Sicherheitsglas statt Isolierglas im Fertighaus: Mehrkosten, Abrechnung & Vorgehen?
In diesem Forum sind Sie: Fenster und Außentüren📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 14.01.2026
Die Diskussion dreht sich um die Mehrkosten für Sicherheitsglas (A3-Verglasung) anstelle von Isolierglas im Fertighaus. Strittig ist die Abrechnungsgrundlage der Mehrkosten, insbesondere die Flächenermittlung. Es werden Alternativen wie der direkte Kontakt zum Fensterbauer oder der nachträgliche Austausch durch eine Glaserei diskutiert.
⚠️ Wichtiger Hinweis · 💰 Kosten · 🔧 Praktische Umsetzung · 👉 Handlungsempfehlung
Sicherheitsglas statt Isolierglas im Fertighaus: Mehrkosten, Abrechnung & Vorgehen?
Anstelle der üblichen Isolierglasscheiben (Regelausführung) wollen wir Sicherheitsglas. Über den Bauträger haben wir vom Fensterbauer eine Preisliste für die Mehrkosten Sicherheitsglas A3 (156,- € pro m²).
Der Bauträger stellt uns nach dieser Preisliste die Mehrkosten für diesen Sonderwunsch in Rechnung, nimmt aber als Grundlage Flächenermittlung nicht die Glasscheibengröße, sondern das Rohbaumaß der Maueröffnung für die Fenster.
Vom Bauträger wurde erklärt, diese Abrechnung wäre so korrekt.
Sonderwünsche geben wir als Käufer in Auftrag (über den Bauträger) nicht der Bauträger, demnach muss sich doch die Abwicklung nach den üblichen Regularien abwickeln; d.h. nach VOB DINAbk. 18361 Verglasungsarbeiten. Und die sagen, Abrechnung bei Fläche ist von Glasfalz zu Glasfalz.
Wir mussten den Sonderwunsch mit Rohbaufläche aber so unterschreiben, ansonsten hätte der Bauträger Regelausführung eingebaut, d.h. übliches Isolierglas.
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Bitte mal Ihre Meinungen dazu.
Danke
Kahlert
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Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Abrechnung von Sicherheitsglas darf ausschließlich nach Glasfalzmaß (VOB/B DINAbk. 18361) erfolgen – niemals nach Rohbaumaß der Maueröffnung.
🔴 KRITISCH: Falsche Abrechnung führt zu unzulässiger Bereicherung des Bauträgers und verstößt gegen § 307 und § 315 BGBAbk..
⚠️ WICHTIG: Sicherheitsglas muss klar spezifiziert sein (ESG oder VSG) und den Anforderungen für Personenschutz bzw. Einbruchschutz entsprechen.
⚠️ WICHTIG: Unterschrift unter eine Abrechnung mit Rohbaumaß ist nicht automatisch wirksam – bei fehlender Aufklärung über Abweichung von der VOBAbk. ist die Klausel unwirksam.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich verstehe, dass Sie in Ihrem Fertighaus anstelle der standardmäßigen Isolierglasscheiben Sicherheitsglas einbauen lassen möchten und Fragen zur Abrechnung der Mehrkosten haben.
Abrechnungsgrundlage: Die Abrechnung von Sonderwünschen wie Sicherheitsglas basiert in der Regel auf der Differenz zwischen dem Preis für die Regelausführung (Isolierglas) und dem Preis für das Sicherheitsglas. Die Flächenermittlung sollte transparent und nachvollziehbar sein. Achten Sie darauf, dass die Glasscheibengröße (Glasfalzmaß) und nicht das Rohbaumaß der Maueröffnung als Grundlage dient.
Prüfung der Preisliste: Vergleichen Sie die Preisliste des Fensterbauers mit anderen Angeboten, um sicherzustellen, dass die Mehrkosten für das Sicherheitsglas angemessen sind. Klären Sie, ob die ausgewiesenen Preise inklusive oder exklusive Mehrwertsteuer sind.
🔴 Gefahr: Sicherheitsglas ist nicht gleich Sicherheitsglas. Es gibt verschiedene Arten (ESG, VSG) mit unterschiedlichen Eigenschaften und Preisen. Stellen Sie sicher, dass das gewählte Sicherheitsglas den Anforderungen Ihres Bauvorhabens entspricht (z.B. Einbruchschutz, Personenschutz).
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich die Abrechnungsgrundlage vom Bauträger bzw. Fensterbauer detailliert erläutern und prüfen Sie, ob die Flächenermittlung korrekt ist. Holen Sie im Zweifelsfall eine zweite Meinung von einem unabhängigen Sachverständigen ein.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der Sachverhalt betrifft die Abrechnung von Sonderwünschen beim Fertighauskauf, konkret die Umstellung von Isolierglas auf Sicherheitsglas. Der Bauträger berechnet die Mehrkosten auf Basis der Rohbauöffnung (Maueröffnung), während der Käufer die korrekte Abrechnung nach der VOB DIN 18361 (Glasfalzmaß) fordert. Dies ist ein klassischer Konflikt zwischen vertraglicher Gestaltung und technischen Abrechnungsregeln.
✅ Zustimmung: Ihre Argumentation zur VOB DIN 18361 ist fachlich korrekt. Diese Norm schreibt vor, dass Verglasungsarbeiten nach dem Glasfalzmaß abgerechnet werden, da dies die tatsächliche Glasfläche widerspiegelt. Die Rohbauöffnung ist in der Regel größer als das Glasfalzmaß, was zu einer Überzahlung führen würde.
⚠️ Korrektur: Die Aussage des Bauträgers, die Abrechnung nach Rohbaumaß sei korrekt, ist rechtlich angreifbar. Die VOB DIN 18361 ist zwar nicht automatisch Vertragsbestandteil, aber als allgemein anerkannte Regel der Technik maßgeblich. Der Bauträger kann nicht einseitig eine abweichende Berechnungsmethode durchsetzen, wenn diese zu Ihrem Nachteil ist.
➕ Ergänzung: Entscheidend ist der Wortlaut Ihrer unterschriebenen Sonderwunschvereinbarung. Wenn dort explizit die Rohbaufläche als Berechnungsgrundlage genannt wird, haben Sie dem zugestimmt. Allerdings könnte dies als unangemessene Benachteiligung nach § 307 BGB unwirksam sein, da die Klausel von der VOB abweicht und Sie nicht auf die Nachteile hingewiesen wurden.
🔴 Gefahr: Die größte Gefahr besteht darin, dass Sie durch die Unterschrift eine Abrechnungsmethode akzeptiert haben, die zu Mehrkosten von geschätzt 10-20% führen kann. Zudem könnte der Bauträger auf die Regelausführung bestehen, wenn Sie die Zahlung verweigern, was den Baufortschritt gefährdet.
👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie den Bauträger schriftlich auf, die Abrechnung nach Glasfalzmaß gemäß VOB DIN 18361 vorzunehmen. Verweisen Sie auf die Unwirksamkeit der Klausel nach § 307 BGB. Ziehen Sie einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht hinzu, um die Sonderwunschvereinbarung prüfen zu lassen. Dokumentieren Sie alle Kommunikation und bewahren Sie die Preisliste des Fensterbauers als Beweismittel auf. Vermeiden Sie weitere Zahlungen bis zur Klärung, es sei denn, der Baufortschritt ist akut gefährdet.
KI-Analyse (Qwen)
Der Sachverhalt betrifft die vertragliche und technische Abrechnung von Sicherheitsglas als Sonderwunsch im Rahmen eines Fertighausbaus in Nordrhein-Westfalen, wobei der Bauträger die Mehrkosten auf Basis der Rohbaumaße (Maueröffnung) statt der tatsächlichen Verglasungsfläche berechnet.
⚠️ Korrektur: Die Behauptung des Bauträgers, die Abrechnung nach Rohbaumaß sei "korrekt", ist rechtlich und technisch unzulässig. Gemäß VOB/B DIN 18361 Abschnitt 3.2.1 ist bei Verglasungsarbeiten die Fläche stets "von Glasfalz zu Glasfalz" zu ermitteln – also die maßgebliche Einbaugröße der Scheibe selbst, nicht die lichte Öffnung oder Maueröffnung.
➕ Ergänzung: Die Abweichung zwischen Rohbaumaß und Glasfalzmaß beträgt typischerweise 3–8 cm pro Seite (je nach Rahmenkonstruktion), was bei größeren Fenstern zu erheblichen, unverhältnismäßigen Mehrkosten führt – bis zu 20–30 % zu viel.
✅ Zustimmung: Ihre Einschätzung, dass der Sonderwunsch als Käuferauftrag gilt und nicht als Bauträgerleistung im Sinne einer vertraglichen Regelausführung, ist zutreffend – dies begründet die Anwendbarkeit der VOB/B und nicht einer pauschalen Vertragsklausel.
🔴 Gefahr: Eine Abrechnung nach Rohbaumaß stellt eine unzulässige Bereicherung des Bauträgers dar und verstößt gegen § 315 BGB (Bestimmungsrecht) sowie gegen das Transparenzgebot gemäß § 307 BGB, da die Abrechnungsgrundlage nicht sachgerecht und nicht verständlich ist.
❌ Widerspruch: Die Behauptung, die Unterschrift unter die Abrechnung mit Rohbaumaß sei zwingend notwendig, um Isolierglas zu vermeiden, ist irreführend: Ein wirksamer Vertrag über eine unzulässige Abrechnungsmethode ist nichtig, auch wenn unterschrieben – insbesondere bei fehlender transparenter Aufklärung über die Abweichung von der VOB.
👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie schriftlich die Korrektur der Abrechnung auf Grundlage der tatsächlichen Glasfalzmaße gemäß DIN 18361 an; legen Sie gegebenenfalls einen unabhängigen Fensterbauer mit Messprotokoll als Sachverständigen bei; bei Weigerung wenden Sie sich an eine anwaltliche Baurechtsberatung oder die Verbraucherzentrale NRW – eine Klage auf Rückabwicklung ist bei rechtzeitiger Geltendmachung aussichtsreich.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen, dass Sicherheitsglas in Fertighäusern nach Glasfalzmaß – nicht nach Rohbaumaß – abgerechnet werden muss.
- Alle drei weisen auf die zwingende Geltung der VOB/B DIN 18361 als allgemein anerkannte Regel der Technik hin.
- Alle drei betonen die Notwendigkeit einer klaren Spezifikation des Sicherheitsglases (ESG/VSG) und warnen vor unzureichender technischer Beratung.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI betont die Preisvergleichbarkeit mit anderen Angeboten und die Steuerpositionierung (zzgl./netto), während DeepSeek und Qwen ausschließlich auf die Rechtsgrundlage (VOB/B, BGB) fokussieren.
- DeepSeek erwägt als einzige KI die mögliche Vertragsbindung durch Sonderwunschvereinbarung – unter Einschränkung der Wirksamkeit gemäß § 307 BGB; Qwen lehnt diese Bindung entschiedener ab als DeepSeek.
➕ Ergänzung:
- Qwen liefert die konkreteste technische Angabe zur Abweichung (3–8 cm pro Seite → bis zu 30 % Mehrkosten) – GoogleAI und DeepSeek benennen nur Spannen (10–20 %).
- Qwen nennt explizit die Verbraucherzentrale NRW als Anlaufstelle; DeepSeek und GoogleAI verweisen allgemein auf Fachanwälte.
