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giebelfenster wurde zu hoch eingebaut, weder Aussicht noch öffnen möglich
BAU-Forum: Fenster und Außentüren

giebelfenster wurde zu hoch eingebaut, weder Aussicht noch öffnen möglich

Das dreieckige Giebelfenster in unserem Spitzbogen wurde so hoch eingebaut, dass ich als immerhin 1,70 m große Person weder hinaussehen kann noch an den Fenstergriff komme, um das Fenster zu öffnen. Die Fensterbrüstung befindest sich ca. in der Höher von 1,80 m. Der Raum ist in der Spitze 3 M hoch. Ich muss tatsächlich auf zwei Stufen einer normalen Leiter klettern, um den Griff zu erreichen oder mal einen Blick nach draußen zu erhaschen. Laut Bauunternehmer haben wir uns dieses Problem selber verursacht, indem wir uns die Änderung der Dachneigung von 40 Grad auf 45 Grad wünschten. Dadurch sei das Fenster um ca. 1 m nach oben gerutscht. Er habe großzügiger Weise bereits ein etwas größeres als das Standartfenster eingebaut, womit wir mehr als zufrieden sein müssten. Wir wurden vorab nicht mit einem Wort über derartige Folgen der Neigungsänderung hingewiesen. Der Spitzbogen mit dem besagten Giebelfenster soll von uns als Schlafzimmer genutzt werden, der Bauunternehmer empfiehlt mir doch eine kleine Trittleiter zum Öffnen des Fensters bereitzuhalten und grinst. Was kann ich tun bzw. als Entschädigung verlangen. Der Bau befindet sich in der Abschlussphase, Sanitär, Heizung, Innentüren, etliches fehlt noch. Sobald wir mit Kritik kommen, droht der Bauunternehmer mit Baustopp, wissend das wir am 23.04. aus unserer jetzigen Wohnung rausmüssen und in das Haus einziehen wollen.
  • Name:
  • m. schroeter
  1. ist das nicht etwas spät aufgefallen?

    Foto von Martin Kempf

    Waren Sie denn nicht zu einem früheren Zeitpunkt auf der Baustelle? Ich meine, man merkt doch schon in der Rohbauphase, dass man durch die Fensteröffnung keinen Blick ins Freie werfen kann und nicht erst, wenn alles verputzt ist und die Fenster eingebaut sind. Wie ist es denn im Plan eingezeichnet? Ich meine, so etwas wie Änderung der Dachneigung und Fensteröffnung wird ja nicht eben zwischen Tür und Angel nebenbei erwähnt und dann ausgeführt. Sich jetzt ganz am Schluss hinzustellen und sich zu entrüsten stößt bei mir genauso auf Kopfschütteln, als ob man die Öffnung für die Haustür nicht vorgesehen hätte und das erst merkt, wenn die Türbauer mit dem Teil im Hof stehen, vorher aber wochenlang über den Balkon ins Haus spazierte.
  2. Po

    dest
    heißt das Zauberwort.
    Dumm gelaufen.
    selbst schuld.
    Beste draus machen: Podest bauen.
    Mit Luke.
    Für die Kohle, die sie gespart haben.
  3. Spitzbogen vorher nicht begehbar

    da sich der Einbau der Treppe im eg lange verzögert hatte und im og immer noch keine Treppe vorhanden ist, hatten wir bis zur letzten Woche keine Möglichkeit den Spitzbogen zu begehen. Wir wohnen 200 km von der Baustelle entfernt und sind nicht stänig vor Ort. In den Bauzeichnungen ist das Fenster nicht eingezeichnet, sondern wird mit ein paar Zahlen am Rand angegeben, bei denen man nie drauf kommt, das diese sich auf das Fenster beziehen. Lediglich in einer Seitenansicht des Hauses (ohne Maße) ist das Fenster eingezeichnet.
    • Name:
    • m. schroeter
  4. Ist dies das einzige Fenster im Raum?

