Hypothek durch Bausparen ablösen
BAU-Forum: Baufinanzierung

Hypothek durch Bausparen ablösen

In zwei Jahren läuft eine Hypothek (55.000 EUR) mit zehnjähriger Zinsfestschreibung ab. Die Hausbank empfiehlt:
a) die Hypothek über diesen Zeitraum hinaus weiter als Festdarlehen abzuschließen, bis der..
b) jetzt neu abzuschließende Bausparvertrag über die gleiche Summe zuteilungsreif wird und somit die Hypothek damit abgelöst werden kann.
Ich zweifle daran, dass diese Konstellation für mich Vorteile hat. Kann man Pauschal sagen, dass diese Finanzierungsart gut oder schlecht ist?
Ich habe ähnliche Fragen im Forum gesucht und gefunden, bin aber nicht zu einem eindeutigen Ergebnis gekommen.
  • Name:
  • Bredemeier
  1. hm,

    Foto von Joachim Kaehler

    also, das kann eigentlich nur sehr teuer werden, Gesamtaufwand, Laufzeit. pauschal halte ich das für unsinnig, aber natürlich müsste man die Gesamtsituation kennen. hatten sie denn bisher Null Tilgung, bzw. Ansparung für Tilgung? wenn ja, wer hat dazu geraten?
    Gruß joachim kähler
  2. Wunder gibt es immer wieder

    Wenn die Bank Ihnen schon jetzt die Verlängerung empfiehlt, dann fragen Sie doch mal höflich an, ob diese denn bereit wären, den Altkredit womöglich ohne Vorfälligkeitsentschädigung schon jetzt zu (hoffentlich) günstigeren Konditionen abzulösen. Die können ja auch darauf verzichten.
    Den BSV sparen Sie ja auch an, um dann anschließend noch kräftig zu tilgen.
    Wenn Sie genauso kräftig die Hypothek (ist womöglich gar keine) tilgen ... wär das eine Möglichkeit?
    Alles aber ohne Zahlen (Zinsen, Laufzeiten, Tilgungsarten etc.) nur Spekulation.
    Man kann ja auch von Hamburg nach Bremen über Kopenhagen fahren.
  3. Ergänzung

    Danke für die Antworten.
    Als Ergänzung: Zur Neubaufinanzierung werden gerade Bausparverträge getilgt. Aufgrund des begrenzten Budgets ist die Hypothek daher 10 Jahre tilgungsfrei.
    Bei der oben genannten Finanzierungsart ist eine Zwischenfinanzierung mit einem Festdarlehen mit (4,8 %) 5,06 % Effektiver Jahreszins vorgesehen (ab sofort, dafür entfällt die Hypothek mit 7,606 % Effekt. Jahreszins).
    Gleichzeitig soll ein BSV (LBS-Tarif Classic top, Guthabenzins 1,50 %, Darlehenszins 4,25 %, Effektivzins gem. PAngV 4,55 %, Abschlussgebühr 1 %) abgeschlossen werden, der ca. 2011 das Festdarlehen ablöst.
    Dadurch würde ich mir die jetzigen niedrigen Zinsen erhalten, so der Berater. Mit den staatlichen Zulagen soll es sich zusätzlich lohnen.
    • Name:
    • Bredemeier
  4. Ergänzung

    Danke für die Antworten.
    Als Ergänzung: Zur Neubaufinanzierung werden gerade Bausparverträge getilgt. Aufgrund des begrenzten Budgets ist die Hypothek daher 10 Jahre tilgungsfrei.
    Bei der oben genannten Finanzierungsart ist eine Zwischenfinanzierung mit einem Festdarlehen mit (4,8 %) 5,06 % Effektiver Jahreszins vorgesehen (ab sofort, dafür entfällt die Hypothek mit 7,606 % Effekt. Jahreszins).
    Gleichzeitig soll ein BSV (LBS-Tarif Classic top, Guthabenzins 1,50 %, Darlehenszins 4,25 %, Effektivzins gem. PAngV 4,55 %, Abschlussgebühr 1 %) abgeschlossen werden, der ca. 2011 das Festdarlehen ablöst.
    Dadurch würde ich mir die jetzigen niedrigen Zinsen erhalten, so der Berater. Mit den staatlichen Zulagen soll es sich zusätzlich lohnen.
    • Name:
    • Bredemeier
  5. aha

    Foto von Joachim Kaehler

    1. welche staatlichen zulagen sollen diese Konstruktion denn interessant machen?
    2. bei einem neu angesparten bsv mit diesen guthabenzinsen beläuft sich der wahre Effektivzins des Zwischendarlehens auf rd. 15 bis 20 %, alleine durch das höhere Darlehen durch die entgangenen zinsgutschriften.
    meines Erachtens, mit den mageren Angaben, eine sehr schlechte bis saumiserabele Beratung um einen Vertrag abzuschließen.
  6. gäbe es einen einklagbaren Anspruch auf eine optimale Finanzierung ...

    gäbe es einen einklagbaren Anspruch auf eine optimale Finanzierung dann gäbe es nach meiner Meinung keine Bausparsofortfinanzierung.
    Wegen des engen Budgets (hohe Tilgung beim bereits laufenden Bausparvertrag) können Sie die Hypothek nicht bedienen.
    Das ist der Kernsatz, zu dem nichts mehr hinzugefügt werden muss.
    Ihr Bausparvertreter (Freund, Kumpel, Bekannter?) hat Sie offensichtlich für die Ausstattung seiner eigenen Altersversorgung auserkoren ;-)

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