an meinem Haus wurde eine Vorhängefassade sowie neue Fenster eingebaut. Bei den Fenstern habe ich folgendes Problem: Alle Rollladenführungen enden ca. 2-3,5 cm über der Fensterbank. Die Rollladenführungen haben unten Anschläge angeschraubt bekommen. Die Rollladenpanzer stehen somit nicht auf den Fensterbänken auf, halten weder Licht, kalte Luft oder Einbrecher ab. In meinen Augen ist dies alles, nur keine fachgerechte Arbeit. Was die ausführende Handwerksfirma natürlich anders sieht. Als sich ein Gurt aus der Befestigung löste, kam ein weiterer Schwachpunkt dieser Ausführung zum Vorschein: Der Anschlag wurde vom runterrauschenden Rollladen glatt rausgeschlagen.
Es gab hier schon mal das Thema (
Dort wurde ja von Uwe Michael Filusch anschaulich erklärt wie es auszusehen hat. Allerdings habe ich weiterführende Fragen.
Meine Frage nun: Ist diese Bauausführung als klarer Mangel anzusehen, der es mir erlaubt eine Behebung einzuklagen? Gibt es dafür eine klare Richtlinie? Oder ist es eine Grauzone, die von den Sachverständigen unterschiedlich beurteilt wird? Es handelt sich um ein Gebäude in NRW.