Nachträgliche Vertragsänderung Bauträger: Rechte, Kosten & Vorgehen bei Streichungen?
BAU-Forum: Baufinanzierung

Nachträgliche Vertragsänderung Bauträger: Rechte, Kosten & Vorgehen bei Streichungen?

Hallo,
seit 2 Tagen lese ich wie wild in diesem Forum, doch ich finde keine Antworten  -  eher noch mehr Fragen.
Problem: am 2.11.02 haben wir einen Bauvertrag über ein Einfamilienhaus mit Anliegerwohnung unterschrieben (bei Bauträger  -  Firma) Dabei wurden, nebst Ges.  -  Kosten, auch alle Zusatzleistungen (Zisterne, Solar ...) mit aufgenommen. Nach unserer Unterschrift (!) Teilte uns der Mitarbeiter der Firma mit, dass das vom Chef noch gegengezeichnet werden muss und wir mussten es erst mal da lassen. Nach ein paar Tagen bekamen wir den Vertrag zurück  -  allerdings hatte der Chef "einige" Streichungen bei den Sonderleistungen vorgenommen. Daraufhin war ich doch ziemlich bockig und habe gesagt, wenn das nicht alles wieder in den Vertrag aufgenommen wird, bleibt das Ganze  -  dann baue ich mit jemand anderem. Resultat: Wir bekamen einen 2. Vertag, der um 27.000,- € "billiger" war  -  dafür hatten wir Heizung / Sanitär in "Eigenleistung", bzw. eigene Kosten, zu erbringen. Auch diesen Vertrag mussten wir wieder in der Firma lassen  -  wegen dem Chef  -  wieder einige Zusatzleistungen durchgestrichen. Der Witz daran: Die "Sonderleistungen: Solar, Zisterne wurden damit aber auch gleich mit herausgerechnet und theoretisch hat dann der Chef noch mehr gestrichen. Eine schriftliche Bestätigung, dass der 1. Vertrag hinfällig ist, haben wir bis zum heutigen Tag noch nicht erhalten!
2. Problem: Hauspreis: 300.000,- €, gehobene Ausstattung, Zusätzlich: ca. 8000,- € Erdarbeiten (Keller), 6000,- € Doppelgarage usw.. Das alles habe ich zwar schriftlich, doch das "zusätzlich" sind meine Kosten, die allerdings bei der Finanzierungsfrage eine wesentliche Rolle spielten.
Ein Mitarbeiter der Bauträgerfirma hat das Grundstück vor diesem Kostenvoranschlag (oder was immer das sein mag) 2x gesehen, einmal mit Bauleiterin und "Erdhörnchen" (Tiefbauer, man (n) verzeihe mir diesen Ausdruck, meine ich nicht böse). Der Tiefbauer hat die ganze Zeit gesagt, dass ist viel Arbeit und das muss genau berechnet werden. Und der Mitarbeiter vom Bauträger hat das auch die ganze Zeit gehört! Ich habe also ca. 8000,- € für die Erdaebeiten nach diesem Termin veranschlagt bekommen und so ging alles zur Bank.
Letzte Woche: Kostenvoranschlag von Tiefbaufirma: 23.000  -  24.000,- €.
Gestern habe ich erst mal einen Brief an die Geschäftsleitung geschrieben, dass ich nicht beabsichtige mehr zu zahlen und das ich eine Antwort bis Ende nächster Woche erwarte.
Was kann ich noch tun? Entweder: ich blase alles ab und versuche mein bereits gezahltes Geld zurück zu bekommen oder ich zahle 300.000 und der Bauträger baut es und übernimmt alle zusätzlichen Zahlungen auf seine Kappe.
Würde mich riesig über einige Antworten freuen  -  dann verrate ich auch, wie der Bauträger heißt, der das wohl (auch die nachtraglichen Streichungen) öfter bei seinen Kunden macht.
Caro
  • Name:
  • Carolin
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Ich verstehe, dass Sie nach der Unterzeichnung Ihres Bauvertrags mit nachträglichen Änderungen durch den Bauträger konfrontiert sind. Das ist leider keine Seltenheit. Wichtig ist, dass Sie Ihre Rechte kennen und diese auch durchsetzen.

    Prüfen Sie den Bauvertrag genau: Welche Leistungen sind im Vertrag festgeschrieben? Gibt es Klauseln, die nachträgliche Änderungen regeln? Ein detaillierter Blick in den Vertrag ist der erste Schritt.

    Dokumentieren Sie alle Änderungen: Halten Sie jede Änderung, Streichung oder Zusatzleistung schriftlich fest. Lassen Sie sich Kostenvoranschläge für die Änderungen geben und bestehen Sie auf eine schriftliche Bestätigung der neuen Vereinbarungen.

