Energieausweis/e
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Energieausweis/e

Bei Mehrfamilienhaus (MFH) (geteilte, ungeteilte, teilweise mit Gasthermenheizung) wie soll derdie Energieausweis/e aussehen?

Ein Ausweis für das ganze Haus zusammen; oder für jede Wohnung ein Ausweis ausstellen zu lassen?

Bei Wohnungen mit Gasthermen kennen die Eigentümer die Gasverbrauch der Mieter aber nicht. Auch nicht bei welchen Gasversorgern sie sind.

? Polak

  1. Fachmann/-Frau erforderlich

    Die Ausstellungsberechtigen für Energieausweise sind in § 88 Gebäudeenergiegesetz  -  GEG  -  genannt.

    Die können dann auch die noch bestehenden Fragen beantworten.

  2. Ein Energieausweis

    wird immer für ein Gebäude erstellt und nicht für eine Nutzungseinheit (Wohnung). Da sie bei dezentraler Beheizung die Verbräuche nicht kennen kann ein energieausweis für ein solches Objekt auch nicht nach Verbrauch erstellt werden, sondern nur nach Bedarf. Die entsprechende Datenerhebung sowie die entsprechende Berechnung des Energieausweises erfolgt gemäß der GEG Teil 5. Genaueres wissen die zugelassenen Energieausweisersteller. Bei Ihrem Objekt fällt aber die Billig-Lösung eines online-Verbrauchsausweises schon mal aus. Die WEGAbk. muss hier einen Energieausweisersteller mit der Erstellung eines Bedarfsausweises beauftragen.

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