ich habe eine Frage zum Thema Fenster mit Kunststoffrahmen: In unserer im Bau befindlichen Eigentumswohnung ist laut Bauzeichnung und -Beschreibung ein Panoramafenster (also aus einer durchgehenden Scheibe, fix, keine Tür o.ä.) mit 3-fach Isolierverglasung in der Größe ~2,75 m x 2,00 m geplant.
Nun hat der Bauträger ein in der Mitte geteiltes Fenster verbaut mit der Begründung, dass ein solches Fenster in dieser Größe grundsätzlich nicht lieferbar sei.
Ist das so richtig? Wie groß kann ein solches Fenster angefertigt werden? Sollte ich auf das große Fenster bestehen?