    Achten Sie auf die Finanzierungsfrage: Klären Sie mit Ihrer Bank, wie sich die Änderungen auf Ihre Finanzierung auswirken. Eventuell müssen Sie die Finanzierung anpassen.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, sich von einem Anwalt für Baurecht beraten zu lassen. Dieser kann Ihren Vertrag prüfen, Ihre Rechte einschätzen und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bauträgervertrag
    Ein Bauträgervertrag ist ein Vertrag, bei dem sich ein Bauträger verpflichtet, ein Gebäude zu errichten oder umzubauen und das Eigentum daran auf den Erwerber zu übertragen. Er ist eine Mischform aus Kauf- und Werkvertrag.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Kaufvertrag, Bauvertrag
    Sonderleistungen
    Sonderleistungen sind Leistungen, die über die im Standard-Bauvertrag vereinbarten Leistungen hinausgehen. Sie müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
    Verwandte Begriffe: Zusatzleistungen, Mehrleistungen, Individualleistungen
    Nachträgliche Vertragsänderung
    Eine nachträgliche Vertragsänderung liegt vor, wenn nach Unterzeichnung des Vertrags Änderungen an den vereinbarten Leistungen oder Bedingungen vorgenommen werden.
    Verwandte Begriffe: Vertragsanpassung, Vertragsänderung, Änderungsvereinbarung
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Bauträgers, für Mängel am Bauwerk einzustehen. Sie beträgt in der Regel fünf Jahre.
    Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Sachmängelhaftung, Garantie
    Baubeschreibung
    Die Baubeschreibung ist ein detailliertes Dokument, das die zu erbringenden Leistungen des Bauträgers genau beschreibt. Sie ist Bestandteil des Bauvertrags.
    Verwandte Begriffe: Leistungsbeschreibung, Bauvertrag, Baupläne
    Erdarbeiten
    Erdarbeiten umfassen alle Arbeiten, die mit der Bearbeitung des Bodens im Zusammenhang stehen, wie z.B. Ausheben von Baugruben, Verfüllen von Gräben und Planieren des Geländes.
    Verwandte Begriffe: Tiefbau, Aushub, Geländearbeiten
    Kostenvoranschlag
    Ein Kostenvoranschlag ist eine detaillierte Aufstellung der voraussichtlichen Kosten für eine bestimmte Leistung. Er dient als Grundlage für die Preisverhandlung und Rechnungsstellung.
    Verwandte Begriffe: Angebot, Kalkulation, Preisübersicht

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Rechte habe ich bei nachträglichen Vertragsänderungen durch den Bauträger?
      Sie haben das Recht auf die im Vertrag vereinbarten Leistungen. Nachträgliche Änderungen bedürfen Ihrer Zustimmung. Der Bauträger kann nicht einseitig den Vertrag ändern, es sei denn, es gibt eine entsprechende Klausel im Vertrag.
    2. Was kann ich tun, wenn der Bauträger Leistungen streicht?
      Wenn der Bauträger Leistungen streicht, ohne dass dies im Vertrag vorgesehen ist oder Sie zugestimmt haben, können Sie auf die Erfüllung des Vertrags bestehen. Sie können den Bauträger auffordern, die gestrichenen Leistungen zu erbringen oder Schadensersatz fordern.
    3. Wie gehe ich mit Zusatzleistungen um, die der Bauträger nachträglich verlangt?
      Zusatzleistungen, die nicht im ursprünglichen Vertrag enthalten sind, müssen von Ihnen genehmigt werden. Der Bauträger muss Ihnen einen Kostenvoranschlag vorlegen und Sie müssen diesem zustimmen, bevor die Leistungen erbracht werden.
    4. Was passiert, wenn die nachträglichen Änderungen zu einer Kostensteigerung führen?
      Wenn die nachträglichen Änderungen zu einer Kostensteigerung führen, müssen Sie dieser zustimmen. Ohne Ihre Zustimmung kann der Bauträger die zusätzlichen Kosten nicht in Rechnung stellen. Klären Sie die Finanzierung mit Ihrer Bank.
    5. Kann ich vom Vertrag zurücktreten, wenn der Bauträger den Vertrag nachträglich ändert?
      Unter Umständen können Sie vom Vertrag zurücktreten, wenn der Bauträger wesentliche Vertragsbestandteile ändert, ohne dass dies im Vertrag vorgesehen ist oder Sie zugestimmt haben. Dies sollte jedoch von einem Anwalt geprüft werden.
    6. Welche Rolle spielt die Baubeschreibung bei nachträglichen Änderungen?
      Die Baubeschreibung ist ein wichtiger Bestandteil des Bauvertrags. Sie legt die zu erbringenden Leistungen detailliert fest. Nachträgliche Änderungen müssen sich an der Baubeschreibung messen lassen.
    7. Was ist, wenn der Bauträger Insolvenz anmeldet?
      Im Falle einer Insolvenz des Bauträgers ist es wichtig, Ihre Ansprüche schnell anzumelden. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte als Gläubiger geltend zu machen.
    8. Wie lange habe ich Zeit, Mängel am Bau zu reklamieren?
      Die Gewährleistungsfrist für Mängel am Bau beträgt in der Regel fünf Jahre. Innerhalb dieser Frist müssen Sie Mängel schriftlich beim Bauträger reklamieren.

