Gebogene Türkanten im Neubau: Luftspalt-Größe, Toleranzen & Mangelbeseitigung?
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Gebogene Türkanten im Neubau: Luftspalt-Größe, Toleranzen & Mangelbeseitigung?

Hallo Forumsmitglieder, in unserem Neubau wurden die Innenturen eingebaut, sie haben fast alle eine gebogene Unterkante, sodass der Luftspalt zum fertigem Bodenbelag in der Mitte z.T. mehr als einen Zentimeter beträgt. Die Türenfirma hat gegenüber dem Bauleiter des Bauträgers behauptet, man hätte die Türblätter bei Einbau nicht gekürzt. Frage: 1. Gibt es Normen oder andere Fundstellen (Urteile, Gutachten etc.) die etwas über die Größe des Luftspaltes aussagen, und 2. Gibt es solche Aussagen zur Fertigung der Türblätter (Ist eine gebogene Unterkante ein Mangel?). Für Antworten dankt schon jetzt ein Bauherr bei dem sich Die Restbauzeit und die Nerven langsam dem Ende zu neigen.
  • Name:
  • Olaf Möller
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie unzufrieden mit den gebogenen Türkanten und dem resultierenden großen Luftspalt sind.

    Prüfung der Normen: Zunächst sollten Sie prüfen, welche DINAbk.-Normen oder vertraglichen Vereinbarungen bezüglich der zulässigen Toleranzen für Türluftspalte gelten. Relevant sind hier beispielsweise die DIN 18101 (Türen; Türblattgrößen, Bandsitz und Schlosssitz; Gegenseitige Bezugnahme) und die DIN 4172 (Maßordnung im Hochbau). Diese Normen geben Aufschluss über zulässige Abweichungen.

    Gutachter einschalten: Wenn die Abweichungen von den Normen erheblich sind, liegt möglicherweise ein Mangel vor. Ich empfehle, einen unabhängigen Gutachter hinzuzuziehen, der die Situation beurteilt und ein Gutachten erstellt. Dieses Gutachten kann als Grundlage für die Mangelbeseitigung dienen.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie die Mängel (Fotos, Maße) und setzen Sie dem Bauträger eine angemessene Frist zur Mangelbeseitigung. Berufen Sie sich dabei auf das Gutachten und die relevanten Normen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    DIN 18101
    Die DIN 18101 ist eine Norm, die Türblattgrößen, Bandsitz und Schlosssitz regelt. Sie dient als Grundlage für die Planung und den Einbau von Türen.
    Verwandte Begriffe: Türblatt, Türzarge, Türbeschlag.
    DIN 4172
    Die DIN 4172 regelt die Maßordnung im Hochbau. Sie legt fest, welche Maße und Toleranzen bei Bauwerken einzuhalten sind.
    Verwandte Begriffe: Baurichtmaß, Nennmaß, Toleranz.
    Toleranz
    Eine Toleranz ist die zulässige Abweichung von einem Sollwert. Im Bauwesen gibt es Toleranzen für Maße, Winkel und andere Parameter.
    Verwandte Begriffe: Nennmaß, Istmaß, Grenzabmaß.
    Mangel
    Ein Mangel liegt vor, wenn eine Bauleistung nicht den vertraglich vereinbarten oder den üblichen Qualitätsstandards entspricht.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Mangelbeseitigung, Schadenersatz.
    Aufmaß
    Das Aufmaß ist die genaue Messung von Bauteilen oder Flächen. Es dient als Grundlage für die Abrechnung und zur Feststellung von Mängeln.
    Verwandte Begriffe: Baumaße, Messprotokoll, Abrechnung.
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Unternehmers, für Mängel an seiner Leistung einzustehen.
    Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Verjährung, Schadenersatz.
    Bauträger
    Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Bauprojekte plant, finanziert und realisiert. Er ist Vertragspartner des Bauherrn.
    Verwandte Begriffe: Bauherr, Architekt, Bauunternehmen.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche DIN-Normen sind bei Türluftspalten relevant?
      Die DIN 18101 und DIN 4172 sind wichtige Normen, die Türblattgrößen und Maßordnung im Hochbau regeln. Sie geben Aufschluss über zulässige Toleranzen und Abweichungen bei Türluftspalten.
    2. Was tun, wenn der Luftspalt größer als die Toleranz ist?
      Wenn der Luftspalt die zulässigen Toleranzen überschreitet, liegt möglicherweise ein Mangel vor. Dokumentieren Sie den Mangel, holen Sie ein Gutachten ein und setzen Sie dem Bauträger eine Frist zur Mangelbeseitigung.
    3. Wie finde ich einen unabhängigen Gutachter?
      Sie können einen unabhängigen Gutachter über die Handwerkskammer, die Architektenkammer oder über Online-Portale finden. Achten Sie auf eine Zertifizierung und einschlägige Erfahrung des Gutachters.
    4. Welche Rechte habe ich als Bauherr bei Mängeln?
      Als Bauherr haben Sie das Recht auf Mangelbeseitigung. Sie können vom Bauträger verlangen, dass der Mangel fachgerecht behoben wird. Im Streitfall können Sie auch rechtliche Schritte einleiten.
    5. Was ist ein Aufmaßprotokoll?
      Ein Aufmaßprotokoll ist eine detaillierte Dokumentation der Maße und Abmessungen eines Bauteils oder Raumes. Es dient als Grundlage für die Abrechnung und zur Feststellung von Mängeln.
    6. Wie lange habe ich Zeit, Mängel zu melden?
      Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt in der Regel fünf Jahre. Innerhalb dieser Frist müssen Sie Mängel dem Bauträger melden.
    7. Was bedeutet "fachgerechte Ausführung"?
      Fachgerechte Ausführung bedeutet, dass die Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Normen ausgeführt wurden.
    8. Kann ich die Mangelbeseitigung selbst in Auftrag geben?
      Grundsätzlich muss der Bauträger die Möglichkeit zur Mangelbeseitigung erhalten. Erst wenn er dieser Aufforderung nicht nachkommt, können Sie die Mangelbeseitigung selbst in Auftrag geben und die Kosten dem Bauträger in Rechnung stellen.

