Im Neubau wurden bei uns wahrscheinlich fünf verschiedene Wandfliesen (weiß, mehr oder weniger seidenmatt) gemischt (der Fliesenleger hatte uns die versch. Reste als Reserve da gelassen). Der Auftrag wurde mündlich vergeben, allerdings war immer nur von einer Fliese die Rede, die der Fliesenleger auch im Verkaufsraum ausstellt.
1. ist das so üblich? In der Rechnung steht jetzt nur die bestellte Fliesensorte (15 EUR/m²), wir haben aber keine Ahnung, wo die anderen Fliesen eingesetzt wurden und was diese gekostet hätten.
2. in einem sensiblen Bereich über der Duschwanne) wurden Fliesen eingesetzt, die sich farblich deutlich unterscheiden (hellgrau statt seidenmatt). Der Fliesenleger sieht den Fehler ein und ist grundsätzlich auch bereit, diese zu ersetzten, weist uns allerdings darauf hin, dass dabei Schäden entstehen können (Leichtbauwand). Er möchte den Umbau daher rauszögern, stellt uns zugleich aber die volle Leistung jetzt in Rechnung.
Unseres Erachtens wäre es das vernünftigste, bspw. 800 € zurückzuhalten und auf eine zeitnahe Mängelbeseitigung zu pochen. Natürlich ärgert uns auch das Mischen an den anderen Stellen, auch wenn das optisch nicht sichtbar ist. Ist das üblich so und was sollen wir tun?
Vielen Dank für Hinweise!
Fliesen wurde entgegen Absprache gemischt - üblich? (eilt)
BAU-Forum: Estrich und Bodenbeläge
Fliesen wurde entgegen Absprache gemischt - üblich? (eilt)
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Verschiedenartige Fliesen = Baumangel?
Hallo Klaus,
ich halte das für einen klaren Mangel. Auch habe ich noch nicht gehört, dass so ein Mischen von Fliesen (seidenmatt und hellgrau nebeneinander) üblich wäre.
Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Werkvertrag. Zudem könnt ihr die vereinbarte Leistung ja auch anhand der Rechnung beweisen, die schließlich nur eine einzige Fliesensorte aufweist.
Ihr habt das Recht, mindestens das Dreifache der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten vom Werklohn zurückzubehalten.
Macht das und fordert den Fliesenlegen bzw. diejenige Firma, die ihr mit der Leistung beauftragt habt, per Einwurfeinschreiben mit konkreter Fristsetzung auf, den Mangel (genau bezeichnen!) fachgerecht zu beheben. Wenn dabei die Leichtbauwand kaputt gehen sollte, muss er sie ersetzen. Weist auch darauf hin.
Hinweis: dieser Beitrag ist rein privat und erfolgt ohne Gewähr.
Viel Erfolg,
Ralf -
Wenn
das stimmt:
Zitat: "Natürlich ärgert uns auch das Mischen an den anderen Stellen, auch wenn das optisch nicht sichtbar ist. "
Wie wollen Sie dann nachweisen, dass hier tatsächlich gemischt wurde?
Für die Fliesen Bereich Duschwanne siehe Vorschreiber.. -
danke für die Hinweise!
Danke für alle Hinweise, sie haben uns in einigen Punkten bestätigt.
Nun, dass verschiedene Fliesen verwendet wurde, ergibt sich aus dem Sammelsurium nahezu identischer (bzgl. Maß und Oberfläche) Fliesenreste unterschiedlicher (!) Hersteller. Der Fliesenleger hat uns als Reserve Reste von 4 verschiedenen Fliesen da gelassen, mit den hellgrauen an der Wand sind es ganze fünf Sorten, die wir nachweisen können! Auf der Rechnung steht jetzt übrigens nur eine Fliesensorte (auch für die Reserve). Was weiß ich, wo die anderen Sorten alle untergekommen sind - m.E. sind da Restbestände entsorgt worden!
Und das auch noch bei einem Stundenlohn von gut 48 EUR/h brutto *heul*
Gruß Klaus
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