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  2. Bauträgervertrag: Unakzeptables Verhalten des Bauträgers

    soso
    Als ich Ihnen von BAU.DE erzählt habe, verstanden wir uns noch gut, Frau Hagenmüller.
    Jetzt sieht das anders aus.
    Ihr Verhalten kann und will ich nicht akzeptieren.
    Überlegen Sie sich, was Sie tun!
    Der Vertrag hat Hand und Fuß und ist äußerst fair.
    Punkt.
  3. Bauträgervertrag: Streichungen – Kein Vertragsabschluss!

    Bauträger wechseln
    Hallo,
    der Beitrag ging mir ein wenig drunter und drüber. Ich versuche deshalb mal eine Kurzfassung.
    • Vermittler führt Gespräche mit Ihnen und macht dann ein Angebot
    • Sie unterschreiben das Angebot
    • Vermittler dagt: "Muss Chef fragen. "
    • Chef sagt, alles Sch ..., kann das gar nicht so und streicht

    War das in etwa richtig?
    Damit ist kein Vertrag zustande gekommen. Die Streichungen stellen ein erneutes Vertragsangebot des Bauträgers an Sie dar, welches Sie dann wieder annehmen oder auch ablehnen können.
    Bei soviel Ärger, Vor- und Zurück schon beim Angebot, würde ich die Finger von dem Bauträger lassen.
    Für das weitere Vorgehen sollten Sie sich einen eigenen Bauleiter suchen. Der hilft auch bei der Wahl des Unternehmers. Kostet zwar Geld, spart aber auch Geld, Zeit und Nerven.
    Mit freundlichen Grüßen

  4. Bauträgervertrag: Bei Änderungen sofort Konsequenzen ziehen!

    Foto von Jürgen Weber, Dipl.-Ing.

    Ungereimt
    so les ich zumindest den Text von Carolin. Was für Geld haben sie denn schon bezahlt und auf welcher Grundlage? Ich hätte bei erster Änderung schon dies Sache "begraben". Es gibt viele Baufirmen, welche auf einen Kunden warten. Beim zweiten Mal würde ich überhaupt nicht mehr nachdenken. Allerdings sind mir in meinem Berufsleben auch eine erhebliche Anzahl von Bauherren u.  -  herrinnen bekannt, welche den Ärger "provozieren". Wenn es so ist  -  wie Sie sagen  -  dann konsequent vorgehen. Alles andere bringt noch mehr Ärger.
  5. Ironie: Viel Geld fürs Nichtstun – Neid auf Bauträger?

    Warum laufen mir nicht mal so eine Leute übern Weg ...
    Warum laufen mir nicht mal so eine Leute übern Weg ich will auch viel Kohle fürs Nichtstun bekommen ... Viele Grüße trotzdem
  6. Bauträgervertrag: Streichungen nach Unterschrift – Vorgehensweise

    Hallo Sie alle sind ja wahnsinnig flink Aber ...
    Hallo, Sie alle sind ja wahnsinnig flink. Aber wer ist der nette Nr. 1?
    1. Vertrag mit Sonderleistungen gemacht (betrifft a. Einigung des Hauspreises und besondere Zusatzleistungen) innerhalb des Hauspreises  -  ohne das uns der Verkäufer aufmerksam gemacht hat, dass es nach unserer Unterschrift noch zu Streichungen durch den Chef kommen kann.
    2. Vertrag haben wir in Kopie einige Tage später erhalten, mit diversen Streichungen der Zusatzleistungen (die ja am Anfang im Hauspreis innbegriffen waren. Darauf hin war ich sauer und habe gesagt: entweder alles kommt wieder rein, oder es bleibt.
    3. Reaktion des Bauträgers: Neuer Vertrag: Hauspreis nun 27.000,- weniger. Dafür wurde aber Heizung / Sanitär herausgerechnet (somit ja auch die Zusatzleistung: z.B. Zisterne, Solaranlage) Problem: 1. habe ich vom Bauträger vorher nicht erfahren, wie hoch er innerhalb der Ges. -Kosten des Hauses (Schlüsselfertig mit Fußbodenheizung) diesen Bereich kalkuliert hat und 2. habe ich mir inzwischen 3 Angebote geholt, die auch nicht an diese 27. herankommen. Und den Bauträger nachträglich zu fragen, kann ich mir ja sicher sparen.
    Aber der Chef hat ja auch wieder beim 2. Vertrag einige Streichungen vorgenommen  -  wieder nach unserer Unterschrift und wieder sollten wir das da lassen, weil ja nun alles geklärt ist und der Chef das nur noch unterschreiben muss.
    3. Bezahlt habe ich Architektenkosten, Vermesser, Bauantrag
    Ich finde, dass Streichungen in einem abgeschlossenen Vertrag nicht mehr ohne Rücksprache geändert werden dürfen. Dafür mache ich doch einen Vertrag. Ebenso unverständlich ist mir, dass man sich bei Kosten der Erdarbeiten um 15.000  -  16.000,- verschätzen kann, wenn kompetente Mitarbeiter vom Bauträger das Grundstück schon vorher 2x besichtigt haben. Dann hätte man immer noch sagen können, dass man wirklich die ersten Angebote von den betreffenden Firmen abwarten muss. Das wäre zu mindestens fairer gewesen!
    Caro
  7. Grundstücksfrage: Zweiten Bauträgervertrag unterschrieben?

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    wem gehört das Grundstück?
    Und haben Sie den zweiten Vertrag auch unterschrieben?
  8. Grundstück bezahlt: Kein Kredit, Eigentum gesichert!

    Nein dass gehört bereits mir Gott sei Dank ...
    :-) Nein, dass gehört bereits mir! Gott sei Dank! Alles bezahlt, keinen Kredit  -  Thema Grundstück ist abgeschlossen: Ich stehe im Grundbuch! (Ohne Bauträger oder so )
    Caro
  9. Bauträgervertrag: Schriftliche Bestätigung der Hinfälligkeit fehlt!

    Sorry eine Antwort fehlt Den 2 Vertrag haben ...
    Sorry, eine Antwort fehlt:
    Den 2. Vertrag haben wir auch unterschrieben.
    Der mehrfachen Aufforderung von uns gegenüber dem Bauträger, dass Sie uns schriftlich geben sollen, dass der 1. Vertrag hinfällig ist, sind sie bis heute noch nicht nachgekommen.
    (Ich weiß  -  wir sind s.. blöd! Uns auf so etwas einzulassen.)
    Im 2. Vertrag wurde dann ja wieder herausgestrichen.
    Caro
  10. Makler- & Bauträgerverordnung: Rechte prüfen, Gewerbeamt kontaktieren!

    Wofür haben Sie schon Geld bezahlt?
    Sollten Sie wider erwarten mit dem Bauträger noch einig werden sollten Sie mal im Forum nach Makler- und Bauträgerverordnung (Maklerverordnung, Bauträgerverordnung) suchen. Da gab es einen Beitrag mit Urteil, das dürfte nicht ganz uninteressant sein. Im übrigen sollten Sie die Verordnung mal beim Bauträger ansprechen, und wenn das nichts hilft schauen Sie mal beim zuständigen Gewerbeamt für Ihren Bauträger vorbei und fragen ob er eine Gewerbegenehmigung nach § 34 c Gewerbeordnung hat.
  11. Bauantrag abgelehnt: Fehlende Unterlagen vom Bauträger!

    Bezahlt haben wir Architekten Vermesser Statiker alles was ...
    Bezahlt haben wir Architekten, Vermesser, Statiker  -  alles was zum Bauantrag gehört. Der Bauantrag wurde Mitte Dezember direkt von meinem Mann beim Bauamt abgegeben. Letzte Woche bekam ich einen Brief vom Bauamt: der Bauantrag kann nicht bearbeitet werden, weil einige "Kleinigkeiten" fehlen: Zustimmung es Wasser  -  und Abwasserzweckverbandes, Eintragung der Versorgungsleitungen im Lageplan, Entwässerungsplan
    Der "Witz" daran: schon im November fragten wir beim Bauträger nach ob und wo wir diese Dinge beantragen können. Antwort: Da haben wir noch Zeit
    Caro
  12. Architekten- & Statikerleistungen: Direktzahlung oder Bauträger?

    Und das alles haben Sie an den Bauträger bezahlt
    oder direkt an die einzelnen Gewerke? Bekommen Sie also z.B. vom Architekten oder Statiker auch entsprechend Ihrer Zahlungen Gegenleistungen wie Zeichnungen oder Berechnungen oder hat Ihnen der Bauträger eben mal Architektenleistungen und Statiker in Rechnung gestellt, gibt es dafür Verträge oder wird es im Gesamtwerk (derzeit strittiger Vertrag) geregelt?
  13. Bauträger: Vermittlung von Vermesser – Direkt bezahlt

    Nein den Vermesser habe ich direkt bezahlt Wurde ...
    Nein, den Vermesser habe ich direkt bezahlt. (Wurde mir aber vom Bauträger vermittelt.) Alles andere direkt an den Bauträger. Der ist schon ganz schön groß, verbreitet und bekannt (ich glaube ich habe mal etwas von 700 Mitarbeitern in Deutschland gelesen) und hat nach eigenen Angaben, eigene Architekten. Auf den Grundrissen, die zum Bauamt gingen, stand auch der Name des Architekten und der ist beim Bauträger beschäftigt.
    Caro
  14. Bauträger: 27.000 € günstiger – Heizung/Sanitär nicht inklusive?

