Muss Fließestrich mit Fußbodenheizung aufgeheizt werden?
BAU-Forum: Estrich und Bodenbeläge
Muss Fließestrich mit Fußbodenheizung aufgeheizt werden?
Unser Heizungsbauer sagt, dass man dies nicht zu machen braucht und die Fußbodenheizung in Betrieb genommen werden kann wenn der Fließestrich schon komplett getrocknet ist.
Wer hat denn nun Recht?
-
Der Estrichleger sagt wo's lang geht
Der Estrich hat nach den Vorgaben des Estrichlegers mittels der Fußbodenheizung aufgeheizt und getrocknet zu werden.
Peinlich genau wird festgelegt, ab dem wievielten Tag nach Verlegen des Estrichs bis zu welchem Tag aufgeheizt zu werden hat UND mit wieviel Grad Vorlauftemperatur an welchem Tag.
Zur Dokumentation wird ein sogenanntes "Aufheizprotokoll" erstellt (suchen Sie mal nach diese Stichwort im Forum, s. Knopf rechts oben auf dieser Seite).
Kurz: Wird nicht nach Vorgabe des Estrichlegers aufgeheizt, ist dieser bei eventuellen Mängeln (Risse, etc.) aus der Haftung raus! -
Estrich
Hallo
Es gibt eigentlich zwei Fachbegriffe dafür:
1. Belegreifheizen- oder Trocknen, dies kann durch Aufheizen geschehen (Heizung) oder durch eine entsprechend längere natürliche Trocknung. (Bis der Feuchtegehalt so niedrig ist, dass die Bodenbeläge kommen können)
2. Funktionsheizen, dies kann nur mit der Heizung erfolgen und ist unbedingt nötig um Risse und Spannungen zu entfernen. (Besser jetzt gibt es einen Riss im Estrich als später in den Fliesen)
Also mit der Heizung, in Absprache mit dem Estrichleger, aufheizen und Protokoll anlegen.
Gruß -
Estrichleger sagt es braucht nicht aufgeheizt zu werden ...
Estrichleger sagt es braucht nicht aufgeheizt zu werden Das heißt die Fußbodenheizung kann eingeschaltet werden wenn der Estrich schon komplett trocken ist (sogar Monate danach). Nur Fliesen dürfen keine verlegt werden.
Ist das denn möglich? Entstehen denn keine Risse im Estrich wenn dieser schon komplett trocken ist wenn die Fußbodenheizung eingeschaltet wird? -
spanisch
Huch?! - Das kommt mir aber sehr spanisch vor ...
Haben Sie sowas wie nen Bauleiter? Der soll den Estrichleger mal fragen, ob er sich sicher ist, dass er versteht, was er da sagt. Oder so. %-}
Die Fußbodenheizung erst anzuwerfen, wenn der Estrich getrocknet ist (und "planlos" noch dazu), halte ich für ein gewagtes Unterfangen.
Aber ich bin Laie. -
Verwirrung um Aufheizen eines Estrichs
Zur Klärung: Dass Risse und Spannungen mit dem Aufheizen entfernt werden (siehe Beitrag Lehmann) ist nicht richtig.
Albrecht Kinzhofer dagegen hatte in seinem Beitrag die Definitionen und techn. Zusammenhänge ausreichend und vollkommen richtig beschrieben!
Fließestrich heißt in diesem Wohnobjekt wohl: Kalziumsulfat-Fließestrich (CAF) nach DINAbk. 18560-2
Aufgeheizt wird dieser frühestens nach 7 Tagen bei Vorlauftemperatur. 25 °C, danach stufenweise täglich um 10 °C erhöhen bis Maximaltemperatur (55 °C), danach Temp. runterfahren. Durch dieses "Funktionsheizen" werden schonend für den Estrich die Bauteile der Heizung auf ihre Funktion und auf Dichtigkeit geprüft.
Nach der Temperaturabsenkung erfolgt nach 2-3 Tagen das "Trockenheizen", diesmal ohne stufenweise Temp. -Erhöhung, bis zur Maximaltemperatur (55 °C). Diese 3 Tage halten, egal ob im Sommer oder Winter! Anlage wieder runterfahren.
Sicherheitshalber 3 Tage nach dem Abstellen nochmals hochfahren auf Max. -temp, mindestens 1 Tag halten - Abstellen und CM-Messung auf Restfeuchte durchführen (maximal 0,3 CM-%).
Risse können sich dennoch im Estrich bilden, davon geht die Welt aber nicht unter. Sie werden Sach- und Fachgerecht (Sachgerecht, Fachgerecht) verharzt und verklammert.
Und Spannungen werden sich in einer monolithischen Estrichplatte immer aufbauen, ob beheizbar oder nicht beheizbar. Sie sind völlig unkritisch, da diese Zugspannungen von der Eigenfestigkeit des Estrichs schadensfrei aufgenommen werden.
Ich hoffe, zur umfassenden Klärung beigetragen zu haben!
MfG Sachverständigenbüro Rauer -
noch nicht ganz
Danke für Ihren informativen Beitrag.
Ist es denn auch möglich den Estrich trocknen zu lassen, dann Fliesen zu verlegen und erst 2 Monate nach dem gießen des Estrichs die Fußbodenheizung einzuschalten? Durch finanzielle Vorteile wollen wir den Heizkessel nämlich erst nächstes Jahr kaufen. -
Nachtrag (1) zu "Aufheizen eines Estrichs"
Generell ist es dem Bauherrn vorbehalten, zu welchem Zeitpunkt er seinen Estrich aufzuheizen gedenkt.
Drei Dinge sind aber zu bedenken:
a) der Heizungsbauer wie auch der Estrichleger möchte seinen Werklohn erhalten. Daher sollte zumindest das Funktionsheizen frühzeitig (also nach 7 Tagen) beginnen, um hier diese Bauphase mit Werklohnanspruch des Heizungsbauers und auch des Estrichlegers abschließen zu können (Letztgenannter ist nämlich bei auftragsgemäßer Ausführung für die Restfeuchte im Estrich nicht verantwortlich).
b) das "Trockenheizen" kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
c) Fliesen auf nicht trockengeheiztem Estrich zu verlegen und erst nach der Verlegung von Belägen (gleich welcher Art) aufzuheizen, ist fachlich falsch. Diese Vorgehensweise würde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einem erheblichen Fußbodenschaden führen, in dessen Zug bei starren Belägen wie Fliesen/Platten die gesamte keramische Fliesenebene zurück gebaut und auch der Estrich Aufgrund nachträglicher Rissbildungen saniert werden müsste.
Ein reales Horrorszenario!
Identische Schadensvorgänge wurden meinerseits u.a. für das LG Bonn und nun erneut in einem nahen Alten- / Pflegeheim (Altenheim, Pflegeheim) bearbeitet. Die Schadensgröße in letztem Objekt wurde meinerseits mit ca. 35.000,-- € geschätzt.
Ich kann also nur dringlich davor warnen, Sie als Bauherrn und den AN für Fliesen- und Plattenarbeiten (Fliesenarbeiten, Plattenarbeiten), eine Belagsverlegung vor einem Trockenheizen des Estrichs mitsamt Restfeuchtekontrolle durchzuführen!
MfG Sachverständigenbüro Rauer -
Klartext zum Estrichaufheizen
Vor dem Verlegen von Zement- oder Anhydrit-Fließestrichen müssen die Heizkreise durch eine Druckluftprobe auf Dichtheit überprüft werden. Wie oben bereits teilweise beschrieben gibt es zwei Arten des Aufheizens:
Funktionsheizen: Vor Belagsverlegung muss der Estrich aufgeheizt werden. (DINAbk. 4725 Teil 4). Dies soll bei Zementestrichen frühestens nach 21 Tagen und bei Anhydrit-Fließestrichen je nach Herstellerangabe frühestens aber nach 7 Tagen erfolgen. Dabei wird die Vorlauftemperatur auf 25 0 °C eigestellt und drei Tage gehalten. Danach wird die max. Vorlauftemperatur eingestellt und weitere 4 Tage gehalten.
Diese Leistung gehört zum Leistungsumfang des Heizungsbauers und wenn er sein Geld haben möchte, dann wird er auch darauf bestehen.
Belegreifheizen: Hier wird die Anfangstemperatur von 25 °C einen Tag gehalten und dann stufenweise bis zum maximalen Vorlauftemperatur hochgeheizt. Diese wird 4 - 6 Tage gehalten und anschließend stufenweise wieder abgeheizt. Zum genauen Ablauf gibt es von jedem Hersteller Merkblätter die von dem Estrichleger zur Verfügung gestellt werden sollten.
Das Funktionsheizen dient wie der Name es schon sagt zum Nachweis der Funktionsfähigkeit der Heizanlage.
Das belegereifheizen zum Beschleunigen der Trocknung des Estrichs, wobei es noch nicht sichergestellt ist, dass nach einem Durchgang der Estrich auch tatsächlich trocken ist. Die Belegereife eines Estrich ist immer durch Feuchtemessung des Bodenlegers nachzuweisen. Nicht vergessen rechtzeitig (vor Estrichverlegung) Messstellen anzuordnen.
Weiterhin soll durch das Belegreifheizen erreicht werden, dass wenn im Estrich Spannungen vorhanden sind, diese durch Bildung von Rissen abgebaut werden können. Deswegen wäre ein Aufheizen nach Bodenbelagsverlegung auch nicht sehr sinnvoll und Schäden wären damit vorprogrammiert. -
Trocknen eines Estrichs ohne Aufheizen
Die meisten Estrichflächen im Wohnungsbau werden wahrscheinlich als "nicht beheizbare Estriche" eingebaut. Diese Estriche trocknen selbstverständlich auch ohne vorhandene Heizelemente aus, heißt: sie erreiche die Belegreife nach einer von den klimatischen Umgebungsbedingungen (Trocknungsbedingungen) abhängigen Zeitdauer.
Dem Kommentar zur DINAbk. 18365 "Bodenbelagsarbeiten" ist hierzu eindeutig folgendes zu entnehmen:
"Beheizte Estriche müssen gemäß der "Schnittstellenkoordination" vor der Verlegung von Bodenbelägen bis zur Belegreife beheizt werden. "Keine Vorschrift kann den Bauherrn zwingen, seinen Estrich vor einer Bodenbelagsverlegung oder in der Zukunft jemals aufzuheizen!
Keine Vorschrift kann aber auch einen Bodenleger/Fliesenleger dazu zwingen, ohne Aufheizprotokoll sein Gewerk ohne Bedenkenanmeldung hierauf aufzubauen.ATV DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" sagt unter Punkt 3.1.1 folgendes aus:
"Der Auftragnehmer hat bei seiner Prüfung Bedenken (§ 4 Nr. 3 VOBAbk./B) insbesondere geltend zu machen bei ... fehlendem Aufheizprotokoll bei beheizten Fußbodenkonstruktionen ... "So müssen selbst alte zementäre Heizestriche vor der Belegung aufgeheizt werden, damit die nach der spezifischen Sorptinsisotherme und in Analogie zu den klimatischen Umgebungsbedingungen aus der Luft aufgenommene Feuchtigkeit wieder abgegeben werden kann.
Einem Sachverständigen obliegen bei Uneinsichtigkeit keine missionarischen Aufgaben! Allerdings sollte man seine Ausführungen im Vorfeld der Gewerkerstellung (wie in diesem Fall) ausreichend würdigen ...
MfG und abschließend zu diesem Thema: Sachverständigenbüro Rauer -
Trocknen eines Estrichs ohne Aufheizen
Da senfe ich doch auch noch.
Über das Funktionsheizen sind wir uns hier alle einig.
Anerkannte Regel der Technik ist die "Schnittstellenkoordination bei beheizten Fußbodenkonstruktionen", Stand 02.2005.
Hiernach ist das Funktionsheizen und auch ein ein Protokoll zum Funktionsheizen durchzuführen.
In diesem Protokoll nach Fußbodenheizung-D3 steht zum Schluss, "Es ist durch das Funktionsheizen nicht sichergestellt, dass der Estrich den für die Belegreife erforderliche Feuchte ... erreicht hat. Deshalb ist i.d.R. das Belegreifheizen notwendig".
Dieses i.d.R. schließt aber andere Trocknungsmaßnahmen nicht aus.
In dem Merkblatt Fußbodenheizung-M2 "Vorbereitende Maßnahmen zur Verlegung von Oberbodenbelägen auf Zement- und Calciumsulfat-Estrichen" steht:
"Nach der Herstellung des Estrichs und entsprechender Liegezeit des Estrichs sowie nach dem Funktionsheizen ist das Feststellen der Belegreife Voraussetzung für die Aufbringung der Oberbodenbeläge. SOFERN die Belegreife durch ein Belegreifheizen erreicht werden soll, ist das Beheizen der Konstruktion entsprechend der Dokumentation Fußbodenheizung-D4, 'Protokoll zum Belegreifheizen des Estrichs' vorzunehmen.
Im Fußbodenheizung-M1 steht über Belegreifheizen: "Der Trocknungsverlauf für den Estrich ist nicht abschätzbar. Bei hoher rel. Raumluftfeuchte kommt er unter Umständen ganz zum Stillstand.
Eine Beschleunigung des Trocknungsvorgangs kann durch den Betrieb der Fußbodenheizung (Belegreifheizen), Luftwechselraten oder Maßnahmen wie das mechanische Trocknen erreicht werden. Eine abgestimmte Anleitung für das Belegreifheizen ist in der Dokumentation Fußbodenheizung-D4 enthalten. Jedes Belegreifheizen ist als besondere Leistung nach VOBAbk. durch den Bauherrn gesondert zu beauftragen.
Die Belegreife ist Voraussetzung für den Beginn der Arbeiten des Oberbodenlegers".
Auch hieraus ergibt sich eindeutig, der Bauherr muss dem Bodenleger als Voraussetzung einen belegreifen Estrich präsentieren. Die Maßnahmen hierfür sind ihm freigestellt.
Der Bodenleger hat auf jeden Fall Bedenken anzumelden, wenn der Estrich die Belegreife noch nicht hat. Und dieses muss er feststellen durch Messungen.
Geltungsbereich der 18365 ist nur für Linoleum, Kunststoff und Kautschuk in Platten oder Bahnen sowie für textile Böden.
Bedenken anmelden kann der Oberbodenleger nur, wenn er geprüft hat, und der Estrich noch zu feucht ist. Und wenn ihm das Aufheizprotokoll zum Funktionsheizen nicht übergeben wird.
Mit welcher fachlichen Begründung könnte er wohl nach dem Kommentar zur 18365 Bedenken anmelden, wenn ihm ein Protokoll über das Funktionsheizen vorliegt und er nach Feuchtemessung feststellt, der Estrich hat seine Belegreife durch andere Trocknungsmaßnahmen erreicht?
In der 18299 habe ich über Fußbodenheizung nichts gefunden, in der 18365 und im Kommentar zur 18365 nur Ergänzungen zur 18299.
Eine effiziente Estrichtrocknung sollte immer mit Heizunterstützung verbunden sein, aber ist kein MUSS.
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