Wie hier öfters gelesen und gesehen, haben auch wir Schimmel im Fensterfalz in der obersten Etage unseres KFW55 Neubaus. Bestärkt wird dieses sicherlich durch die "Fensterfalzlüftung" die durch das Lüftungskonzept beschrieben wurde. Ich frage mich nun, ist das ggf. ein baulicher Mangel, den wir geltend machen können, weil diese Art der Lüftung nicht ausreicht? Es handelt sich um Kunststofffenster, denen das Tauwasser unter Umständen nicht so viel ausmacht, aber wir werden ja zwangsläufig jedes Jahr eine Menge Schimmel entfernen können.
VG