    Habe ich das richtig gelesen das Haus wurde ...
    Habe ich das richtig gelesen, das Haus wurde 27.000 € billiger, dafür sind die Heizungs- und Sanitärarbeiten (Heizungsarbeiten, Sanitärarbeiten) inklusive Zisterne und Solar dann nicht mehr mit drin?
    Lassen Sie sich mal ein Angebot über diese Gewerke von einem Heizungs- und Sanitärinstallateur (Heizungsinstallateur, Sanitärinstallateur) machen. Ich glaube nicht, dass Sie da bei der von Ihnen erwähnten gehobenen Ausstattung auch nur annähernd hinkommen.
    Ich vermute der Bauträger versucht Sie zu übervorteilen.
  15. Bauträger: Keine Kostenaufschlüsselung der Gewerke erhalten!

    Ja 27 000 weniger Ich habe inzwischen auch ...
    Ja, 27.000,- weniger. Ich habe inzwischen auch 3 Angebote eingeholt, die nicht hinkommen. ABER das nützt mir nichts, weil mir der Bauträger nicht vorher gesagt hat, wieviel er dafür ursrünglich veranschlagt hat.
    Das wäre dann das nächste Thema: Ich versuche seit ca. 4-5 Wochen vom Bauträger eine Kostenaufschlüsselung der einzelnen Gewerke zu bekommen. Nix bekomme ich!
    Caro
  16. Bauträgervertrag: Generalunternehmer vs. MaBV – Meinungen gefragt!

    Ich vermute eher einen Generalunternehmer-Vertrag als nach MaBV
    Aber das Leistungen abgerechnet werden ohne das der Vertrag geschlossen ist grenzt ja an Nötigung, denn der unbedarfte Bauherr zahlt und schließt nachher den Vertrag um das Geld für die Vorleistungen nicht zu verlieren  -  Böse, Böse. Zum Vertragstyp würde ich mich freuen, mal noch andere Meinungen zu hören (von den Experten wie Bauunternehmern oder Architekten), eventuell wenn Bürozeit in Deutschland ist so nach 9. oo! Eine Frage noch die beantwortet werden könnte: Ist der Verkäufer beim Bauträger angestellt? Gute Nacht dann!
  17. Bauträgervertrag: Was ist ein Generalunternehmer-Vertrag (MaBV)?

    Tut mir leid aber was ist ein Generalunternehmer ...
    Tut mir leid, aber was ist ein: Generalunternehmer-Vertrag als nach MaBV?
    Und der Verkäufer nennt sich Verkaufsberater und ist seit Januar Leiter der Filiale und somit auch Angestellter des Bauträgers.
    Frage: Habe ich nun einen Vertrag, oder zwei oder keinen? Weil  -  unterschrieben haben wir beide und beide wurden im Nachhinein geändert.
    Caro
  18. Definition: Generalunternehmer, Bauträger & MaBV erklärt

    Foto von

    GU, Bauträger, MaBV
    Ein Generalunternehmer = Generalunternehmer führt komplette Baumaßnahmen durch, wobei er Teile der Leistung mit eigenem Betrieb ausführt (im Gegensatz zum Generalübernehmer). Er ist nicht Bauherr, Bauherr ist der Besteller. Ein Bauträger führt Bauvorhaben als Bauherr unter Verwendung von Vermögenswerten von Käufern durch. Der Bauträger braucht eine Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung und unterliegt der MaBV = Makler- und Bauträgerverordnung (Maklerverordnung, Bauträgerverordnung), der Generalunternehmer nicht.
  19. Bauträgervertrag: Einigung erforderlich – Rechtsberatung empfohlen!

    Moin ... ,
    also zur Kernfrage gibt es nen Vertrag oder nicht. Die Antwort wäre Rechtsberatung, das dürfen wir hier nicht machen. Aber denken dürfen wir. Also denke ich mal über mein letztes Wissen BGBAbk. nach. Danach kommt ein Vertrag zustande, wenn beide Parteien sich einig sind. Das bloße Unterzeichnen eines Vertrages bei nicht gleichzeitigem gegenzeichnen kann somit nur als Angebot zum Abschluss eines Vertrages gesehen werden. Frage können Sies beweisen, dass nachträglich geändert wurde? Wenn ja, ab zum RA unter Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer in den Ar ... treten. Viele Grüße
  20. Bauträgervertrag: Einigung bei Unterschrift – Streichungen nachträglich

    Tja einig waren wir uns bei unserer Unterzeichnung ...
    Tja, einig waren wir uns bei unserer Unterzeichnung des Vertrages, bei dem auch der Verkäufer mit unterschrieben hat. "Uneinig" waren wir dann hinterher, d.h. nachdem der Chef unterschrieben und gestrichen hat und wir den Vertrag in Kopie zurück bekommen haben. (Die Streichungen sieht man und im 2. Vertrag wurde mit anderer Schrift etwas dazu geschrieben.)
    Caro
  21. Bauherren-Tipp: Anwalt einschalten & Vertrag prüfen lassen!

    mein Tipp als Bauherr:
    suchen Sie sich einen guten Anwalt und versuchen Sie, aus den Vertrag/Verträgen herauszukommen. Das kann ich Ihnen aus eigener Bauherrenerfahrung nur dringend ans Herz legen!
    Wenn Sie jetzt schon so viele Probleme mit dem Bauträger haben, dann sehe ich für die eigentliche Bauphase tiefschwarz ☹
  22. Bauträger: Probleme in der Kommunikation – Anwalt konsultieren!

    Foto von Andrea Leidenbach

    Ich kann mich da nur anschließen
    gehen sie mit den Verträgen zu einem RA und lassen sie sich beraten, auch wenn es Geld kostet alles andere wird unter Umständen noch viel teurer. Wenn es schon in der Phase mit der Kommunikation und Absprache nicht stimmt würde ich mir sehr genau überlegen mit dem Unternehmen weiterzubauen.
    • Name:
  23. Bauträgervertrag: Kein Vertrag – Schadensersatzanspruch möglich!

    Foto von

    kein Vertrag aber Schadensersatz
    Ich tendiere dazu, dass kein Vertrag zu Stande gekommen ist. Aber die Firma dürfte sich nach dem Rechtsgrundsatz 'Verschulden bei Vertragsabschluss' schadensersatzpflichtig für die getätigten Aufwendungen gemacht haben. Sie haben im Vertrauen auf den baldigen Abschluss zu den verhandelten Bedingungen Teilleistungen bestellt, selbst ein Bodengutachten beauftragt, außerdem eine Finanzierung abgeschlossen. Wenn die Aufträge bei der Firma systematisch so zu Stande kommen, dass ein nicht unterschriftsberechtigter Mitarbeiter den Vertrag nebst Preis aushandelt, aber alles unverbindlich und vorbehaltlich der Zustimmung des Chefs sein soll, dann hätte darüber aufgeklärt werden müssen.
    Meine Frage, wem das Grundstück gehört, zielte darauf hin, ob die Leistungen Planung, Bodengutachten usw. weiterverwendbar sind, auch die Finanzierung. Dann reduziert sich der Schaden.
    Lassen Sie sich anwaltlich beraten. Wenn die Firma jetzt am Vertrag festhalten will, wäre es wichtig beweisen zu können, dass die Streichungen nachträglich gemacht wurden. Haben Sie eine Kopie der Fertigung bekommen, die Sie zuerst unterschrieben haben?
  24. Bauantrag: Unterlagen prüfen, Frist setzen & Details einfordern!

    Morgen, morgen
    lso, habe nochmal drüber geschlafen. Sie haben Architekt und Statiker bezahlt und dafür eine Antrag zur Baugenehmigung in? drei-? facher Ausfertigung bekommen. Davon hat Ihr Mann zwei oder mehr beim Bauamt eingereicht, aber mindestens eine behalten.
    Wichtig ist, Sie haben auch noch ein Exemplar! Das Bauamt bemängelt nur das Fehlen der Zustimmung des Wasser- und Abwasserverbandes (können Sie selbst beantragen), die Eintragungen der Versorgungsleitungen in den Lageplan (wenn hier auf Ihrem Grundstück gemeint ist könnten Sie theoretisch auch deren geplanten Verlauf selbst einzeichnen, fordern Sie aber lieber den Architekten dazu auf), ebenso Verfahren Sie mit dem Entwässerungsplan. Setzen Sie dem Architekten zwingend eine Frist. Wenn der Architekt dies noch nachgereicht hat, wäre Ihnen doch geholfen, vorausgesetzt die Baugenehmigung enthält alle Details wie Zeichnungen, Statik, Wärmeschutznachweise etc..
    Davon gehe ich aus, da das Bauamt nur oben aufgeführte Unterlagen nachgefordert hat. Dann hätten Sie wahrscheinlich auch nicht umsonst Geld bezahlt. Hier wäre nur noch die Höhe der Zahlungen interessant, sodass Ihnen ein Architekt im Forum sagen kann zu viel/zu wenig. Erhalten Sie die Baugenehmigung, haben die Genehmigungsunterlagen vollständig in der Hand und sind sich immer noch nicht zum Vertrag einig, können Sie sich ja mit den Unterlagen einen anderen Bauunternehmer suchen.
    Was den Vertrag selber angeht, sicherlich auch den ganzen Vorgang (inkl. Kosten Architekt ...) über den ich hier nochmal nachgedacht habe, halte ich auch anwaltliche Hilfe für sinnvoll.
  25. Bauträger: Finanzierung, Bauantrag & fehlende Unterlagen

