Haustüre aus Meranti angeboten bekommen aber Kiefer geliefert
BAU-Forum: Fenster und Außentüren

Haustüre aus Meranti angeboten bekommen aber Kiefer geliefert

Haustüre aus Meranti angeboten bekommen aber Kiefer geliefert
  • Name:
  • Frank
  1. Nicht ganz klar

    Foto von Josef Schrage

    Nicht ganz klar
  2. Mangel!

    Mangel!
  3. Das ist schon bemerkenswert ...

    Foto von Josef Schrage

    Das ist schon bemerkenswert ...
  4. Zutreffendend

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo wertes Forum, ich habe folgendes Problem. Ich habe in der örtlichen Schreinerei mir eine Haustüre mit Seitenteil und Oberlicht anbieten lassen. Im Angebot stand Stockrahmen aus Meranti. Das Türblatt ist OK, ein handelsüblicher Türrohling Vario Pur. Jetzt ist aber der ganze Stockrahmen aus Kiefer gebaut und eingebaut. In der Rechnung steht aber Meranti. Des weiteren ist die Tür mit meiner Meinung nach falscher Farbe lackiert, da laut Datenblatt des Herstellers die Farbe für innen ist, das kann doch nicht sein dass so eine Farbe für eine Haustüre verwendet wird, Aussage des Schreiners, das geht für außen auch. Die Türe inklusiv Rahmen ist innen weiß und außen Mossgrün deckend lackiert. Jetzt wollen sie mir auf meine Reklamation 110 € nachlassen.

    Das halte ich für einen Witz. Was meint Ihr wie soll ich mich verhalten? Was habe ich für Mittel? Gruß Hallo Frank,

    Ihre Angaben sind nicht ganz eindeutig.

    Sie schreiben der Stockrahmen sei falsch geliefert.

    Woraus besteht denn das Türblatt?

    Ist die Anlage lasierend oder farbig deckend behandelt?

    Beschreiben Sie die Sache bitte genauer.

    Gruß Sie müssen den Mangel nicht hinnehmen. Sie haben nicht bekommen, was Sie bestellt haben, das ist ein Mangel. Sie sind nicht verpflichtet, die falsche Holzart zu akzeptieren. Sie könnten auch auf Mängelbeseitigung bestehen, was bedeutet, dass der Tischler die Tür in Meranti noch mal baut, die falsche Tür ausbaut und die neue richtige Tür liefert und einbaut. Die in diesem Zusammenhang handwerkerseitig gern geführte Diskussion der "Unverhältnismäßigkeit" gibt es für Juristen in diesem Zusammenhang gar nicht. Der Tischler schuldet laut Vertrag Meranti und muss das auch liefern!

    Das Minderwertangebot ist in Anbetracht des fetten Mängelbeseitigungsaufwandes, den sich der Tischler da ersparen will echt wenig. Der Tischler will ihnen offenbar nur die reine Preisdifferenz zwischen Kiefer und Meranti erstatten. Ansonsten möchte er gern seinen kompletten Gewinn einstreichen und Sie als Bauherr sollen die kürzere Lebensdauer und den erhöhten Pflegeaufwand der Tür einfach so in Kauf nehmen.

    Fragen Sie den Tischler mal, was ihn die Mängelbeseitigung kosten würde und ob er vor diesem Hintergrund nicht ein neues Angebot bzgl. Minderwert machen möchte, wenn er sich diesen Aufwand ersparen will. verehrter Herr Tilgner, was Sie aus den recht dürftigen Angaben des Fragestellers alles herauslesen, und dann daraus auch schon eine "fertige" Problemlösung vorstellen.

    Und das Sie die Höhe eines evtl. Minderungsbetrages in einen sachlichen Zusammenhang mit einem "fetten Mängelbeseitigungsaufwand" bringen sollten Sie mal überdenken.

