Hallo,
ich bin Ende 1984 in mein Einfamilienhaus eingezogen. Das Dach ist gedeckt mit Berliner Welle (Eternit asbesthaltig). Ich möchte das Dach jetzt sanieren.
Ein hinzugerufener örtlicher Dachdecker sagte mir, dass er die Dacheindeckung nicht einfach wechseln könne, sondern die Dämmung den heute erforderlichen Werten anpassen müsste.
Er fragte mich nicht nach dem Baujahr des Einfamilienhaus.
Nachdem ich die EnEVAbk. durchgelesen habe, sehe ich das anders.
Anlage 3 (zu den $$ 8 und 9 ) sagt:
1.) Soweit Dachflächen ... ersetzt oder erstmals eingebaut werden ...
Soweit Bauteile in der weise erneuert werden, dass
a.) deine Dacheindeckung einschließlich darunter liegender Lattung und Verschalung ersetzt oder neu aufgebaut werden.
Satz 2 ist nicht auf Bauteile anzuwenden, die unter Einhaltung energierechtlicher Vorschriften nach dem 31.12.1983 errichtet oder erneuert worden sind.
Sehr ich das so richtig?
Einen Austausch der Dacheindeckung ohne Erneuerung der Lattung (4x6 Hölzer) fällt nicht unter diese Vorschrift.
Bauteile die nach dem 31.12.1983 errichtet wurden fallen ebenfalls nicht unter diese Vorschrift.
Ich bin auf Eure Antworten gespannt.