    Hallo,
    "Aufenthaltsräume müssen unmittelbar ins Freie führende und senkrecht stehende Fenster von solcher Zahl und Beschaffenheit haben, dass die Räume ausreichend mit Tageslicht beleuchtet und belüftet werden können (notwendige Fenster). Das Rohbaumaß der Fensteröffnungen muss mindestens 1/8 der Grundfläche des Raumes betragen; Raumteile mit einer lichten Höhe bis 1,50 m bleiben außer Betracht. Ein geringeres Maß, jedoch mindestens 1 m², kann gestattet werden, wenn wegen der Lichtverhältnisse Bedenken nicht bestehen. Geneigte Fenster sowie Oberlichte anstelle von Fenstern können gestattet werden, wenn wegen des Brandschutzes Bedenken nicht bestehen. "
    Dies stammt aus der Landesbauordnung für Mecklenburg-Vorpommern § 44 (2). Ähnliche Regelungen finden sich auch in den anderen Landesbauordnungen.
    Sollte es sich also um das alleinige Fenster des Raumes handeln, können Sie sich an den Planer wenden. Die Änderung der Fensteröffnung wäre dann ein Mangelfolgeschaden. (keine Rechtsberatung)
    Andernfalls sh. vorstehende Beiträge
    Mit freundlichen Grüßen
  5. Schweinchenerkennungsdienst

    Aufenthaltsraum?
    Glaub ich nicht  -  höchstens inoffiziell.
    Warum sitzt das da oben?
    Weil's einfacher ist. Keine Hilfskonstruktion für eine Übermauerung erforderlich. Einfach in die Ecke geschoben.
  6. tja, Aufenthaltsraum oder nicht? @JDB

    Das kann z.B. auch ein sog. "Studio" sein, was ein Kunstwort für einen offiziellen Nicht-Aufenthaltsraum ist, der aber gelegentlich (oder öfter ...) genutzt werden kann.
    JDB, meinst du das mit "inoffiziell"?
    @M. Schröter:
    Was war denn in Ihrem Vertrag vereinbart? Aufenthaltsraum? Studio? Ausbaufähiges Dachgeschoss?
  7. Wäre es Aufenthaltsraum

    dann müsste das Fenster als 2. Rettungsweg geeignet sein, wenn kein anderes Geeignetes vorhanden ist. Und dieses Exemplar ist doch nun wirklich nicht geeignet.
    Offizielle Aufenthaltsräume in Spitzboöden werden gerne vermieden (das wissen wir doch alle!) auch wenn die m² als Reserve natürlich gerne mit angegeben werden.
  8. offiziell heißt der Raum unausgebauter Spitzbogen

    was uns natürlich jetzt noch weitere Probleme bereitet. Der Bauunternehmer will aus diesem Grund auch keine Fensterbank anbringen und laut seiner Aussage können wir froh sein das die Giebelwände überhaupt verputzt wurden. Würden wir irgendwelche Zahlungen kürzen, würde er uns dies natürlich in Rechnung stellen. Wir haben aber von Anfang an klargemacht, dass wir den Raum als Schlafzimmer nutzen wollen. Im Vertrag ist das Giebelfenster das einzige Fenster im Raum, glücklicherweise haben wir uns für zwei zusätzliche Velux-Fenster entschieden, die wir separat bezahlen (übrigens wurden auch hier kleiner Fenster eingebaut, als bestellt). Fenstertechnisch läuft bei dieser Firma anscheinend alles schief, für das gesamte Haus waren Fenster mit integrierten Sprossen geplant (außerhalb des Vertrages, aber auf einem Protokoll vermerkt). Eingebaut wurden normale Fenster. nach einigen Telefonaten erklärte sich der Herr großzügiger Weise bereit die kleineren Fenster kostenlos auszuwechseln, aber das Auswechseln der 5 Terrassenfenster hätte ihm "das Genick gebrochen". Als Entschädigung dafür erhielten wir 10 m² mehr Pflasterung und zahlen etwas weniger Mehrkosten für die nachgelieferten Sprossenfenster. Toll, was?
    Also man baut ein Haus und von 12 Fenstern ist die Hälfte falsch, wie kann denn sowas angehen?
    Hilfe!
    M. Schröter
    • Name:
    • M. Schroeter
  9. Tja

    Es gibt immer Schlawiner, die soetwas machen.
    Warum?
    Weil es auch Kunden gibt, die soetwas mit sich machen lassen!
    Ihr nächstes Haus bauen Sie bitte uns!
    Ach  -  Sie bauen nur einmal?
    ;-)
  10. ist denn der Spitzbogen gedämmt?