    Vielen Dank für die vielen Zuschriften Meine Finanzierung ...
    Vielen Dank für die vielen Zuschriften!
    Meine Finanzierung ist seit Anfang Dez. durch und die wurde nach den Angaben des Bauträgers gemacht, Hauspreis + veranschlagte NKAbk. (Erdarbeiten, Außenanlagen, Doppelgarage usw.)
    An das Bauamt ging der Bauantrag in 4-facher Ausführung. Lt. Bauträger bekommen wir eine Mappe direkt vom Bauträger zurück.
    Die fehlenden Unterlagen zur Bearbeitung des Bauamtes wurden, so weit wie mgl., schon nachgereicht (durch den Bauträger).
    Bauträger hat eben angerufen, haben mein Fax bzw. Brief bekommen. Der Chef kommt am Mittwoch in die Firma, dort möchte der Verkäufer alles klären. Ich habe zu ihm gesagt, dass ich entweder alles bis Freitag schriftlich habe (Kosten der Einzelposten, Mehrkosten f. Erdarbeiten, usw.), ansonsten wird mich am Montag keiner im Büro der Firma sehen (Baubesprechung). Und mein Anwalt gibt mir sicher am Montag einen kurzfristigen Termin.
    Caro
  26. Architektenkosten: Bindung an Bauträger? Alternative Nutzung der Pläne?

    Hallo Herr Stubenrauch Sie schrieben wg Architektenkosten Ich ...
    Hallo Herr Stubenrauch, Sie schrieben wg. Architektenkosten. Ich hatte beim Bauträger gelesen, dass die erbrachte Architektenarbeit, nur in Verbindung mit dem Bau eines Hauses bei dem/diesem Bauträger zu verstehen ist. Heißt das, das ich das Haus nur von DIESEM Bauträger bauen lassen kann? Theoretisch kann ich doch mir den Plänen zu jemand anderem gehen, oder funktioniert das nicht so einfach, wie ich mir das vorstelle?
    Ich bin jetzt wirklich mal gespannt, ob ich bis Freitag alles das was ich haben wollte, auch bekomme. Zu mindestens, was die schriftliche Sache angeht.
    Und was ich seit gestern auf alle Fälle gelernt habe: Ich nehme mir einen eigenen Gutachter  -  während des ges. Baues! Egal wer baut!
    Und ich könnte mich schwarz ärgern, dass ich so blauäugig war; bin ich sonst wirklich nicht. Aber bei so einer bekannten Firma, hätte ich nie mit so etwas gerechnet.
    Caro
  27. Urheberrecht: Entwurfsschutz & Nutzungsrechte bei Bauträgerwechsel

    Foto von

    Urheberrecht
    Wenn sich die Frage auf das Urheberrecht bezieht: es kann tatsächlich ein Urheberrecht an dem Entwurf existieren. Die Gerichte urteilen unterschiedlich. Als Architekt tendiere ich zu der Auffassung, dass der Entwurf geschützt ist. Die Firma kann also die Nutzung außerhalb des Vertrages untersagen. Falls Sie sich von der Firma trennen, tut sich diese mit einer solchen Haltung nichts Gutes. Ihr Schaden steigt dann um die Planungskosten und mangels eines nutzbaren, vor 31.12.02 eingereichten Bauantrags um die verlorene Eigenheimzulage. Aus diesem Grund würde ich als Firma nicht pingelig sein und die Nutzungsrechte abgeben.
  28. Freie Planung: Eigenes Hausdesign – Statik-Kenntnisse erforderlich!

    Hallo Herr Stubenrauch danke für Ihre Antwort Das ...
    Hallo Herr Stubenrauch, danke für Ihre Antwort. Das Haus ist eine sog. freie Planung. Keller mit Anlieger, 2 Etagen und Dachgeschoss. Ich bin alles andere als Architekt und ich habe das ganze Haus, mit allen Räumen, Kamin, Treppen usw. geplant. Hunderte Zeichnungen, irgendwann habe ich dann mal die Außenmaße festgelegt und dann habe ich beim Kellergeschoss mit planen angefangen. Mit dieser Zeichnung sind wir dann zum Bauträger und haben gesagt, dass wir uns so unser Haus vorstellen. Der Bauträger hat zwar einige Änderungen vorgenommen, dass wohl aber mehr aus Kostengründen (Wintergarten und Balkon kleiner, Fertigteilgarage usw.) Aber im großen und ganzen ist das Haus so geblieben (obwohl ich Null Ahnung von Statik u.ä. habe. Ich denke aber auch, dass das nun wirklich kein Grund dafür ist, mein bereits gezahltes Geld vom Bauträger zurück zu fordern (12.800, €). Allerdings muss ich auch sagen, dass ich auf dieses Geld nicht verzichten möchte und kann. Habe ich überhaupt Chancen, das Geld zurück zu fordern?
    Caro
  29. Bauträgervertrag: Rücktritt & Geld zurück – Chancen ohne Rechtsstreit?