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  2. Info: Türluftspalte & Normen auf Homepage

    Foto von Klaus-Hermann Ries

    Türen
    und Luftspalte finden Sie auf meiner Homepage beschrieben.
  3. Ursachenforschung: Liegt der Mangel am Estrich?

    Foto von Lieselotte Tussing

    Hallo, Herr Möller,
    mal ganz von den Einbaurichtlinien der Türen abgesehen  -  sind Sie wirklich ganz sicher, dass der Mangel NICHT beim Boden liegt? Mit Wasserwaage die Türblätter gemessen?
    Das Phänomen tritt nämlich verstärkt auf, wenn der Estrich über Gebühr lang liegt, wundgelaufen ist (Bereich Durchgänge!) und nicht aufgespachtelt wird.
  4. Neubau-Mangel: Vorbereitung Termin mit Türenhersteller

    Erster Dank
    Erstmal Danke für die beiden Beiträge. Eine Überprüfung findet morgen statt (mit Bauleiter und Türenhersteller). Da es ein Neubau ist gehe ich aber davon aus, dass keine Abnutzung des Estrichs 'vorliegt 🙂. Die Anfrage sollte der Vorbereitung des morgigen Termins dienen. Man will als Bauherr ja nicht immerso dumm dastehen.
    • Name:
    • Olaf Möller
  5. Prüfung: Wasserwaage checkt Türblatt & Boden

    Würde vorher trotzdem mal den Rat von Tu befolgen
    und Unterkante Türblatt und Boden jeweils mit der Wasserwaage bzw. anderem geraden Instrument checken.
    Irgendwie kann ich es mir eigentlich nicht vorstellen, wie der Türenhersteller denn eine gebogene Kante ans Türblatt bekommen sollte. (Vorausgesetzt natürlich, da wurde wirklich nichts gehobelt)
    Nach den verschiedenen Diskussionen hier könnte ich mir z.B. auch vorstellen, dass der Estrich im Bereich des Türdurchgangs ein wenig "schüsselt".
  6. Risiko: Wundgelaufener Estrich im Neubau

    Foto von Lieselotte Tussing

    Gerade beim Neubau
    ist die Gefahr des wundgelaufenen Estrichs da  -  wenn er erst mal mit Bodenbelägen versehen ist, kann er ja nicht mehr abgelaufen werden.
    • Name:
  7. was war den jetzt rund?

    Foto von

    was war den jetzt rund?
  8. Ursache gefunden: Gebogener Estrich verantwortlich!

    Der Estrich war es
    Sorry, dass ich mich nicht früher melde, aber ich war Freitag und Samstag den ganzen Tag auf der Baustelle und habe mich neben dem Türproblem hauptsächlich meiner Schubkarre und mehreren Kubikmetern Lehm und Mutterboden, die verteilt werden eollten gewidmet, gestern konnte ich dann relativ wenig Körperteile bewegen.
    Aber nun zum Problem: Der Estrich ist wohl etwas rund, die Türen waren jedenfalls gerade, wenn auch meiner Meinung nach zu hoch. Der Bauleiter hat jetzt veranlasst, dass die Bänder gekürzt bzw. kürzere Bänder eingebaut werden, um noch ca. 5 mm rauszuholen, dann liegen wir je nach Tür zwischen 4 und ca. mm Luftspalt, zusätzlich werden teilweise noch Teppichschienen montiert, sodass dann hoffentlich irgendwann die Bude dicht ist.
    Dank nochmals allen, die so schnell und ausführlich geantwortet haben. Bin froh, dass jetzt nur noch die Fugen versiegelt und die Treppenstufen montiert werden, und die Hütte dann fertig ist.
    Gruß an alle Forumsteilnehmer.
    Olaf Möller
    • Name:
    • Olaf Möller
  9. Mangelbeseitigung: Fragwürdige Methoden beim Estrich?

