im Zuge einer Fassaden-Sanierung (Baujahr 2006) eines Mehrfamilienhauses sollen zuvor verbaute und weiß lackierte Aluminium-Sohlbänke an den Balkonaustritten gegen trittsichere ausgetauscht werden.
Der Bauträger hat sich hierfür Edelstahl-Quintettbleche ausgesucht.
Im Erdgeschoss sind sämtliche Fenster bzw. Fenstertüren Bodentief ausgeführt. Es gibt einen Austritt zu einer gepflasterten Terrasse, alle anderen Fenster/Fenstertüren führen auf Lichtschächte.
Meine Frage ist, ob der Austausch der vorherigen (nicht trittsicheren) Sohlbänke im Erdgeschoss sowohl für den Austritt zur Terrasse als auch für die anderen Fenster Pflicht ist.
Welche Normen sind einschlägig?
Gruß Christian