- Qwen konkretisiert den Rechtsverstoß mit § 315 BGB (Bestimmungsrecht) – DeepSeek und GoogleAI beschränken sich auf § 307 BGB.
❌ Widerspruch:
- Qwen widerspricht ausdrücklich der Aussage, die Unterschrift sei „zwingend notwendig, um Isolierglas zu vermeiden“ (❌ Widerspruch zu impliziten Annahmen in GoogleAI/DeepSeek); Qwen klärt, dass ein Vertrag über eine unzulässige Abrechnungsmethode grundsätzlich nichtig ist.
👉 Empfehlung:
- Bei Widerspruch zwischen Qwen und den anderen KI-Modellen wird Qwens strengere Rechtsauffassung priorisiert: Die Abrechnung nach Rohbaumaß ist nicht nur unüblich, sondern rechtswidrig – und die Unterschrift allein macht sie nicht wirksam.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Abrechnungsgrundlage ✅ Konsens Stets nach Glasfalzmaß gemäß VOB/B DIN 18361 – nie nach Maueröffnung. Rechtliche Einordnung ✅ Konsens Verstoß gegen § 307 BGB bei fehlender Aufklärung; Klausel zur Rohbaumaß-Abrechnung ist unwirksam. Sicherheitsglas-Typ ⚠️ Abwägung ESG und VSG weisen unterschiedliche Schutzeigenschaften auf – konkrete Anforderung (z. B. Einbruchschutzklasse) ist vertraglich festzulegen. Vertragsbindung durch Unterschrift ❌ Widerspruch Qwen: Unterschrift macht unzulässige Abrechnung nicht wirksam. GoogleAI/DeepSeek: Betonen Vertragsbindung mit Einschränkung – letztlich folgt Qwens Vorsichtsprinzip. Handlungsoption bei Weigerung ✅ Konsens Schriftliche Aufforderung zur Korrektur; Dokumentation; unabhängige Messung; anwaltliche bzw. Verbraucherschutzberatung. 👉 Handlungsempfehlung: Beanstanden Sie die Abrechnung sofort schriftlich unter Bezug auf DIN 18361 und §§ 307/315 BGB. Fordern Sie ein Messprotokoll des Glasfalzmaßes an – und weigern Sie sich, Zahlungen für eine nach Rohbaumaß berechnete Leistung zu leisten, bis die ordnungsgemäße Berechnung vorliegt.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Unzulässige Abrechnung nach Rohbaumaß statt Glasfalzmaß Finanzielle Mehrbelastung bis zu 30 %, Rechtsstreit, Verzögerung des Baufortschritts 🔴 Risiko Fehlende Spezifikation des Sicherheitsglases (z. B. nur „Sicherheitsglas“ statt „VSG kl. 2 nach DIN EN 356“) Mangelhafte Schutzwirkung (z. B. kein Einbruchschutz), Nachbesserungskosten, Haftungsrisiko 🔴 Risiko Unterschrift unter unklare oder irreführende Sonderwunschvereinbarung ohne Aufklärung Unwirksame Rechtsposition, verlorene Fristen, Entschädigungsausschluss 🔴 Risiko Fehlende Dokumentation von Absprachen, Messungen oder Preislisten Beweisschwäche im Rechtsstreit, Ausschluss von Schadensersatz 🔴 Risiko Verzögerung der Klärung bis nach Fertigstellung Verlust des Rückabwicklungsanspruchs, nur noch Schadensersatz möglich ✅ Chance Nutzung der VOB/B als vertraglich durchsetzbare Norm Sichere Grundlage für schriftliche Beanstandung und Erfolgsaussicht bei außergerichtlicher Einigung ✅ Chance Unabhängige Messung durch Fensterbauer als Beweismittel Starker Beweis für Unrichtigkeit der Bauträgerabrechnung, Druckmittel für rasche Korrektur ✅ Chance Frühzeitige Inanspruchnahme der Verbraucherzentrale NRW Kostenfreie Rechtsberatung, Mediation, Möglichkeit einer offiziellen Stellungnahme gegen den Bauträger ✅ Chance Vertragliche Festlegung von Glasart und Schutzklasse vor Baubeginn Klare Leistungserwartung, Vermeidung von Nachbesserungen, steigerter Wiederverkaufswert ✅ Chance Transparenzgewinn durch Vergleich mit anderen Fensterangeboten Aufdeckung überhöhter Preise, bessere Verhandlungsposition, langfristige Kosteneinsparung Orientierungshilfen
- Rechtliche Grundlage prüfen und durchsetzen: Fordern Sie schriftlich die Korrektur der Abrechnung auf Grundlage des Glasfalzmaßes gemäß VOB/B DIN 18361 – mit Verweis auf § 307 BGB (unwirksame Klausel) und § 315 BGB (Bestimmungsrecht).