    Kann mir jemand bitte noch mal zu den ...
    Kann mir jemand bitte noch mal zu den Verträgen schreiben. 1 oder 2 Verträge, oder keinen?
    Wie sehen meine Chancen aus, gegenüber Bauträger zurück zu treten und mein bezahltes Geld zurück zu bekommen? (Auch ohne Rechtsstreit mit Bauträger)
    Caro
  30. Bauträgervertrag: Freigabe von Zeichnungen statt Geldforderung?

    Also das wäre Rechtsberatung
    wenn es so explizit beantwortet werden würde. Aber Sie finden die Gedanken zu den Verträgen auf Seite 1 Beitrag 2 Herr Stöckel und Seite 2 Beitrag 9 MoRüBe. Ob diese richtig sind kann Ihnen verbindlich nur ein Jurist sagen.
    Zum Geld wäre eventuell sinnvoll, statt das Geld zu fordern, die Freigabe der Zeichnungen, Statik etc. zum Bau mit einem anderen Unternehmen zu fordern. Argumente: Immerhin haben Sie die Leistung bezahlt, es ist nicht Ihr Verschulden das die Verträge nicht Zustandekommen, wenn der Verkäufer des Bauträgers sich hinsichtlich der Preise irrt und Sie möchten ja nicht, dass beim Bauträger umsonst gearbeitet würde, nur weil Sie wegen des geplatzten Vertrages Ihr Geld zurück möchten. Ihnen reicht die schriftliche Freigabe der Zeichnungen (obwohl, wenn das mit den Zeichnungen im Vertrag stand, ist erst die erste Frage zu klären 😉. Damit wäre ihnen glaube ich auch mehr geholfen. Denn sonst fangen Sie das ganze Planungs- und Genehmigungsverfahren von vorn an.
  31. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

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    Nachträgliche Vertragsänderung beim Bauträger: Rechte und Vorgehen

    💡 Kernaussagen: Der Thread behandelt die Problematik nachträglicher Vertragsänderungen durch einen Bauträger, insbesondere Streichungen von Leistungen nach Vertragsunterzeichnung. Es wird diskutiert, ob ein gültiger Vertrag zustande gekommen ist, welche Rechte der Bauherr hat und wie man am besten vorgeht, um seine Interessen zu wahren. Die Möglichkeit von Schadensersatzansprüchen und die Bedeutung der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) werden ebenfalls thematisiert. Abschließend wird die Frage nach der Freigabe von Planungsunterlagen anstelle einer Geldforderung erörtert.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Bauträgervertrag: Schriftliche Bestätigung der Hinfälligkeit fehlt! wird darauf hingewiesen, dass eine fehlende schriftliche Bestätigung der Hinfälligkeit des ersten Vertrags ein Risiko darstellt. Es ist ratsam, dies umgehend zu klären, um rechtliche Klarheit zu schaffen.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Definition: Generalunternehmer, Bauträger & MaBV erklärt erläutert die Unterschiede zwischen einem Generalunternehmer und einem Bauträger sowie die Relevanz der MaBV. Dieses Wissen ist entscheidend, um die eigene Vertragssituation richtig einschätzen zu können.

    💰 Zusatzinfo: Mehrere Beiträge thematisieren die Kosten, die bereits vor der Klärung der Vertragssituation entstanden sind (Architekt, Vermesser, etc.). Im Beitrag Bauträgervertrag: Kein Vertrag – Schadensersatzanspruch möglich! wird die Möglichkeit eines Schadensersatzanspruchs aufgrund von Verschulden bei Vertragsabschluss erörtert.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird dringend empfohlen, einen Anwalt für Baurecht zu konsultieren, um die individuelle Vertragssituation prüfen zu lassen und die bestmöglichen Schritte zu ergreifen (siehe Bauherren-Tipp: Anwalt einschalten & Vertrag prüfen lassen!). Alternativ kann versucht werden, die Freigabe der Planungsunterlagen zu erwirken, um mit einem anderen Unternehmen weiterzubauen (siehe Bauträgervertrag: Freigabe von Zeichnungen statt Geldforderung?).

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