    Und haben Sie evtl. Hochlochziegelwände (z.B. Poroton)?
    Ich frage darum:
    Wenn der Spitzbogen von vornherein in die gedämmte Außenhülle einbezogen ist (die geplante und ausgeführte Dämmung des Spitzbogens wäre ein Indiz dafür), dann wäre evtl. ein Verputzen der Giebelwände ohnehin geschuldet, da der Putz für das Erzielen der Luftdichtigkeit der Wände (bei Verwendung von Hochlochziegeln) sowieso notwendig ist. Was ist denn vereinbart worden diesbezüglich? Kann mir nämlich nicht vorstellen, dass die Wände nur gnadenhalber verputzt werden ...
    Wie gesagt, es kommt eben auf die Gesamtplanung, den Wand-Baustoff und VOR allem auf den Vertrag/Baubeschreibung an.
    Kleiner Zusatztipp:
    Bei einem Bekannten von mir gab es einen ähnlichen Fall, bei dem angeblich die Fensterbank nicht automatisch mit dem Spitzbogenfenster (Dreiecksfenster) eingebaut werden sollte. Der von ihm engagierte Baubegleiter reklamierte das aber sofort beim Bauträger. Denn im Vertrag gab es eine Klausel, die besagte, dass alle Wohnraumfenster eine Fensterbank erhalten sollen. Und da dieses Dreiecksfenster nun mal von der Ausführung her eindeutig ein Wohnraumfenster war, wurde vom Bauträger dann doch noch eine Fensterbank installiert ohne Mehrpreis. Obwohl es sich nur um einen unbeheizten Spitzbogen handelte.
    Vielleicht hilft Ihnen das auch etwas weiter.
    (Bauherrentipp, keine Rechtsberatung!)
  11. @WA: offiziell heißt der Raum unausgebauter Spitzbogen!

    nix Wohnraum!
    Worte (mündliche Absprachen) sind Schall&Rauch!
    Dieser Bauträger kann "ennef" nichma buchstabieren.
    Da verwette ich meinen Allerwertesten.
    Hier haben wir mal das Exemplar eines "leichtfertigen Bauträgers". Solange er Dumme findet, geht's gut.
    Sorry  -  aber so ist es.
  12. JDB weiß ich doch

    aber wenn die Wärmehülle des Hauses über den Spitzbogen rüber geht, dann muss dass ganze doch luftdicht sein, jedenfalls dann wenn er schlüsselfertig gebaut hat (sonst wäre das ja nur ein Teilfertiges aber nicht schlüsselfertiges Haus).
    Was würde denn der Bauträger wohl sagen, wenn der Bauherr dann mit Blower-Door-Test (BDT) droht und er bei seinem Haus (das nehme ich mal jetzt an) unverputzte Poroton-Giebelwände hätte?
    Ach so, der fragt sicher nur "Blower-watt? " Und einen Wärmeschutzausweis (oder wie die jetzt heißen) holt der sich vom Heizungsbauer ... ;-))
    Spaß beiseite,
    An M. Schröter:
    Was war/ist denn nun geplant und vereinbart gewesen?
    Haben Sie schon einen Wärmeschutzausweis bekommen und wurde der schon mal mit der Realität überprüft?
    Tut mir leid, aber das ganze klingt irgendwie so ähnlich durcheinander wie bei meinem Hausbau. Eventuell haben Sie mehrere Probleme, und das geht vermutlich auch nicht mehr ohne Sachverständigen und ggf. Rechtsanwalt ab. Sie allein werden da vermutlich auf verlorenem Posten stehen.
    Alles eigene Bauherrenerfahrung mit Bauträger :-(
  13. Dämmung des Spitzbodens ist laut Vertrag Eigenleistung

    ebenso eventuelle Wände die eingezogen werden müssen oder eine normale Treppe, der Bauunternehmer stellte nur eine Bodeneinschubtreppe. Wenn ich mich recht erinnere wurde das Haus vom Boden bis zur Giebelspitze mit YTONG gemauert und anschließend verklinkert. Das Dach ist vor Dämmung nur mit zwei Folien und Tonziegeln gedeckt.
    Klingt ja ganz so als hätten wir die A-Karte gezogen, aber trotzdem vielen Dank für Ihre Tipps
    • Name:
    • m. schroeter
  14. und was sagt der Wärmeschutzausweis dazu?

