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Ist Pachtland Eigenkapital?
BAU-Forum: Baufinanzierung

Ist Pachtland Eigenkapital?

Liebe NG, die Banken interessieren sich bei einer Finanzierung auch für das Eigenkapital. Wir haben evtl. die Möglichkeit das Grundstück für den Hausbau zu pachten (Erbpacht 99J.) Gilt so etwas (und wenn ja wie) als Eigenkapital? Danke
  • Name:
  • Silvio
  1. Erbauberechtigter ist kein Eigentümer

    Da der Erbauberechtigte nur das Recht auf Errichtung eines Bauwerkes auf fremden Grundstück erhält (und hierfür einen Erbbauzins  -  Pacht  -  zahlt), wird dies nicht als Eigenbeteiligung bzw. Eigenkapital von den Banken anerkannt. Erbaugrundstücke erschweren sogar manchmal Finanzierungen bei Banken, da der Erbbaurechtsausgeber (Eigentümer des Grundstückes) oftmals besondere Bedingungen stellt (so z.B. bis zu welchen Betrag das Grundstück vorrangig  -  vor dem Recht auf Zahlung eines Erbbauzinses  -  beliehen werden darf. Also unbedingt den Erbaurechtsvertrag aufmerksam lesen.
    • Name:
    • C. Sywottek
  2. Hmh Pachtland ist kein Eigentum, sondern Besitz soweit ...

    Hmh ... Pachtland ist kein Eigentum, sondern Besitz, soweit ist mir das klar. Beliehen werden kann es aber (mal unabhängig vom Betrag). Wie geht das zusammen? Fällt dann, im schlimmsten Fall, der Bank das Nutzungsrecht zu, und was macht die dann damit? Somit muss diese Nutzungsrecht doch einen Wert darstellen. Wie kann man den bemessen? Viele Fragen, ich weiß. Gruß Silvio
  3. Eigentum und Besitz nur am Gebäude

    Auch Erbbaugrundstücke lassen sich (z.B. von der Bank) Zwangsversteigern. Damit würde dann der Erbbauberechtigte das Eigentum an dem Bauwerk auf dem fremden Grundstück verlieren. Als Wert ist somit immer nur das Bauwerk anzusehen (dieses hat durch den Erbaurechts-Vertrag das Recht für eine bestimmte Zeit auf diesem  -  fremden  -  Grundstück zu stehen). Nach Ablauf des vertraglich festgelegten Erbbaurechts geht das Eigentum an dem Bauwerk an den Erbbaurechtsausgeber/Grundstückseigentümer (sog. Heimfall). Dieser hat dann den Erbbauberechtigten hierfür zu entschädigen (Wert des Gebäudes) Gruß
    • Name:
    • C. Sywottek
  4. Wert des Nutzungsrechts

    Hallo Silvio, den Wert des Nutzungsrechts weißt Du doch sicher schon: ist nämlich der Erbbauzins, den Du für das Grundstück zahlen musst. Der Erbbaurechtsgeber lässt sich im Grundbuch eine Belastung eintragen, in der Höhe und Fälligkeit des Erbbauzinses geregelt sind. Diese Eintragung wird normalerweise vor den Grundschulden der Bank eingetragen.
    kurz und knapp: das Grundstück zählt nicht als Eigenkapital. Das wäre ja zu einfach: dann pachte ich mir ein paar Grundstücke und bin plötzlich Millionär ;-)) ) ) =>geht ja einfacher als bei Günther Jauch!
    Wenn ich Deine Frage richtig deute, dann willst Du bauen, aber es fehlt am nötigen Eigenkapital. Sei in dem Fall bloß ehrlich zu Dir selbst und lass Dich nicht von "schöngerechneten" Finanzierungsangeboten irgendwelcher Vermittler oder Bankberater locken. Wenn die Finanzierung bei solchen Angeboten "grad mal so" aufgeht, dann sind über kurz oder lang Probleme zu erwarten.
  5. Ergänzung

    Hallo Silvio, habe erst nach meinem Beitrag Deine nächste Frage (107) gelesen. Kann meinen Vorrednern nur zustimmen: Vergiss es, wenn Du dich und deine Familie nicht unglücklich machen willst.
    so bitter es sein mag, es ist besser so.
  6. also weiter mieten <img loading="lazy" src="/bilder/smilies/sad.png" title=":-(" alt=":-(" width="15" height="15">

    Liebe NG, danke für Eure Hinweise. Silvio
  7. Thomas

    Wie wird die Grunderwerbssteuer berechnet für ein Haus mit Erbbaupacht?
    Gehört zur Grunderwerbssteuer nur der Wert des Grundstücks oder wird der Wert der Immoilie mit gezählt?
    Danke Thomas
    Name Thomas
    • Name:
    • Thomas Eggebrecht
  8. @Thomas

    hatten wir schon mal =>in Suche-Funktion "Erbbaurecht Grunderwerbsteuer" eingeben und mit AND verknüpfen =>voila ;-))
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