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Grunderwerbssteuer auch auf Eigenleistungen?
BAU-Forum: Baufinanzierung

Grunderwerbssteuer auch auf Eigenleistungen?

Bei einem Bauträger-Vertrag über Hausbau und Grundstückskauf muss man Grunderwerbssteuer auf den Gesamtwert (inkl. Hausbaukosten) bezahlen, das ist klar. Aber: Wie sieht das mit den Eigenleistungen aus, die notwendig sind, um das Haus komplett fertigzustellen? Nehmen wir mal an, die Eigenleistungen beinhalten einen Wert von 20.000 DM Materialwert. Kann dann das Finanzamt dafür noch die anteilige Grunderwerbssteuer nachfordern?
Diese Frage ist für mich sehr wichtig, denn wir müssen für eine anteilige Abschreibung des Arbeitszimmers den Gesamtwert des Hauses angeben. Und der liegt Aufgrund der zusätzlichen Eigenleistungen eben um über 20.000 DM höher als im Kaufvertrag (der für die Grunderwerbssteuer maßgebend war) ...
Diesmal aus Vorsicht mit Pseudonym, ich hoffe man sieht's mir nach ...
  • Name:
  • Der Vorsichtige
  1. Wollt erst was sagen..

    lass es aber lieber
    • Name:
    • Der mit dem Kopf schüttelnde
  2. OK OK ... darf ich mich vorstellen? Und wer kann mir nun einen Rat geben?

    Wenn's denn hilft: Bin der Dieter aus der Nähe von Braunschweig.
    Hab halt immer etwas Bammel vor dem Finanzamt. Ist mir immer irgendwie unangenehm, obwohl ich eigentlich nichts zu verbergen habe ...
    Nachher schaut hier jemand rein, und ich habe die Eigenleistungskosten nicht angegeben, und dann bekomme ich einen drauf. Das möchte ich auch nicht riskieren ...
    • Name:
    • Dieter
  3. Da steht es

    bevor ich nochmal  -  unwissentlich  -  falsche Auskünfte unters Volk bringe.
  4. Das hilft mir auch nicht weiter, denn das Gesetz ist widersprüchlich!

    § 8 des GrEStG sagt im Absatz 1:
    "Die Steuer bemisst sich nach dem Wert der Gegenleistung". Na toll, meine Eigenleistung ist ja keine Gegenleistung, die ich vom Bauträger erhalten habe. Also brauche ich auch keine Grunderwerbssteuer nachzahlen?
    Aber im § 8 Absatz 3 steht: "Erstreckt sich der Erwerbsvorgang auf zu ein noch zu errichtendes Gebäude ..., ist der Wert des Grundstücks ... nach den tatsächlichen Verhältnissen im Zeitpunkt der Fertigstellung des Gebäudes maßgebend. " Das heißt ja im Gegensatz zu oben, dass meine Eigenleistungen mit in die Berechnung eingehen würden, denn der tatsächliche Wert des Hauses ist bei der kompletten Fertigstellung um den Wert meiner Eigenleistung erhöht.
    Was gilt denn nun? Hilfe ...
    • Name:
    • Dieter
  5. eine Sache geht nur

    Sie müssen sich für eine Sache entscheiden. Wenn Sie den geringeren Kaufpreis (ohne Eigenleistung) bei der Grunderwerbssteuer angesetzt haben und dieser auch eingezogen wurde, dann kann der anteilige Steuerfreibetrag bei der Berücksichtigung des Arbeitszimmers sich auch nur auf diesen beziehen. Ich kann Ihr Problem sehr gut nachvollziehen. Lieber gesund und reich als arm und krank  -  das geht leider nicht.
    • Name:
    • Andreas Beilschmidt
  6. Aber welcher Absatz des § 8 GrEstG ist denn nun maßgebend? Das ist doch der unklare Punkt

    nach § 8, Absatz 1 bräuchte ich keine Grunderwerbssteuer auf meine Eigenleistungen zu bezahlen. Nach § 8, Absatz 3 aber schon. Weiß da keiner Rat?
    • Name:
    • Dieter
  7. Lesen bildet!

    nicht nur die Paragraphen, sondern auch die dort enthaltenen Verweise lesen :-((
    § 8 Abs. 3 bezieht sich auf den § 1 Abs. 2a und 3.
    Grunderwerbsteuer meiner Meinung nach somit nur auf den Kaufpreis, die Eigenleistungen können gegenüber dem Finanzamt zusätzlich ohne Befürchtungen geltend gemacht werden.
    Mal logisch gedacht: Alles andere wäre ja auch völliger Blödsinn, oder?
    Das ist keine Steuer- oder Rechtsberatung (Steuerberatung, Rechtsberatung), sondern lediglich meine eigene Meinung. Falls weiterer Klärungsbedarf besteht: Ein kurzer Anruf beim Steuerberater dürfte genügen.
    Alles klaro? ;-))
  8. Zustimmung!

    Jetzt aber! Ich stimme Ihnen vollkommen zu, Herr Richter! Vielen Dank.
    • Name:
    • M. Wälbers
  9. Nachdem ich die Paragraphen noch mal genau gelesen habe

    stimme ich dem auch zu. Ich brauche also auf Eigenleistungen keine Grunderwerbssteuer zu zahlen. Vielen Dank für die Hilfe!
    • Name:
    • Dieter
  10. *fröhlichhüpf*

    endlich den Steuerintelligenztest bestanden ;-)) ) )
    Herr/Frau (wie denn?) Wälbers, haben Sie die Frage unter Pseudonym hier reingestellt?
    Sie kennen sich ja scheinbar in den Dingen ganz gut aus. Woher kommt's?
  11. Man tut, was man kann ...

    und manchmal noch ein wenig mehr! Wenn ich mit meinen Beiträgen dazu beitragen kann, ein wenig Licht in den Baufinanzierungsdschungel zu bringen, dann tue ich das gerne! Wir ergänzen uns doch ganz gut, oder?
    • Name:
    • Michael Wälbers
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