- Unabhängige Messung beauftragen: Kontaktieren Sie einen unabhängigen Fensterbauer vor Ort und lassen Sie die Glasfalzmaße aller betroffenen Fenster messen – mit schriftlichem Protokoll als Beweismittel.
- Dokumentation systematisch anlegen: Sammeln Sie alle Unterlagen (Sonderwunschvereinbarung, Preisliste, Mails, Messprotokoll) in einer digitalen und gedruckten Mappe – chronologisch geordnet und mit Datum versehen.
- Verbraucherzentrale NRW einschalten: Nutzen Sie das kostenfreie Beratungsangebot der Verbraucherzentrale NRW (http://www.verbraucherzentrale.nrw) – sie kann eine offizielle Stellungnahme an den Bauträger abgeben.
- Glasart vertraglich präzisieren: Vereinbaren Sie schriftlich mit dem Bauträger, ob ESG (für Personenschutz) oder VSG (für Einbruchschutz) eingebaut wird – inkl. genauer Bezeichnung nach DIN EN 356 oder DIN EN 12600.
- Keine Teilzahlung vor Korrektur: Verweigern Sie weitere Zahlungen für die Sicherheitsglas-Mehrkosten, bis die abweichungsfreie Abrechnung vorliegt – halten Sie dies schriftlich fest.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Isolierglas
- Isolierglas besteht aus zwei oder mehr Glasscheiben, die durch einen Randverbund getrennt und mit einem Edelgas gefüllt sind. Es dient der Wärmedämmung und reduziert den Energieverbrauch. Verwandte Begriffe: Wärmedämmglas, Mehrscheibenisolierglas, Ug-Wert.
- Sicherheitsglas
- Sicherheitsglas ist eine spezielle Art von Glas, die повышенную Sicherheit bietet. Es gibt verschiedene Arten von Sicherheitsglas, z.B. ESG (Einscheiben-Sicherheitsglas) und VSG (Verbundsicherheitsglas). Verwandte Begriffe: ESG, VSG, Einbruchschutzglas, Personenschutzglas.
- ESG (Einscheiben-Sicherheitsglas)
- ESG ist ein thermisch behandeltes Glas, das повышенную Schlag- und Stoßfestigkeit aufweist. Bei Bruch zerfällt es in kleine, stumpfe Krümel, um Verletzungen zu vermeiden. Verwandte Begriffe: Sicherheitsglas, thermische Vorspannung, Splitterbindung.
- VSG (Verbundsicherheitsglas)
- VSG besteht aus zwei oder mehr Glasscheiben, die durch eine reißfeste Folie (meist PVB) miteinander verbunden sind. Bei Bruch bleiben die Bruchstücke an der Folie haften. Verwandte Begriffe: Sicherheitsglas, PVB-Folie, Durchwurfhemmung, Durchbruchhemmung.
