Wärmebrückenzuschlag - Berechnung bei Sanierung sinnvoll?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Wärmebrückenzuschlag - Berechnung bei Sanierung sinnvoll?

Hallo!

Wir sanieren ein Haus Bj 1964 zum KfW-Haus. Fassade, Dach, Kellerdecke werden gedämmt, Fenster, Heizung und PV mit Speicher kommen neu. Also einmal komplett alles.

Angestrebt ist von uns eigentlich ein KfW55 Haus, unsere Energieberaterin hält dies allerdings (nur mit erheblich höherem Aufwand) für nicht machbar und will aufs KfW70 Haus gehen.

Ausschlaggebend ist wohl der Wärmebrückenzuschlag mit 0,05 statt 0,1. Der Nachweis müsste explizit erfolgen und ich glaube, dass sie sich darum drückt.

Der Aufbau vom Haus ist eher simpel. Kellergeschoss unbeheizt, reicht ca 0,7 m aus dem Erdreich heraus. Im EGAbk. ist ein unbeheizter Anbau über dem ehemaligen Öltank-Raum. Im 1. OGAbk. keine Anbauten, keine Gauben im Satteldach.

Das einzige ist, dass wir im Kellergeschoss einen Garagenanbau haben (Dach wird als EG-Terrasse genutzt) und auch der Anbau für den alten Öltank (wird im EG als Vorraum genutzt). Die Betondecken zwischen Keller und EG sind hier wahrscheinlich thermisch nicht getrennt.

Lässt sich der bessere Wärmebrückenzuschlag von 0,05 mit den beiden Anbauten im unbeheizten Kellergeschoss überhaupt erreichen oder kann man pauschal sagen, dass thermisch ungetrennte Terrassenanschlüsse den Wert sehr hoch treiben? Kennt sich jemand damit aus oder hat einen ähnlichen Fall?

Bin froh über jede Antwort :-)

  • Name:
  • Antje
  1. komplizierter

    Foto von Martin G. Halbinger

    Der pauschale Zuschlag von 0,10 W/m²K wird mit der gesamten Hüllfläche multipliziert und hat dadurch einen deutlichen Anteil am rechnerischen Energieverlust. Die anderen Zuschlags-Faktoren (0,03 und 0,05) dürfen nur angewandt werden, wenn alle (!) Wärmebrücken nach den Ausführungen des sog. Beiblatt 2 ausgeführt werden; also bei der Bauausführung eine besonders wärmebrückenarme Bauweise umgesetzt wurde. Im Neubau lassen sich die Ausführungsdetails relativ gut entsprechend planen, in der Bestandssanierung ist das in den meisten Fällen nicht zu 100 % machbar, da manches nur mit extremem (unverhältnismäßigem) Aufwand nachträglich zu einer entsprechenden Ausführung ertüchtigt werden kann. Bei durchgehenden Decken müsste z. B. die Decke "eingepackt" werden. Es müsste also baulich an mehreren Wärmebrücken zusätzlich nachgearbeitet werden, um die besseren pauschalen Werte nutzen zu können. Diese zusätzliche Dämmung verbessert den tatsächlichen Wärmeverlust, aber i.d.R. nicht kostengünstig. Wenn aber wenn ein Detail nicht nach diesem Beiblatt ausgeführt ist, darf der bessere Zuschlag nicht angewandt werden.

    Alleine die Wärmebrückenzuschläge können aber (je nach Gebäude) schon den Unterschied zwischen KfW 70 und 55 bedeuten.

    Die andere Alternative ist es dann, eine vollständige detaillierte Berechnung aller Wärmebrücken durchzuführen. Für den Planer mehrere Stunden Rechenaufwand, ggf. ist auch zusätzliche Software oder weitergehende Unterlagen notwendig, oft ist das Ergebnis aber eine deutliche (rechnerische) Senkung der Energieverluste, so das durch höhere KfW-Förderung der Aufwand Sinn macht. Das Rechenergebniss ist genauer an der Realität, der tatsächliche Verbrauch ändert sich dadurch aber nicht. Der zusätzliche Aufwand ist aber eine zusätzliche Leistung, die auch zusätzlich bezahlt werden muss.

    Wenn es sehr viele ungedämmte Deckenanschlüsse oder andere nicht "heilbare" Wärmebrücken gibt, kann aber auch ein Wert von 0,09 oder 0,12 herauskommen, es könnte also sein, das der pauschale Ansatz dann die bessere Variante wäre....

    Fragen Sie die Energieberaterin, was Sie für einen detaillierten Nachweis bekommen möchte bzw. ob ein spezialisierter Partner das anbieten kann.


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