    Da steht dann die Vorgabe drin, wie gut die Dämmung sein muss. Oder hat Ihnen der Bauträger gesagt, wie Sie zu dämmen haben? Er ist der Planer des Hauses, und er muss Ihnen das vorgeben.
    YTONG verklebt benötigt wahrscheinlich keinen Innenputz zur Luftdichtigkeit. Deshalb wundere ich mich jetzt noch mehr, wieso der Bauträger Ihnen überhaupt die Wände dort verputzt. War das denn nun (schriftlich, z.B. in der Baubeschreibung) vereinbart oder nicht?
  15. Wärmeschutzausweis war uns bisher nicht bekannt,

    werden wir nun aber beantragen. Es handelt sich um ein Doppelhaus, die Nachbarn haben den Dachboden über den Bauträger ausbauen lassen, wir haben exakt das gleiche Material verwendet, also müssten wir damit auf der sicheren Seite sein. Da die Nachbarn den Spitzbogen nur als Abstellraum benutzen ist ihnen das Fensterproblem leider nicht so wichtig, sonst hätten wir uns zusammen für eine Entschädigung einsetzen können. Leider habe ich momentan keine Einsicht in den Bauvertrag, ob der Spitzbogen darin offiziell vom Verputzen ausgeschlossen ist, bezweifle ich jedoch, wahrscheinlich wird diese Möglichkeit mal wieder schön verschleiert dargestellt. Kann heute Abend mehr sagen. Bis dahin nochmals Danke!
    Melanie Schröter
    • Name:
    • m. schroeter
  16. Energiepass heißt das jetzt

    Wärmeschutzausweis hieß es bis vor kurzem, jetzt heißt das Energiepass. Soviel ich weiß steht der Ihnen generell zu und ist keine aufpreispflichtige Sonderleistung.
  17. wenn wir schon mal beim Thema sind,

    auf dem besagten Spitzbogen war auch der Heizungsraum geplant, wir haben die Heizung aber lieber in den Hauswirtschaftsraum legen lassen, um oben Platz zu sparen. Zunächst hieß es, kein Problem, die Abluft könne über die Außenwand abgeleitet werden. Nun wurde uns aber doch ein Abluftrohr bis zum Dach gelegt, welches an ziemlich unpraktischer Stelle durch das über dem HWR gelegene Kinderzimmer führt. Dort soll das Rohr noch eine Abmauerung erhalten und fertig. Dies hat zur Folge, dass die dort schon vorhandenen Steckdosenanschlüsse auch wieder umgelegt werden müssen. Nerv. Sieht vielleicht jemand Probleme, dass die Heizung im HWR nicht abgenommen wird? Waschmaschine und Trockner sollen auch in diesem Raum stehen und natürlich alles was man sonst so in einem HWR braucht.
    Vielen Dank,
    Melanie Schröter
    • Name:
    • m. schroeter
  18. Sie haben ein ganz anderes Problem

    Sie wollen bzw. MÜSSEN Einziehen. Also darf es keine Verzögerung geben. Damit hat der Bauträger Sie in der Hand.
    Einzige Chance:
    Bauabnahme mit Experten. Der findet sicherlich ein paar Fehler. Dann hat der Generalunternehmer erstmals was zu tun. Nur dann sind Sie immer noch nicht eingezogen.
    Ziehen Sie einfach ein = Abnahme automatisch erfolgt. Pech gehabt.
    Versuchen Sie zu reden und nochmals zu reden mit Ihrem Generalunternehmer.
    z.B. Fragen Sie mal: "Was sollen wir denn sagen, wen Leute uns nach den Erfahrungen mit Ihnen fragen? ... "
    ... Wir würden ja "gerne" Werbung für Sie machen, aber ...
    Vielleicht lässt er sich auf den "Handel" ein, Einzug = keine Bauabnahme, das muss aber schriftlich gemacht werden.
    PS: Keine Rechtsberatung.
  19. Tricky