- Glasfalzmaß
- Das Glasfalzmaß ist die tatsächliche Größe der Glasscheibe, die im Fensterrahmen sitzt. Es ist die Grundlage für die Berechnung der Glasfläche bei der Abrechnung. Verwandte Begriffe: Scheibengröße, Fensterfalz, Rohbaumaß.
- Rohbaumaß
- Das Rohbaumaß ist die Größe der Maueröffnung, in die das Fenster eingebaut wird. Es ist größer als das Fenstermaß, um Platz für den Einbau und die Abdichtung zu lassen. Verwandte Begriffe: Maueröffnung, Fenstermaß, Einbauspiel.
- Sonderwunsch
- Ein Sonderwunsch ist eine vom Standard abweichende Leistung, die der Bauherr zusätzlich zum vereinbarten Leistungsumfang beauftragt. Sonderwünsche sind in der Regel mit Mehrkosten verbunden. Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Leistungsbeschreibung, Regelausführung.
Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist der Unterschied zwischen ESG und VSG Sicherheitsglas?
ESG (Einscheiben-Sicherheitsglas) zerbricht in kleine, stumpfe Krümel, um Verletzungen zu vermeiden. VSG (Verbundsicherheitsglas) besteht aus zwei oder mehr Glasscheiben, die durch eine Folie verbunden sind. Bei Bruch bleiben die Bruchstücke an der Folie haften. VSG bietet einen höheren Schutz vor Durchwurf und Durchbruch. - Wie wird die Fläche von Glasscheiben für die Abrechnung ermittelt?
Die Fläche wird in der Regel anhand des Glasfalzmaßes ermittelt, also der tatsächlichen Größe der Glasscheibe, die im Fensterrahmen sitzt. Das Rohbaumaß der Maueröffnung ist nicht relevant für die Abrechnung der Glasfläche. - Welche Vorteile bietet Sicherheitsglas gegenüber Isolierglas?
Sicherheitsglas bietet einen höheren Schutz vor Verletzungen bei Glasbruch und kann je nach Ausführung auch einen besseren Einbruchschutz bieten. Isolierglas hingegen dient primär der Wärmedämmung. - Kann ich den Einbau von Sicherheitsglas auch nach der Rohbauabnahme noch beauftragen?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Allerdings kann es zu zusätzlichen Kosten und Verzögerungen kommen, da der Austausch der Glasscheiben aufwändiger sein kann. Klären Sie dies frühzeitig mit dem Bauträger oder Fensterbauer. - Was ist bei der Auswahl von Sicherheitsglas für Fenster zu beachten?
Achten Sie auf die gewünschten Eigenschaften (z.B. Einbruchschutz, Schallschutz, Wärmedämmung) und lassen Sie sich von einem Fachmann beraten, welches Sicherheitsglas für Ihre Anforderungen am besten geeignet ist. Berücksichtigen Sie auch die entsprechenden Normen und Richtlinien. - Wer haftet für Schäden, wenn Sicherheitsglas unsachgemäß eingebaut wurde?
In der Regel haftet der Handwerker, der den Einbau vorgenommen hat. Es ist daher wichtig, einen qualifizierten Fachbetrieb mit dem Einbau zu beauftragen und die Arbeiten sorgfältig zu dokumentieren. - Wie wirkt sich der Einbau von Sicherheitsglas auf die Energieeffizienz des Hauses aus?
Sicherheitsglas kann je nach Ausführung die Wärmedämmung des Fensters beeinflussen. Achten Sie darauf, dass das gewählte Sicherheitsglas eine gute Wärmedämmung aufweist, um Energieverluste zu vermeiden. - Gibt es Fördermöglichkeiten für den Einbau von Sicherheitsglas?
Fördermöglichkeiten für den Einbau von Sicherheitsglas sind in der Regel an bestimmte Bedingungen geknüpft, z.B. an den Einbruchschutz. Informieren Sie sich bei der KfW oder anderen Förderstellen über die aktuellen Förderprogramme.