    Und, ohne nähere eingehende Erläuterungen durch den Fragesteller wie von mir erbeten, lasse ich mich auf keine Diskussion ein.

    Gruß ... der, kann man es nicht beschreiben als so, wie es bereits Herr Tilgner beschrieben hat.
    Bei s.g. Falsch- oder auch s.g. Anderslieferungen gibt es keine Unverhältnismäßigkeit. Das ist so wie mit dem bestellten gelben statt dem erhaltenen roten Auto.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  5. auch wenn Hr. Schrage da etwas defensiv reagiert,

  6. Fakten

    Foto von Josef Schrage

    Fakten

    Anhang:

    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  7. Da hat Herr Schrage wohl Recht!

    Foto von Markus Reinartz

    weil die Fragestellung grad etwas an der eigenen Berufsehre kratzt ... aber es gibt halt geltende Rechtsprechung zum Thema "Falschlieferung", die in den letzten Jahren noch deutlich strenger geworden ist und wenn der Tischler nicht Gefahr laufen will, alles noch mal bauen, liefern und einbauen zu müssen, sondern auf eine friedliche Einigung mit dem Bauherrn hofft, dann sollte er dem Auftraggeber preislich etwas mehr entgegen kommen als nur mit 110 Eiern, denn das entspricht tatsächlich nur der Materialpreisdifferenz, siehe beiliegende Prospekt als Beispiel.

    Aber vielleicht verrät uns der Fragesteller ja mal den Einzelpreis für den Stockrahmen, der in der Rechnung sicher separat ausgewiesen ist. Wenn es nur den Stockrahmen betrifft und das Türblatt OK ist, dann ändert das sicher etwas an der verhandelbaren Gesamthöhe des zu vereinbarenden Minderwertes. Die Verhandlungsspanne liegt hier zwischen 0,00 € und dem Betrag der zu erwartenden Mängelbeseitigungskosten. Wie bereits geschrieben: Möge der Tischler darlegen, was die Demontage des falschen Stockrahmens sowie die Herstellung und die Lieferung und der Einbau des Meranti-Stockrahmens samt Neueinstellung der Tür kosten. Und dann kann man über den Minderwert noch mal reden. Sicher sollte der MW dann nicht bei 80 % dieser Schätzkosten liegen, das wäre nicht fair, aber 110 Öken erscheint auf den ersten Blick eben etwas "sparsam" kalkuliert.

    Es geht also um den Blend- bzw. Stockrahmen der Innen und Außen deckend lackiert ist.

    Die "falsche" Holzart ist also nicht sichtbar.

    Es verbleibt ein möglicherweise vorhandener Unterschied bezüglich Haltbarkeit etc.

    Zu den Unterschieden dieser Holzarten siehe Merkblätter im Anhang.

    Zu der verwendeten Farbe macht der Fragesteller keine näheren Angaben obwohl Ihm das Datenblatt offenbar vorliegt.

    Da meine Vorschreiber ja so sicher in ihren (zumindest teilweise vorschnellen) Feststellungen sind, dann mal los meine Herren, auf Ihre "Online-Gutachten" bin ich gespannt.

    @Fragesteller

    Es ist kein Fehler bei einer Frage vollständige Angaben zu machen, trotz Aufforderung kommen Sie dem aber nicht nach. Entsprechend ist auch meine Antwort.

    Ich denke meine Vorschreiber helfen Ihnen da schon weiter ...

    Ich bin aus diesem Thema raus!

    Gruß Sehr wenige Angaben aber dennoch ausreichend um hinreichend verlässliche Feststellungen dahingehend treffen zu können, dass eine eine s.g. Falsch- oder auch eine s.g. Anderslieferung zum Umtausch und das ohne wenn und aber-X1234Xberechtigt.
    Allerdings ist das eine Sache für den Anwalt.
    Rechtsberatung dürfen wir ja hie rnicht machen, Sachverständige sowieso nicht.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz


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