Energiesparen  -  Welche Fachmanns' Aufgabe
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Energiesparen  -  Welche Fachmanns' Aufgabe

Wenn man ein Haus bauen, die einzelnen Fachleute selbst beauftragen will, an welchen Fachmann wendet man sich in Bezug auf die Energiesparverordnung usw. Elektro-Ingenieur, Heizungs-Ingenieur, Sanitär-Ingenieur, oder ist dafür extra ein Energieberater erforderlich?
  1. Unterscheiden

    Es ist zu unterscheiden zwischen Bauen nach EnEVAbk. und Energieberatung. Die EnEV bestimmt die Bauweise und den Wärmeschutz, Energieberatung ginbt es oft kostenlos in größeren Orten und hilft bei der Raumheizung und Warmwasser. Beachten Sie auch, ob eine mechanische Lüftung benötigt wird, was wiederum aus der EnEV abzuleiten ist. Die Dichtheit der Fenster spielt auch eine Rolle. Wenn also jemand beides abdeckt ist das für die Zusammenhänge von Vorteil.
  2. Das kommt darauf an

    was für ein BVH Sie errichten wollen.

    Für das übliche Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus brauchen Sie nicht für jedes Gewerk eine zugelassenen und geprüften Fachmann, sprich Ingenieur oder Architekt.

    Es gibt den Ing. für die Standsicherheit, (= Tragwerksplaner, Statiker etc.).

    Das darf in vielen Bundesländern jeder ausführen, auch eine Hausfrau ohne formale Ausbildung. Aber das Ergebnis muss prüfbar und von einem Prüfingenieur abgesegnet werden. (= 4 Augen Prinzip) Manche Bundesländer sind da pingeliger und lassen die Hausfrau nicht zu.

    Davon gibt es ein Unterart, die dürfen bei kleinen BVH auch gleich die Statik selbst prüfen. Dafür müssen sie aber selbst eine entsprechende Prüfung abgelegt haben, über entsprechende Berufserfahrung verfügen etc. In Köln war das keine gute Idee.

    Es gibt den Architekten. Der darf sich nur so nennen wenn er Mitglied der Architektenkammer ist. Er erstellt die Pläne und reicht sie beim Bauamt ein. Sein Honorar richtet sich wie bei Gericht oder beim Notar nach der Gebührenordnung.

    Für kleine BVH ist er in manchen Bundesländern nicht zwingend erforderlich.

    Dann darf auch ein Bauingenieur oder Baumeister diese Tätigkeit ausführen und die Pläne einreichen. Gelernt haben sie es sowieso und früher war es der Zimmermann, der den Rohbau des Fachwerkhauses errichtete.

    Dann gibt es den Fachingenieur für den Wärmeschutz. Ursprünglich konnte man das von Hand ausrechnen, einreichen und die Rechnung hat sehr gut mit der späteren Wirklichkeit übereingestimmt.

    Heute ist die Berechnung von den Politikern so kompliziert gemacht worden, dass das nur noch mit einem Programm in vertretbarer Zeit erledigt werden kann.

    Sein Ergebnis braucht der Heizungsbauer. Wenn der ein fähiger Meister ist, kann der damit die Heizung bauen.

    Der vom EVU zugelassene Elektrokermeister schickt seinen Gesellen mit Lehrling auf den Rohbau und erwartet nach 3 Tagen pro Stockwerk, dass die Leitungen fertig verlegt sind. Wo die Schalter und Steckdosen vorgesehen sind hat er vorher markiert.

    Bevor gebaut wird sollte das Gebäude eingemessen werden. Dazu wird zunächst ein Schnurgerüst erstellt. Ob das ein Öb Vermesser oder das Katasteramt ausführt ist formal gleich. Manche Öb Vermesser erledigen so etwas für 400 €. Das ist bei der erforderlichen Qualität nicht mehr kostendeckend.

    So hat ein Öb Vermesser sich bei meinem Häuschen um 40 cm bei 4 m Strecke vermessen. Das ist schon rekordverdächtig und dem Kostendruck geschuldet. Das würde ich beim Katasteramt nicht erwarten. Aber Einzelfälle gibt es immer und überall.

    Auf einer Großbaustelle kommt dann ein Trupp aus Rumänien oder anderen östlichen Ländern mit einem Vorarbeiter als Dolmetscher und errichten den Rohbau. Bei entsprechender Aufsicht sogar in hervorragender Qualität.

    Das war jetzt zum Teil etwas flapsig.

    Aber so ähnlich läuft es mit den jeweiligen Abweichungen in den Bundesländern. So braucht man in Bayern z.B. keinen Tragwersplaner für ein Wohnhaus. Für eine Eissporthalle war er schon notwendig, aber er hat sich nicht so ganz an die Normen gehalten und später eingedrungenes Wasser hat die Fehler sichtbar werden lassen.

  3. Diese Frage beantwortet Ihnen gern

    ihr Architekt! Denn der ist ja wohl der Generalplaner und koordiniert bedarfsgerecht alle notwendigen Fachplaner.

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