis oder hat es einen Haken?

Wir bekommen im Gegenzug vom Bauträger keine Fertigstellungsbürgschaft oder Gewährleistungsbürgschaft. In der VOB/B § 17 habe ich nur was zur solchen Fertigstellungs- und Mängelbeseitigungsbürgschaften gefunden  -  nichts von einer Finanzierungsbestätigung als Selbstschuldnerische Bürgschaft oder per Sperrkonto.

Was bringt uns eine Finanzierungsbestätigung in Form einer Selbstschuldnerischen Bürgschaftschaft? Kostet uns (?) doch nur Gebühren und bei der Einzahlung ins Sparbuch gegen uns die Zinsen verloren, die wir sonst beim Festlegen auf 9 Monate bekommen würden.
Sind wir da zu pingelig oder zu vorsichtig?
Wir sehen da auch für den Bauträger keine Vorteile, weil er nicht ohne unser Zustimmung an das Sparbuch gehen könnte. (Die genauen Verfügungsbedingungen kennen wir noch nicht.

Vor einiger Zeit gab es schon mal 'ne Diskussion in ähnlicher Richtung:

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    🔴 Kritisch: Eine selbstschuldnerische Bürgschaft kann erhebliche finanzielle Risiken bergen. Lassen Sie sich vor der Unterzeichnung rechtlich beraten.

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    Ich sehe hier einige Punkte, die Sie beachten sollten, wenn der Bauträger eine selbstschuldnerische Bürgschaft anstelle einer Finanzierungsbestätigung verlangt.

    Eine selbstschuldnerische Bürgschaft bedeutet, dass Sie als Bürge direkt für die Schulden des Bauträgers einstehen, falls dieser seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Im Gegensatz dazu würde eine einfache Finanzierungsbestätigung lediglich die vorhandenen Mittel des Bauträgers dokumentieren.

    🔴 Gefahr: Die selbstschuldnerische Bürgschaft birgt das Risiko, dass Sie im Falle einer Insolvenz des Bauträgers für dessen Schulden aufkommen müssen. Dies kann Ihre finanzielle Situation erheblich belasten.

    Ich empfehle Ihnen, die folgenden Alternativen in Betracht zu ziehen:

    • Sperrkonto: Vereinbaren Sie ein Sperrkonto, auf das Sie die Bausumme einzahlen. Der Bauträger erhält dann Zugriff auf das Geld, sobald er die entsprechenden Bauleistungen erbracht hat.
    • Fertigstellungsbürgschaft: Lassen Sie sich vom Bauträger eine Fertigstellungsbürgschaft vorlegen. Diese sichert Sie ab, falls der Bauträger die Bauarbeiten nicht fertigstellt.
    • Finanznachweise: Akzeptieren Sie die Vorlage von Finanznachweisen (Barmittel, Darlehenszusagen) nur, wenn diese von unabhängigen Stellen (z.B. Banken) bestätigt sind.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem Anwalt für Baurecht oder einem unabhängigen Finanzberater beraten, um die Risiken und Vorteile der verschiedenen Optionen abzuwägen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Selbstschuldnerische Bürgschaft
    Eine selbstschuldnerische Bürgschaft ist eine Bürgschaft, bei der der Bürge direkt für die Schulden des Hauptschuldners haftet, ohne dass der Gläubiger zuerst versuchen muss, sein Geld vom Hauptschuldner einzufordern. Dies bedeutet ein hohes finanzielles Risiko für den Bürgen. Verwandte Begriffe: Bürgschaft, Ausfallbürgschaft, Bankbürgschaft.
    Finanzierungsbestätigung
    Eine Finanzierungsbestätigung ist ein Dokument, das die vorhandenen finanziellen Mittel eines Unternehmens oder einer Person nachweist. Im Bauwesen dient sie als Nachweis, dass der Bauträger in der Lage ist, das Bauprojekt zu finanzieren. Verwandte Begriffe: Bonitätsprüfung, Kapitalnachweis, Kreditwürdigkeit.
    VOB/B
    Die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B) sind Allgemeine Vertragsbedingungen für Bauleistungen. Sie regeln die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer im Bauvertrag. Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, BGBAbk..
    Sperrkonto
    Ein Sperrkonto ist ein Konto, auf das Gelder eingezahlt werden, die nur unter bestimmten Bedingungen freigegeben werden können. Im Bauwesen dient es dazu, die Bausumme sicher zu verwahren und die Auszahlung an den Bauträger an den Baufortschritt zu koppeln. Verwandte Begriffe: Treuhandkonto, Anderkonto, Baukonto.
    Fertigstellungsbürgschaft
    Eine Fertigstellungsbürgschaft sichert den Bauherrn gegen das Risiko ab, dass der Bauträger die Bauarbeiten nicht vertragsgemäß fertigstellt. Die Bürgschaftssumme dient dazu, die Fertigstellung durch ein anderes Unternehmen zu finanzieren. Verwandte Begriffe: Baugarantie, Vertragserfüllungsbürgschaft, Mängelbürgschaft.
    Gewährleistungsbürgschaft
    Eine Gewährleistungsbürgschaft sichert den Bauherrn gegen Mängelansprüche nach Fertigstellung des Baus ab. Sie deckt die Kosten für die Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten. Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Sachmängelhaftung, Garantie.
    Bauträger
    Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Bauprojekte plant, finanziert und realisiert. Er tritt als Verkäufer von Immobilien auf und ist für die ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten verantwortlich. Verwandte Begriffe: Bauherr, Projektentwickler, Generalunternehmer.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine selbstschuldnerische Bürgschaft?
      Eine selbstschuldnerische Bürgschaft ist eine Bürgschaft, bei der der Bürge (in diesem Fall Sie) direkt für die Schulden des Hauptschuldners (des Bauträgers) haftet, ohne dass der Gläubiger (der Bauträger) zuerst versuchen muss, sein Geld vom Hauptschuldner einzufordern. Das bedeutet, der Bauträger kann sich direkt an Sie wenden, wenn er Geld benötigt.
    2. Welche Risiken birgt eine selbstschuldnerische Bürgschaft?
      Das Hauptrisiko besteht darin, dass Sie im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Bauträgers für dessen Schulden aufkommen müssen. Dies kann Ihre finanzielle Situation erheblich belasten und im schlimmsten Fall zur Privatinsolvenz führen. Es ist wichtig, die finanzielle Stabilität des Bauträgers sorgfältig zu prüfen.
    3. Was ist eine Fertigstellungsbürgschaft?
      Eine Fertigstellungsbürgschaft sichert Sie als Bauherrn ab, falls der Bauträger die Bauarbeiten nicht vertragsgemäß fertigstellt. Die Bürgschaftssumme dient dann dazu, die Fertigstellung durch ein anderes Unternehmen zu finanzieren. Dies schützt Sie vor zusätzlichen Kosten und Verzögerungen.
    4. Was ist ein Sperrkonto?
      Ein Sperrkonto ist ein Konto, auf das Sie die Bausumme einzahlen. Der Bauträger erhält dann in regelmäßigen Abständen Zugriff auf Teilbeträge, sobald er die entsprechenden Bauleistungen erbracht hat. Dies gibt Ihnen eine gewisse Kontrolle über die Auszahlung der Gelder und minimiert das Risiko, dass der Bauträger das Geld für andere Zwecke verwendet.
    5. Welche Vorteile hat eine Finanzierungsbestätigung?
      Eine Finanzierungsbestätigung zeigt, dass der Bauträger über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt, um das Bauprojekt zu realisieren. Dies gibt Ihnen als Bauherr eine gewisse Sicherheit, dass der Bauträger in der Lage ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen. Allerdings bietet sie keine absolute Garantie, da sich die finanzielle Situation des Bauträgers im Laufe der Zeit ändern kann.
    6. Was ist der Unterschied zwischen einer selbstschuldnerischen Bürgschaft und einer Gewährleistungsbürgschaft?
      Eine selbstschuldnerische Bürgschaft dient als Sicherheit für die Finanzierung des Bauprojekts, während eine Gewährleistungsbürgschaft die Mängelbeseitigung nach Fertigstellung des Baus absichert. Die Gewährleistungsbürgschaft deckt also Mängel ab, die innerhalb der Gewährleistungsfrist auftreten.
    7. Welche Alternativen gibt es zur selbstschuldnerischen Bürgschaft?
      Neben dem Sperrkonto und der Fertigstellungsbürgschaft können Sie auch eine Ratenzahlung nach Baufortschritt vereinbaren oder eine Bankbürgschaft vom Bauträger verlangen. Wichtig ist, dass Sie sich umfassend informieren und die für Sie passende Lösung wählen.
    8. Was sollte ich tun, wenn der Bauträger auf einer selbstschuldnerischen Bürgschaft besteht?
      Ich empfehle Ihnen, die Gründe für das Bestehen auf der Bürgschaft zu hinterfragen und alternative Sicherheiten anzubieten. Lassen Sie sich von einem Anwalt oder Finanzberater beraten, um die Risiken und Konsequenzen der Bürgschaft zu verstehen. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht vollständig verstehen.

