Recht: Fristen für (2.) Nachbesserung
BAU-Forum: Fenster und Außentüren

Recht: Fristen für (2.) Nachbesserung

Die Ursache der sich nun stellenden Rechtsfrage hatte ich schon mal in diesem Forum Beschrieben (Artike 1333,

Wir hatten dem Fensterbauer eine Frist zur Nachbesserung gesetzt, um die Fenster fachgerecht abzudichten.
Eine Nachbesserung ist auch erfolgt, die Qualität der Arbeit kann (konnte) ich als Laie natürlich schlecht beurteilen. Jedenfalls konnte man danach nicht mehr zwischen Fenster und Laibung "durchsehen".
Nach dem gestrigen starken Regen weiß ich allerdings: hat nichts gebracht. Trotz geschlossenem Fenster ist im Wohnzimmer Wasser eingedrungen (Pfützen auf Parkett!), wie dicht die anderen Fenster sind ist zumindest fraglich. Eine offizielle Abnahme ist nicht erfolgt. Die Rechnung ist zu ca. 50 % (ca. 4800 €)  -  gottseidank  -  noch nicht bezahlt.
Ich habe dem Fensterbauer heute morgen nochmals eine Frist zur unverüglichen (ohne Datumsangabe) Mängelbeseitigung per Fax und Einschreiben geschickt.
Der Vertag ist wohl BGBAbk. (da in der Auftragsbestätigung nichts von VOBAbk. steht).
Rechtliche Fragen :

  • Muss ich ein konkretes Datum angeben? Dann hole ich das schnellstens nach. Auf der anderen Seite ist es ja offenslichtlich, dass man hier von "Gefahr im Verzug" sprechen kann, um weitere Bauschäden zu vermeiden.
  • Welche Frist ist angemessen?
  • Da es sich um die 2. Nachbesserung handelt: Ich habe vor, diese von einem Sachverständigen prüfen zu lassen. Kann ich die Kosten des SV (insbesondere wenn weiter Mängel festgestellt werden) an den Fensterbauer weiterleiten?
  • Ab wann habe ich das Recht, einen Dritten mit der Beseitigung des Mangels zu beauftragen und die Kosten weiterzuleiten
  • Bei eventuellen Folgeschäden (z.B. Parkett): Abzug vom Rechnungsbetrag möglich?
  • Da BGB Vertrag gibt es ja Gewährleistung von 5 Jahren. Schließt das evtl. Folgeschäden (z.B. Feuchtigkeit im Mauerwerk, Schimmelbildung) mit ein oder bezieht sich die Gewährleistung nur auf die Fenster selber (und vielleicht dass sie nicht rausfallen).

Vielen Dank für Hinweise, auch Links / BGB § etc. willkommen.
Guido Ludwig

  • Name:
  • Guido Ludwig
  1. Nachtrag

    Verlängern sich die Fristen, wenn z.B. der Fensterbauer Betriebsferien macht? (ich habe aus anderen Gründen in den letzten Tagen mehrfach ohne Erfolg versucht, ihn zu erreichen).
    Auf der einen Seite kann er natürlich nicht nachbessern, wenn er gar nicht da ist, aber da hier definitiv Gefahr im Verzug ist (mögliche Folgeschäden, Parkett) kann ich auch nicht warten und warten ...
    • Name:
    • Guido Ludwig
  2. Mangelfolgeschaden

    Foto von Jochen Ebel, Dipl.-Physiker

    Der Schaden am Parkett ist ein sogenannter Mangelfolgeschaden. Einen Anspruch einen Mangelfolgeschaden selbst zu beseitigen hat der Mangelverursacher nicht.

    Einen festgelegte Frist für Nachbesserungen gibt es nicht und kann es nicht geben, da jeder Fall anders ist. Es muss nur eine "angemessene" Frist sein. Meines Wissens ist Urlaub kein Verzögerungsgrund. Ich würde ein Einwurfeinschreiben verwenden.

    Aus Ersatzvornahme, Beseitigung der Mangelfolgeschäden usw. haben Sie Geldforderungen an den Mangelverursacher  -  aber ob der freiwillig zahlt steht auf einem anderen Blatt. Dann bleibt nur der Gerichtsweg mit RA.

    Aber wie immer: meine Meinung und keine Rechtsberatung.

  3. drittfirma

    IMHO haben Sie  -  vorausgesetzt, der erste Versuch des ANs zur Mangelbeseitigung war erfolglos und gegen die aaRdTAbk., wie Sie es beschrieben haben  -  bereits jetzt das Recht, eine Drittfirma auf Kosten des ANs zu beauftragen. Es scheint nicht zumutbar, einem offenbar unfachgerecht arbeitenden Handwerder ad infinitum Nachbesserungsversuche ermöglichen zu müssen.
    (meine pers. Meinung)
Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne Fundstellen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Frist, Nachbesserung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

    Entsprechend Ihrer Suchvorgabe wurden keine Seiten gefunden!

Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Frist, Nachbesserung" finden

Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Frist, Nachbesserung" oder verwandten Themen zu finden.

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN