Definition aushöhen
BAU-Forum: Estrich und Bodenbeläge

Definition aushöhen

Hallo,
mir wurde bei neuer Dielenverlegung auf neu erstelltem Untergrund (Lattenkonstruktion) im Angebot "Aushöhung" mit angeboten.
Doch was genau beinhaltet denn aushöhen? Die Firma sagte mir aushöhen hat nichts weiter zu bedeuten wie das ungefähre angleichen von Räumen an wo Bestand ist.
Ich hätte jetzt unter aushöhen verstanden das der neu verlegte Boden absolut grade ist. Das hier eine Annäherung an den Bestand (alte Dielung in anderen Räumen) geschieht davon bin ich ausgegegangen.
im Voraus schon einmal Danke für eure Antworten
Torsten Mietner aus Berlin
  • Name:
  • Torsten
  1. sowohl als auch

    Wenn es da Differenzen gibt ergänzen Sie die Beauftragung dahingehend durch einen Brief: "Wie in unserem Gespräch vom ... ihrerseits erläutert, werden sie die neuen Beläge höhenmäßig an die Bestandsböden angleichen, darüber hinaus gehe ich davon aus, dass die neuen Böden entsprechend DINAbk. 18202 eben und in Waage verlegt werden. "
    Damit haben Sie dann alles nötige festgeschrieben und die Firma müsste widersprechen, wenn sie es nicht so will.
  2. Anmerkungen zum Text

    Der Vortext sollte modifiziert werden, da es in keinem Regelwerk, welches auf Fußböden abstellt, die Anforderung "in Waage" gibt.
    Teil 1 (.. höhenmäßig an Bestandshöhen ...) ist  -  wie Herr Tilgner schrieb  -  sehr wichtig. Derartige Höhenversätze sind zwar auf max. 4 mm begrenzt, aber was nicht sein muss, kann bzw. sollte bereits im Vorfeld schriftlich vereinbart werden.
    Teil 2 (... dass die neuen Böden ...) wäre ausreichend beschrieben, wenn die Fußböden eine Ebenheit gemäß DINAbk. 18202 aufweisen.
    Die Ebenheit nach Tabelle 3 Zeile 3 ist damit automatisch vereinbart, ohne dass diese explizit aufgeführt wurde!
    Alle anderen Toleranzen betreffend die Grenzwerte für Winkelabweichungen (das spricht gegen ein "Verlegen in Waage"!) nach Tabelle 2 der Norm, die ebenfalls automatisch und ohne weitere Aufführung/Vereinbarung greifen.
    (Anm. : die Firma MUSS nach dem Stand der Technik arbeiten. Ob sie es dagenen KANN, wird sich in der Praxis zeigen. Im Regelfalls  -  und als Fachfirma  -  schon!)
    .-. -. -. -
    MfG Klaus

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