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  2. Zahlungsbürgschaft: Unternehmer trägt die Kosten laut BGB

    Handwerkersicherungsgesetz oder so ähnlich?
    Hallo,
    "gängige" Praxis ist es nicht.
    Der Gesetzgeber hat vor einiger Zeit diese Möglichkeit geschaffen. Der Unternehmer kann eine Zahlungsbürgschaft verlangen, muss aber die Kosten dafür tragen.
    Zwischenzeitlich wurde das alles in das BGBAbk. aufgenommen. Die genauen Paragraphen kann ich aber nicht aus dem Hut zaubern (müsste blättern). Bestimmt wird noch Hilfe diesbezüglich kommen, oder @Stubenrauch😉 )
    Mit freundlichen Grüßen
  3. Sperrkonto Bauträger: Verfügungsbeschränkung technisch umsetzen

    Habe ich in der Bankausbildung geschlafen?
    Bei Eröffnung eines Sparbuches auf den Namen des Bauträger, wird dieser doch Gläubiger? Wie wollen Sie dessen alleinige Verfügungsbeschränkung dann ausschließen. Hätte mich nur mal technisch interessiert.
    Bei solchen Fragen, mit rechtlichen Schwerpunkten ist es auf jeden Fall angebracht, sich juristisch beraten zu lassen.
    Ich geh da zu meinem ansässigen Notar (Bayern) Dort bekommt man Rat (natürlich auch andere Interessierte) ruhig, sachlich und im Entwurf kostenlos.
    Außerdem: Was will der Bauträger mit 15.000 € anfangen?
  4. Bauhandwerkersicherungshypothek: Alternative zur Bürgschaft (BGB)

    Bauhandwerkersicherungshypothek
    nennt sich diese im BGBAbk. vorgesehene Sicherung für den Handwerker, die das Gegenstück der Bürgschaft ist.
  5. Sparbuch-Alternative: Baufamilie sichert Verfügungsvereinbarung ab

    Foto von

    Danke für die Hinweise  -  wann sind Mängel behoben?
    Ich hatte das mit der Sparbuch-Alternative leider falsch aufgeschrieben. In dem Fall würde dies Sparbuch auf unseren Namen (wir als Baufamilie) laufen und beim Bauträger deponiert mit einer Verfügungsvereinbarung.
    Die Vereinbarung sagt im Wesentlichen, dass der Bauträger nur auf das Geld zugreifen darf/soll, wenn alle schriftlich fixierten Mängel behoben sind und wir trotzdem der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen würden.  -  Aber wer/wie stellt fest, dass "alle schriftlich fixierten Mängel behoben sind"? Die Baufamilie und der Gutachter im Zweifelsfall?
  6. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Selbstschuldnerische Bürgschaft vs. Finanzierungsbestätigung: Risiken & Alternativen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob eine selbstschuldnerische Bürgschaft eine sinnvolle Alternative zur Finanzierungsbestätigung durch den Bauträger darstellt. Es werden Risiken und Alternativen wie Sperrkonten und Bauhandwerkersicherungshypotheken erörtert. Ein wichtiger Punkt ist die korrekte technische Umsetzung von Verfügungsbeschränkungen bei Sparbuch-Lösungen. Die rechtliche Beratung durch einen Notar wird bei solchen Fragen empfohlen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Sperrkonto Bauträger: Verfügungsbeschränkung technisch umsetzen wird darauf hingewiesen, dass bei Eröffnung eines Sparbuchs auf den Namen des Bauträgers dieser Gläubiger wird, was eine alleinige Verfügungsbeschränkung erschwert.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Zahlungsbürgschaft: Unternehmer trägt die Kosten laut BGBAbk. klärt auf, dass der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Zahlungsbürgschaft geschaffen hat, wobei der Unternehmer die Kosten dafür tragen muss. Dies ist im BGB geregelt.

    💰 Zusatzinfo: Eine im BGB vorgesehene Sicherung für den Handwerker ist die Bauhandwerkersicherungshypothek, welche im Beitrag Bauhandwerkersicherungshypothek: Alternative zur Bürgschaft (BGB) als Gegenstück zur Bürgschaft genannt wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Bei der Vereinbarung einer Sparbuch-Alternative sollte, wie im Beitrag Sparbuch-Alternative: Baufamilie sichert Verfügungsvereinbarung ab beschrieben, das Sparbuch auf den Namen der Baufamilie laufen und beim Bauträger mit einer klaren Verfügungsvereinbarung deponiert werden. Im Zweifelsfall sollte ein Gutachter hinzugezogen werden.

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