    wäre es zum Anwalt zu gehen und diesen zu beauftragen, vor Gericht eine Entscheidung zu erwirken, in der NUR die Pflicht des Bauträger zur Mängelbeseitigung bestätigt wird. Das ist nicht gleichbedeutend mit der Verurteilung zur Mängelbeseitigung, auf die manchmal Jahre warten können. So weit ich weiß, hat dieser Gerichtsentscheid aufschiebenede Wirkung, d.h. keine Abnahme durch "Inbetriebnahme". Sprechen Sie mal Ihren Anwalt an.
    .--- keine Rechtsberatung, bin und bleibe Laie --------------
  20. Abnahme

    Foto von Jochen Ebel, Dipl.-Physiker

    Wenn mich nicht alles täuscht ist Einziehen eine konkludente Abnahme. Wenn man aber schriftlich! (Einschreiben mit Rückschein wegen Beweisbarkeit) erklärt, dass das Einziehen keine stillschweigende Abnahme bedeutet (und vielleicht sogar noch den Grund dazu schreibt) und erklärt, dass eine förmliche Abnahme stattzufinden hat, die nur bei unwesentlichen Mängeln erfolgt  -  dann ist der Einzug eben keine stillschweigende Abnahme. Aber am Besten mit RA, den werden Sie wahrscheinlich noch mehr brauchen.

    Und noch ein Tipp für Mitleser: Warum sind wohl Baurechtsfälle nicht versicherbar? Weil genaugenommen fast jeder Bau ein Fall für einen RA ist und deswegen die Prämien so hoch wären, dass die Kosten im Einzelfall oft unter der Versicherungssumme liegen würden. Deswegen immer eine Reserve zumindest für eine Erstberatung beim RA bereit halten.

  21. "Aufenthaltsraum" ist definiert

    Hallo,
    nochmals zurück.
    Auch der Begriff des Aufenthaltsraumes ist definiert.
    z.B. : LBauOAbk. M-V § 2 (3) "Aufenthaltsräume sind Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind. "
    Ähnliche Regelungen sind auch in den anderen Bauordnungen enthalten.
    Es handelt sich also auch um einen Aufenthaltsraum, wenn dieser nur dazu geeignet ist. Dabei ist es (fast) egal, wie das Kind genannt wird.
    Mit freundlichen Grüßen
  22. Vertrag nochmals geprüft, Spitzbogen läuft dort unter Nutzfläche

    An sich wird der Spitzbogen in der Baubeschreibung nicht erwähnt, es gibt lediglich eine Passage über den ausgebauten Spitzbogen mit Dämmungsbeschreibung und Erwähnung der Bodeneinschubtreppe. Ansonsten taucht der Spitzbogen nur ganz am Ende in einer Tabelle auf, in der die Wohnflächen der einzelnen Räume dargestellt werden. Hier heißt es allerdings Nutzfläche: Spitzbogen = 45 m². Na danke!
    Nochmal zum Putz: Wandflächen im Erd- und Dachgeschoss (Erdgeschoss, Dachgeschoss) erhalten einen Wandputz, d = 15 mm, Gipsputz, geglättet ... Leider ist hier mit Dachgeschoss wohl mal wieder nur das Obergeschoss gemeint. Nun denn, mal sehen wie es weitergeht, ich werde in diesem Forum gewiss noch einige Male erscheinen, aber gut das es sowas gibt!
    Melanie Schröter
    • Name:
    • m. schroeter
  23. Außenwände aus YTONG brauchen bei Ausführung mit Verklinkerung ...

    Außenwände aus YTONG brauchen bei Ausführung mit Verklinkerung einen Innenputz zur Winddichtigkeit, da das Nut- und Federsytem nicht winddicht ist! das nur als Anmerkung
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