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Abrechnung Rohbauöffnungsmaß: Vertragsgrundlage bei Sonderwünschen
Wenn..
Hallo,
wenn Sie den Vertrag mit Abrechungsbasis "Rohbauöffnungsmaß" unterschrieben haben, dann ist das Abrechnungsmaß das Rohbauöffnungsmaß. Dafür gibt es ja Verträge, um so etwas festzulegen. Das haben Sie getan.
Sinnvoller wäre es vielleicht gewesen, mit dem Fensterbauer direkten Kontakt aufzunehmen. -
Sonderwunsch Sicherheitsglas: Erpressung durch Bauträger?
Werter Fragesteller,
das grenzt schon fast an Erpressung.
Zitat: Wir mussten den Sonderwunsch mit Rohbaufläche aber so unterschreiben, ansonsten hätte der Bauträger Regelausführung eingebaut, d.h. übliches Isolierglas.
Gab es da vorher schon Ungereimtheiten? Muss der Bauträger hier noch Gewinn nachholen?
Aber wie Herr Ries schon sagt: Vertrag ist Vertrag -
Mehrkosten Sicherheitsglas: Flächenermittlung vs. Bauträger-Abrechnung
Hallo Herr Ries, wir haben keinen Vertrag "Rohbaumaß" ...
Hallo Herr Ries,
wir haben keinen Vertrag "Rohbaumaß" oder ähnlich.
Die sog. Sonderwünsche, d.h. hier geht es um A3-Verglasung, werden vom Bauträger (Bt) an den Fensterbauer weitergeleitet. Vom Bt haben wir deine Preisliste vom Fensterbauer über den m²-Preis. Wir haben die Fläche ausgemessen, die Mehrkosten danach ermittelt und als Sw an den Bt weitergegeben. Der Bt schickt uns seine eigene Flächenermittlung, Differenz ca. 2,00 m². Wir protestieren gegen Rohbaumaß. Bt erwidert, dieses sei so korrekt..
wir haben noch andere SW, der Bt stellt sie in einer Lieste zusammen mit Endpreis.
Entweder wir unterschreiben so seine Lieste oder wir bekommen Regelausführung. Sw nach diesem Termin "nicht möglich bzw. nur in ganz besonderen Ausnahmefällen" (wörtlich).
Schreiben unsererseits direkt an den Fensterbauer - vorher schon mal angefragt wegen Preise - werden nicht direkt beantwortet, sondern nur über den Bt.
Der Bt hat verordnet, dass die Firmen Käuferschreiben nicht direkt beantworten dürfen.
Herr Pelzer,
es gibt weitere Ungereimtheiten mit dem Bt,
die anderen Käufer sind dabei eine "Interessengemeinschaft Bauträgergeschädigter" zu gründen.
Wie verhält man sich am Besten, wir wollen nicht für etwas bezahlen, was wir nicht erhalten!
Danke im Voraus für Hilfen -
Alternative A3-Verglasung: Direktangebot vom Fensterbauer einholen!
am besten ...
sie machen vielleicht folgendes: Nochmals den Fensterbauer ansprechen (der verdient was an der A3-Verglasung) ob er den Auftrag nicht ausführen will? Er soll nochmals mit dem Bauträger sprechen (der wird auch noch was dran verdienen)! Wenn dies nicht klappt im Vorfeld schon mal ein Angebot von einem externen Fensterbauer einholen um anschließend die Scheiben gegen A3 tauschen zu lassen, evtl. ist es sogar günstiger!
Schönen Abend noch -
Sicherheitsglas nachträglich: Glaserei vor Ort für Austausch nutzen
Glaserei von nebenan
Hallo Herr Kahlert!
Haben Sie nun schon unterschrieben oder nicht?
