RAL-Montage zwingend erforderlich?
BAU-Forum: Fenster und Außentüren
RAL-Montage zwingend erforderlich?
Hallo, gibt es eine DINA-Norm oder sonst ein Gesetz, dass vorschreibt, Fenster in einen Neubau (kein kfw60 oder kfw40 Haus) nach RAL-Montage einzubauen? Oder ist es auch zulässig nur auszuschaumen wenn man die ganze Sache trotzdem dicht bekommt?
MfG Hans
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RAL-Montage von Fenstern
Hallo Hans,
es gibt keine besondere Vorschrift, die besagt, dass Fenster gemäß den RAL-Gütebedingungen einzubauen sind.
Dies ist mit Ihrem Fensterbauer besonders vertraglich zu vereinbaren.
Der kann die Fenster nach RAL-Bedingungen aber nur einbauen, wenn bauseits bestimmte Kriterien erfüllt werden, also von Ihnen bzw. von Ihrem Rohbauunternehmer.
Die RAL-Gütekriterien stellen Anforderungen an den Fenstereinbau (und natürlich auch die Terrassentüren!), die über dem technisch notwendigem Maß liegen.
Das bedeutet, dass die Fenster und Türen luftdicht, tauwasserfrei und schlagregensicher eingebaut werden müssen.
Daneben gelten gleichbedeutend die bautechnischen Notwendigkeiten bezüglich des Schall-, Brand- und Sonnenschutzes sowie der Standsicherheit.
Mit dem Liefer- und Einbauauftrag ist auch die sach- und fachgerechte (sachgerechte, fachgerechte) Planung der Anschlüsse zwischen den Fenstern, bzw. Türen, und dem Mauerwerk verbunden.
Eine fachgerechte Planung der RAL-Montage ist eine unabdingbare Voraussetzung für eine fachgerechte Ausführung.
Es gibt einen "Leitfadens zur Montage" der RAL-Gütegemeinschaften für Fenster und Haustüren.
Hier einige Auszüge:
a) Die Leibungen sind flächenbündig beizuspachteln.
b) Beim Einbau der Fenster ist darauf zu achten, dass rundum eine gleichmäßige Mindestfugenbreite von 10 mm einzuhalten ist.
c) Zur Rauminnenseite sind elastische Dichtstoffe oder
komprimierte Dichtbänder zu verwenden.
d) Für die Abdichtung der Anschlussfugen sind geschlossenzellige Hinterfüllschnüre einzubauen.
Die Anschluss-Fugen sind vollständig mit Mineralwolle auszustopfen, also kein "Schaum".
Bei Verwendung von "nur Schaum" sind damit die Anschlüsse nicht luft- und schlagregendicht (luftdicht, schlagregendicht) ausgeführt.
Die EnEVA fordert im § 5, dass die Gebäudehülle einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig sein muss.
Dies bedeutet, dass auf der Innenseite der Bauanschlussfuge, zwischen Mauerwerk und Fensterrahmen, eine luftdichte Abdichtung erfolgen muss.
Die Fensterelemente müssen witterungsseitig am Rohbaumauerwerk abgedichtet werden.
Nur mit "Bauschaum" werden Ihre Anschlussfugen nicht dicht, auch dann nicht, wenn Sie die Fenster nicht gemäß den RAL-Gütebedingungen einbauen.!
Viel Erfolg! -
Hallo Danke erstmal für die Antwort. Die Sache ...
Hallo Danke erstmal für die Antwort.
Die Sache ist die: Das Haus ist schon fertig und bezogen. Fenster nicht nach RAL-Montage eingebaut worden nur ausgeschäumt. Die Bauherrin spürt einen Luftzug an den Fenstern. Fensterlaibungen sind verputzt und mit APU Leisten links rechts und oben. Unten ist Fensterbrett und das ist am Anschluss mit Silikon ausgespritzt. Vor 3 Jahren wollte Bauherrin keine RAL-Montage, da zu teuer. Heute weiß Sie davon nichts mehr.
Draußen auch APU-Leisten und überall verputzt.
Was kann man sonst noch machen? -
Nur kurz ...
bevor ich mich aufrege.
Sehr geehrter Herr Rudolf
Zitat Anfang
Die Anschluss-Fugen sind vollständig mit Mineralwolle auszustopfen, also kein "Schaum".
Zitat Ende
Das schreibt hier ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger!
Ist die Tatsache, das "Schaum" explizit nie "verboten" war nicht bis nach Koblenz durchgedrungen? Das weitere Stelle ich jedoch nicht in Frage.
Und
Über den Begriff "RAL Montage" seine Zusammenhänge und falsche Zuordnung lasse ich mich hier und heute nicht aus, da Netz ist voll davon ...
Hallo Hans,
für die Beantwortung der Frage würde ich mir wünschen welche Stellung Sie haben und inwieweit Sie mit dem Problem konfrontiert sind.
Ihre Frage
Zitat Anfang
Oder ist es auch zulässig nur auszuschaumen wenn man die ganze Sache trotzdem dicht bekommt?
Zitat Ende
zeugt von einer Grundlegenden Unkenntnis!
Informationen einer fachlich versierten Kollegen zum Fenstereinbau finden Sie hier:Freundliche Grüße
Josef Schrage -
Ich bin Bauunternehmer, dass Haus wurde damals schlüsselfertig ...
Ich bin Bauunternehmer, dass Haus wurde damals schlüsselfertig von mir gebaut. Ich bin mir auch über die fehlerhafte Ausführung der Fenstermontage im Klaren. War damals mein erstes schlüssselfertiges Haus, und da ist halt dieser Fehler unterlaufen. Grundsätzlich bin ich bereit den Mangel zu beheben.
Bauherrin möchte nun einen Blower-Door-Test durchführen. -
Wie ist dass nun eigentlich mit der Nachbesserung ...
Wie ist dass nun eigentlich mit der Nachbesserung wenn der Blower-Door-Test (BDT) gemacht wird?
Weil bei Häusern mit nicht mechanischer Lüftung ist doch ein gewisser Luftstrom erlaubt?
Wenn also der Test bestanden ist und die Luftwechselrate eingehalten wird, muss ich dann trotzdem jedes Loch abdichten wenn es die Bauherrin fordert? -
Mängelbehebung
Hallo Hans,
das Haus wurde doch vor 3 Jahren sicher mängelfrei abgenommen, also erfolgt doch eine Beweislastumkehr.
Es könnte auch sein, dass die Fenster mal wieder nachgestellt gehören, oder die nette Dame möchte Sie kurz abzocken.
Auf jeden Fall sollte alles schriftlich festgehalten werden.
Mit freundlichen Gruß