als private Bauherren haben wir einem Metall- / Fensterbauer den Auftrag erteilt, uns für unseren Einfamilienhaus-Neubau SCHÜCO-Kunststofffenster nach den anerkannten Regeln der Baukunst zu liefern und zu montieren. Darunter befindet sich auch ein Hebe-Schiebe-Türe-Element (HSE) mit einer Breite von ca. 3 Metern für den Zugang vom Esszimmer zur Terrasse.
Ebenso führt eine 2-flügelige Terrassentüre aus dem Wohnzimmer auf die gleiche Terrasse.
Bei dem Gespräch (vor Auftragsvergabe) mit dem Fensterbauer hatten wir unseren dringenden Wunsch geäußert, im Esszimmer eine besonders niedrige Schwelle zu bekommen. Daraufhin hat uns der der Fensterbauer dieses erheblich teuere HSE (anstelle einem PSK) empfohlen. Weil uns aber die Vorstellung mit dem "stufenlosen" Zugang zur Terrasse überzeigt hatte, hatten wir uns für dieses HSE entschieden. Leider haben wir diesen Wunsch nicht schriftlich im Bauvertrag festgehalten.
Die Fenster wurden eingebaut, die Innenwände verputzt und der Estrich gelegt.
Jetzt haben wir folgendes feststellen müssen:
- die Höhe der Türe im Wohnzimmer ist innen OK; da bleibt zwischen Unterkante Flügel und OKFFB noch ca. 1-2 cm
- die Schwelle des HSE ragt dann aber noch immer ca. 4-5 cm über OKFFB heraus.
- weil die Terrasse an der Außenseite durchgehend mit einem Niveau hergestellt werden soll, wird die "Abtropfleiste" am HSE nun um etwa dieses Maß (ca. 4 cm) höher sein als diese von der Flügeltüre
Dem Fensterbauer haben wir diesen "Mangel" bekanntgegeben. Er schreibt nun:
" ... Die Maße werden vom Rohbauboden bis UKAbk. Rollladenkasten gemessen. Dies ist bei dem Schiebeelement genauso wie bei der Balkontüre ... Da im Bauvertrag kein Bodeneinstand (Tiefe der Schwelle) vermerkt war, wird von diesem Maß ausgegangen ... "
weiterhin schreibt er:
" ... Sie hätten im Bauvertag vermerken müssen, ob die Schwelle Fußbodeneben sein sollte oder wir uns nach der Terrasse richten sollen ... "
Unsere laienhafte Erkenntnis ist nur jene, dass wenn der Fensterbauer das HSE entsprechend bodeneben eingebaut hätte, jetzt auch auf der Außenseite automatisch das niveaugleiche Maß zustande gekommen wäre.
Bemerkung: Der Außenanschluss der Terrasse ist völlig unproblematisch, weil dort eine Holzterrasse mit ausreichender Höhe zur fachgerechten Entwässerung vorgesehen ist.
Die Situation: Der Fensterbauer hat sich geweigert, das Abnahmeprotokoll (nach VOBAbk.) - in dem alle anderen Leistungen außer dem HSE als abgenommen gegolten hätten - zu unterschreiben. Zur "Mängelbeseitigung" ist er nicht bereit. Er will nur noch die Restzahlung (bisher hat er Abschlagszahlungen i.H. von 70 % der Gesamtsumme bekommen)
Frage: gibt es ein Merkblatt (wie bei Gipsarbeiten o.ä.) in dem eine fachgerechte Montage von solchen HSE beschrieben ist? Oder kann man erwarten, dass nach den anerkannten Regeln der Baukunst, eine Fachfirma solche Leistungen nach unseren Vorstellungen erbringt?
Über entsprechende Antworten würden wir uns sehr freuen.
Danke vorab und Gruß, W. Müller
