Fenster Austausch ohne RAL-Montage?
BAU-Forum: Fenster und Außentüren
Fenster Austausch ohne RAL-Montage?
Hallo,
bei meinem Neubau hatten wir ein Fenster falsch bestell (Unterlicht fehlte), was uns direkt nach dem Einbau nach RAL auffiel. Später wurden auch die Laibungen des bekanntemaßen falschen Fensters innen mit verputzt. Nun würde das Fenster ausgetauscht und als ich bei meinem Architekten fragte wie man denn nun die RAL-Montage ausgeführt hätte (da der Putz innen noch dran war), hat er mir mitgeteilt, dass die innere Folie abgeschnitten wurde und nur die außere geklebt wurde (der Außenputz ist noch nicht dran).
Ich habe meinem Architekten gesagt, dass das dann ja wohl keine RAL-Montage mehr sei und die Forderung "innen dichter als außen" doch nicht erfüllt sein. Er meinte daraufhin, dass die äußere Folie reicht und das dadurch keine Feuchtigkeitsschäden entstehen würden. Soll ich das akpeztieren? Ich will auch nicht zu viel Ärger provozieren, wenn die Sache wirklich nicht kritisch ist.
bei meinem Neubau hatten wir ein Fenster falsch bestell (Unterlicht fehlte), was uns direkt nach dem Einbau nach RAL auffiel. Später wurden auch die Laibungen des bekanntemaßen falschen Fensters innen mit verputzt. Nun würde das Fenster ausgetauscht und als ich bei meinem Architekten fragte wie man denn nun die RAL-Montage ausgeführt hätte (da der Putz innen noch dran war), hat er mir mitgeteilt, dass die innere Folie abgeschnitten wurde und nur die außere geklebt wurde (der Außenputz ist noch nicht dran).
Ich habe meinem Architekten gesagt, dass das dann ja wohl keine RAL-Montage mehr sei und die Forderung "innen dichter als außen" doch nicht erfüllt sein. Er meinte daraufhin, dass die äußere Folie reicht und das dadurch keine Feuchtigkeitsschäden entstehen würden. Soll ich das akpeztieren? Ich will auch nicht zu viel Ärger provozieren, wenn die Sache wirklich nicht kritisch ist.
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Wenn Sie RAL vereinbart haben,
dann sollten Sie auch RAL bekommen. Wenn es nicht im LVAbk. festgeschrieben ist, dann haben Sie auch kein Anspruch drauf. Worauf Sie allerdings einen Anspruch haben ist eine luftdichte Gebäudehülle (ist Gesetz), und zwar nicht nur wegen möglicher Bauschäden (die auch nicht unbedingt zu erwarten sind, wenn es nicht innen dichter als außen ist - vorausgesetzt die Konstruktion ist luftdicht), sondern vor allen Dingen auch wegen der möglichen Energieverluste. Die Anschlussfuge zw. Fenster und Mauerwerk muss auf jeden Fall luftdicht sein.
Grüße -
RAL -Montage
Eine RAL-Montage können Sie nur mit einem von RAL zertifizierten Betrieb vereinbaren. Andernfalls können Sie lediglich eine Montage mit Anlehnung an RAL vereinbaren.Was Sie aber verlangen können, ist eine Montage nach Stand der Technik - und als die gilt zumindest die DINAbk. 4108 Teil 7. Dort ist auch ein Abdichtungsbeispiel zur Fenstermontage.