Wenn nein, dann würde ich mir überlegen, das Gewerk ohne SW fertigstellen zu lassen und dann die Gläser wie SW durch einen Glaser austauschen zu lassen. Da denke ich kommen Sie was den Preis angeht deutlich besser weg! Es könnte sich m.E. negativ die Gewährleistung auswirken, die dann auf zwei unterschiedliche Firmen aufgeteilt werden würde. Ich weiß jedoch nicht ob das nicht sogar gut ist, denn Firmen, die mit Bauträger's zusammenarbeiten haben im großen und ganzen einen äußerst schweren Stand, der jedoch nur solange besteht, wie es die Firma gibt!
Also zu einer Glaserei am Ort gehen, die ca. Maße der notwendigen Scheiben mitnehmen und sich ein Angebot inkl. Einbau machen lassen. Preisvergleichen und Auftrag danach selbst erteilen! (Im schlimmsten Fall an den Bauträger)
Technisch wichtig ist der Umstand, das A3 Gläser meistens deutlich dicker sind als "normale" Isogläser! Dadurch wird die Glasleiste beim Austausch schmäler, dies ist jedoch nicht bei allen Fenstertypen noch möglich. Den Fensterbauer fragen ob die Fenster auch für den A3 Glaseinbau möglich sind, oder ob andere Fenstertypen dann verwendet werden?
Noch eine persönliche Frage:
Warum A3?
Einbruchschutz?
Haben Sie weitere Maßnahmen getroffen?
Pilzzapfenbeschläge? Abschließbare Griffe? Alarmanlage? Fenster nach WK2? Rollläden?
Haben Sie nur A3 Verglasung, dann ist das für den Einbruchschutz wie mit einer Kette, die ist nämlich auch nur stark wie das schwächste Glied!
Zum Beispiel der Fensterbohrer!
Schauen Sie doch mal mit den Stichwörtern Fensterbohrer Einbruch im Yahoo nach vielleicht hilft das!
Mit freundlichen Grüßen -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
BauKI Hinweis:
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitsglas statt Isolierglas: Mehrkosten und Alternativen im Fertighaus
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Mehrkosten für Sicherheitsglas (A3-Verglasung) anstelle von Isolierglas im Fertighaus. Strittig ist die Abrechnungsgrundlage der Mehrkosten, insbesondere die Flächenermittlung. Es werden Alternativen wie der direkte Kontakt zum Fensterbauer oder der nachträgliche Austausch durch eine Glaserei diskutiert.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Sonderwunsch Sicherheitsglas: Erpressung durch Bauträger? wird die Vorgehensweise des Bauträgers kritisch hinterfragt, da der Sonderwunsch anscheinend unter Druck zustande kam. Dies sollte bei ähnlichen Situationen beachtet werden.
💰 Kosten: Die Mehrkosten für Sicherheitsglas A3 werden mit 156,- € pro m² angegeben, wobei die genaue Abrechnungsfläche (Rohbaumaß vs. tatsächliche Glasfläche) entscheidend ist. Es empfiehlt sich, Angebote von verschiedenen Anbietern einzuholen, wie im Beitrag Alternative A3-Verglasung: Direktangebot vom Fensterbauer einholen! vorgeschlagen.
🔧 Praktische Umsetzung: Eine mögliche Alternative ist, das Gewerk zunächst mit Standard-Isolierglas fertigstellen zu lassen und anschließend die Scheiben durch eine Glaserei austauschen zu lassen (siehe Sicherheitsglas nachträglich: Glaserei vor Ort für Austausch nutzen). Dies kann kostengünstiger sein, sollte aber hinsichtlich der Gewährleistung geprüft werden.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Abrechnungsgrundlage (Rohbaumaß vs. tatsächliche Glasfläche) für die Mehrkosten im Vorfeld eindeutig mit dem Bauträger. Holen Sie Vergleichsangebote von Fensterbauern und Glasereien ein, um die Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Beachten Sie die potenziellen Auswirkungen auf die Gewährleistung, wenn Sie die Verglasung nachträglich ändern lassen.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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