Hallo,
in meiner Baubeschreibung steht, dass ich Kellerfenster in den Maßen 80 cm * 60 cm bekomme (B*H).
Nachgemessen habe ich jetzt aber etwa 78 cm * 50 cm (an den Außenkanten des Fensters, nicht am Rahmen), bzw. etwa 90 cm * 55 cm an der Wandöffnung.
Der Bauträger meint, die Fenster werden nur in entsprechend kleineren oder größeren Maßen hergestellt, als in der Baubeschreibung angegeben.
Ist dem so?
Ist eine solche Abweichung zulässig?
Auf welches Maß bezieht sich üblicherweise eine Fensterbeschreibung?
Ciao,
Torsten
Fenstermaß
BAU-Forum: Fenster und Außentüren
Fenstermaß
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Baubeschreibung
Hallo Torsten,
um genaues sagen zu können müsste man/Frau schon Ihre Baubeschreibung in Händen haben. Es ist jedoch so, dass in der Regel das Rohbaumaß angegeben wird. Das Fenster ist dann entsprechend den Erfordernissen für die seitliche/obere Abdichtung und die Fensterbank kleiner.
Ich vermute das ist bei Ihnen der Fall.
Freundliche Grüße -
Fenster nach Maß
Wenn in der Baubeschreibung Maße vermerkt sind, was sagen dann die Ausführungspläne aus? Ich weiß, dumme Frage - es gibt "selbstverständlich" nur die Bauantragspläne. In diesen Zeichnungen sind die Fenster meist gar nicht vermaßt. Sind für den Keller Fertigfenster vorgesehen und der Keller wird auch als Keller genutzt, ist man von den Herstellermaßen abhängig - so weit stimmt die Aussage. Alle anderen Fenster werden nach Maß angefertigt. Die Rohbauöffnungen sind dann Maßgebend. Dies sollte aber voerher geplant werden!
Das Fensterproblem besteht aber nicht erst jetzt! Wer hat denn die Rohbauöffnungen geplant und dann während der Bauphase geändert? Warum wurde diese Frage nicht zum Zeitpunkt der Öffnungserstellung geklärt?
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