    Foto von

    Hallo, Herr Möller,
    gut für Sie, dass die Ursache geklärt ist!
    Bei der Art der Mängelbehebung kräuseln sich mir allerdings  -  mit Verlaub gesagt  -  die Zehennägel ... Aber wenn Sie damit leben können?!?
    • Name:
  10. Estrich-Mangel: Abzugsbetrag bei Schlussrechnung?

    Was tun?
    Da in allen Räumen schon Teppich verlegt wurde (und der Maler auch nichts gesagt hat), erschien mir diese Vorgehensweise in Ordnung, auch wenn ich Bauchschmerzen habe. Ich grüble noch mit welchen Abzugsbetrag ich dieses bei der Schlussrechnung "belohnen" soll. Wie teuer würde es, den Teppich nochmals hochzunehmen, den Estrich zu spachteln und den Teppich neu zu verkleben?
    Für Hinweise bin ich dankbar.
    • Name:
    • Olaf Möller
  11. Teppichboden entfernen? Fachgerechte Estrichsanierung

    Foto von

    Ohje, da brauchen wir auch noch Herrn Ries!
    Nein, mit Teppichboden 'hochnehmen' (was für einer ist es denn, Schaumrücken oder textiler Zweitrücken, vollflächig verklebt?), aufspachteln und erneut verkleben  -  das wird nix!
    Fachgerecht wäre eine komplette Entfernung des Teppichbodens, Abschleifen des Untergrundes, aufspachteln der Türdurchgänge (sind die Dehnfugen kraftschlüssig verbunden?), erneutes Abschleifen und komplette Neuverklebung des Bodens. Und zwar mit kompletter Neulieferung des Bodenbelages! Entweder, bei Schaumrücken, wird dieser am alten Kleber hängen bleiben oder, bei textilem Zweitrücken o.ä., längt sich der Boden und auch hier bleibt der Kleber größtenteils am Teppichboden.
    Wie das mit dem Verkürzen der Türbänder gemeint ist, kann ich mir nicht vorstellen. Hierzu sollte der Fachmann Herr Ries was sagen.
    Erzählen Sie Ihrem Bauleiter (ist es wirklich Ihrer oder der des Bauträgers etc.?) mal was vom o.g. Aufwand für eine wirklich fachgerechte Behebung. Und dann gucken Sie mal, was für einen Minderungsbetrag er Ihnen 'anbietet'.
    Wichtig: haben Sie eine schriftliche Mängelanzeige losgeschickt (Bauträger, Bodenleger ...)?
    • Name:
  12. Estrich-Ebenheit: 3-4 mm Abweichung innerhalb DIN?

    Langsam fällt mir kein sprechender Titel mehr ein
    Es ist tatsächlich der Bauleiter des Bauträgers. Der Teppichboden hat einen Vliesrücken und ist vollflächig verklebt. Einen Mängelanzeige ist rausgegangen. Das Problem scheint mir allerdings zu sein, das in den Räumen, in denen die Ebenheit des Estrichs noch messbar war, regelmäßig ca. 3-4 mm Abweichung auf 1 m gemessen wurden, somit gerade noch innerhalb der DINAbk.. Die Türzargen stehen auch auf dem jeweiligen Bodenbelag (Fliese oder Teppich die Türblätter beginnen 5-7 mm über der Zargenunterkante). Somit sind in der Mitte z.T. 1 cm Luft, an den Seiten aber nur 3-5 mm, da also voll OK, nur die Mitte.
    • Name:
    • Olaf Möller
  13. Bauträger-Bauleiter: Wer vertritt Ihre Interessen?

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    Also, der Bauleiter des Bauträgers
    ist erstmal nicht Ihrer, Herr Möller (der will das Beste, logisch, aber im Zweifel für seine Firma).
    Generelle Frage: Wurde denn überhaupt gespachtelt? Und wurde an den Übergängen (Türzargen) mit Belagswechsel von Fliesen zu Tebo Abschlussschienen vom Fliesenleger eingebaut? Oder Übergangsschienen von Tebo zu Tebo?
    Diese Schienen müssten eigentlich (!) planeben eingebaut sein und das idealerweise unter dem Türblattbereich, sodass eigentlich (!) kein oder nur ein sehr geringer Höhenunterschied sichtbar ist.
    Ich vermute mal stark, dass bei Ihnen gar nicht gespachtelt wurde!?
    • Name:
  14. Höhenunterschied: Abschlussschienen Fliese zum Teppich

    Richtig
    Richtig vermutet, gespachtelt wurde gar nicht, Übergangsschienen Tebo Tebo gibt es nicht, Abschlussschienen Fliesen dagegen schon. Aber mit deutlichem Höhenunterschied zum Tebo.
    • Name:
    • Olaf Möller
  15. Bodenleger-Pflicht: Estrichausgleich nach VOB/C

    Foto von

    Dann haben wir es ja schon wieder näher eingekreist!
    Der Bodenleger hätte spachteln müssen; nach VOB/C bzw. DINAbk. 18365 ist das Ausgleichen von Unebenheiten des Untergrundes bis 1 mm eine Nebenleistung; was drüber hinausgeht, wird extra abgerechnet. Dies aber nur am Rande, denn für die Abrechnung mit dem Bodenleger ist Ihr Bauträger zuständig.
    Der Fliesenleger hat anscheinend sein Gewerk ordnungsgemäß erledigt.
    Da  -  wie Sie schreiben  -  Ihr gesamtes Haus betroffen ist, würde ich dem Bauträger klipp und klar mitteilen, dass Sie mit den Leistungen (beschreiben ...) nicht einverstanden sind und ggf. sogar einen Sachverständigen einschalten.
    • Name:
  16. Dehnungsfugen: Funktion & korrekte Ausführung

    Foto von

    @ Tu
    moin tu,
    warum wollen Sie die Dehnungsfugen denn kraftschlüssig verbunden wissen? Meines Wissens heißen die so, weil sie das auch tun wonach sie heißen, und das geht nicht wenn sie 's nicht mehr können weil irgendein Simpel Harz reinkippt und Klammern reinschlägt.
    Die Frage der Falzluft kann Herr Möller unter Zuhilfenahme der auf meiner Homepage gegebenen Daten selber prüfen. Je nachdem, wieweit die Türblätter abgesenkt werden, liegen sie dann oben vielleicht nicht mehr korrekt an der Dichtung an. Bei einem Maß von Türblattunterkante zu Zargenunterkante von den oben genannten 5-7 mm ist die Tür aber offensichtlich in Ordnung.
    Ansonsten stellt sich mir die Frage, ob hier nicht ein kaum vorhandenes Problem ein wenig aufgebauscht wird? Zumal Herr Möller ja in seinem Beitrag "der Estrich war's" durchaus Zufriedenheit über seinen Bau äußerte?
  17. Mangelbeseitigung: Druck auf Bauträger erhöhen?

    Foto von

    Dösbattel ...
    nich die Fugen, Risse natürlich  -  danke KHR!
    Und guten Morgen. Also, mich würde dieser Mangel stören. Und auch Herrn Möller scheint er ja zu stören, sonst würde er nicht probieren, den Spalt zwischen Türdurchgangsmitte und Blatt zu schließen. Er muss natürlich selbst wissen, wieviel 'Drohung' er seinem Bauträger zukommen lässt, bzw. wieviel Unmuß und Ärger er sich mit einer kompletten Mängelbeseitigung aufladen will.
    • Name:
  18. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

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    Gebogene Türkanten im Neubau: Mangelbeseitigung & Toleranzen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um gebogene Türkanten und zu große Luftspalte in einem Neubau. Ursache ist ein unebener Estrich. Die Mangelbeseitigung durch den Bauträger wird kritisch hinterfragt. Es werden Gewährleistungsansprüche und mögliche AbzAbk.üge bei der Schlussrechnung diskutiert.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Ursache gefunden: Gebogener Estrich verantwortlich! liegt das Problem am Estrich, nicht an den Türen selbst. Dies sollte bei der Mängelanzeige berücksichtigt werden.

    ✅ Zusatzinfo: Der Bodenleger ist gemäß VOB/C für den Ausgleich von Unebenheiten bis 1 mm zuständig (siehe Bodenleger-Pflicht: Estrichausgleich nach VOB/C). Alles darüber hinaus ist eine zusätzliche Leistung.

    🔴 Kritisch/Risiko: Eine unsachgemäße Estrichsanierung (z.B. Aufspachteln ohne Entfernung des Teppichbodens) kann zu weiteren Problemen führen (Teppichboden entfernen? Fachgerechte Estrichsanierung). Hier sollte auf eine fachgerechte Ausführung geachtet werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Verantwortlichkeiten mit dem Bauträger und ziehen Sie ggf. einen Sachverständigen hinzu. Prüfen Sie die Ebenheit des Estrichs und fordern Sie eine fachgerechte Mangelbeseitigung. Beachten Sie die Hinweise zur VOBAbk./C und Gewährleistung.

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