Es geht also um folgendes: wie der Titel schon sagt, benötige ich für das zum Verkauf stehende Fertighaus meiner Großeltern einen EnergieAusweis/Bedarfsausweis. Es ist ein "Platz" Fertighaus aus dem Jahr 1963. Die Wandstärke beträgt 12 cm. Da leider kein alter Kaufvertrag oder Baubeschreibung mehr vorliegt, frage ich mich welche Dämmung in cm die Wände haben könnten. Was wäre ein guter Schätzwert? Und nein, wir wollen keinen Fachmann den Ausweis erstellen lassen. Dies würde sicherlich ein paar hundert € kosten und das Endergebnis wäre sicherlich nicht anders.
Dämmstärke für Energieausweis
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV
Dämmstärke für Energieausweis
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so geht es nicht
Ein Energieausweis darf nur von einer berechtigten Stelle ausgestellt werden. Entweder der Energieausweis wird nach Bedarf oder Verbrauch errechnet. Eine einfache Form nach Verbrauch ist es, wenn sie einen Energie-Verbrauch über Jahre hinweg belegen können. Sie müssen auch energiesparende Maßnahmen wie Nachtabsenkung und regelmäßige Wartung der Heizung nachweisen. Hüten Sie sich vor Fälschungen sonst sind Sie in der Haftung, es könnte sogar zum Rückabwickeln eines Kaufvertrages kommen. Nach der gültigen EnEVAbk. wird die Ausstellung eines Energieausweises an eine zentrale Stelle gemeldet, die etwa 10 Prozent der Ausweise nachprüft. -
Titel
Ich wollte hierden Bedarfsausweis bestellen. Wüsste jetzt nicht was dagegen spricht. Zudem ist ein Verbrauchsausweis bei dem Haus meiner Großeltern nicht zulässig, da es vor 1977 gebaut wurde. Zudem habe ich bereits die letzten Heizölrechnungen zusammengesucht. Diese werde ich auch einem Interessenten vorlegen. Allerdings ist ein Bedarfsauswies ja Pflicht. Und ich halte es für unverhältinsimäßig für so ein altes Haus einem Sachverständigen einige hundert € in den Rachen zu werfen wenn der neue Besitzer das Haus sowieso modernisiert oder es sogar abreißen wird bzw. es keinen Unterschied bei der Einstufung macht. Ich hätte bei der Eingabe der geschätzten Dämmstärke sowieso noch 2 cm oder so abgezogen um ein Nimmer sicher zu gehen.
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Jeder neu erstellte Energieausweis
muss beim DIfBt registriert werden. Wie genau ein Bedarfsausweis erstellt werden muss, steht in entsprechenden Bekanntmachungen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.Woher die Panik? Für ein Auto brauchen Sie auch Papiere und wenn die Karre nicht scheckheftgepflegt ist, dann bringt sie am Markt auch weniger.
Was glauben Sie denn, was ein solcher EnEVAbk.-Nachweis bei einem Energieberater kostet und wie lange er daran sitzt? Da wird nicht einem fetten Krokodil Geld in den Rachen geworfen, sondern ordentliche Arbeit bezahlt!
Übrigens: Geiz ist nicht geil - sondern irgendwas zwischen unüberlegt und peinlich!
Interne Fundstellen
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- BAU-Forum - Energieeinsparverordnung EnEV - 10451: Dämmstärke für Energieausweis
- … Dämmstärke für Energieausweis …
- … Es geht also um folgendes: wie der Titel schon sagt, benötige ich für das zum Verkauf stehende Fertighaus meiner Großeltern einen EnergieAusweis/Bedarfsausweis. Es ist ein Platz Fertighaus aus dem Jahr 1963. …
- … Ein Energieausweis darf nur von einer berechtigten Stelle ausgestellt werden. Entweder der Energieausweis …
- … bei der Einstufung macht. Ich hätte bei der Eingabe der geschätzten Dämmstärke sowieso noch 2 cm oder so abgezogen um ein Nimmer sicher …
- … Jeder neu erstellte Energieausweis …
- BAU-Forum - Energieeinsparverordnung EnEV - Aufstockung Einfamilienhaus - reine Privatnutzung - Energieausweis Pflicht?
- … Aufstockung Einfamilienhaus - reine Privatnutzung - Energieausweis Pflicht? …
- … genügen. Dies soll grundsätzlich auch eingehalten werden. Darf jedoch auf den Energieausweis verzichtet werden, wenn das Gebäude nur privat genutzt wird? …
- … ob es den Energieausweis gibt? …
- … Danke. Das heißt Energieausweis nicht zwingend erforderlich. …
- … Da es keine Kontrollstelle für Energieausweise gibt, fordert den bei Eigennutzung keiner an. …
- … So kann man also auf den Energieausweis vollkommen verzichten. …
- … Energieausweis ist Abfallprodukt der EnEVAbk.-Berechnungen …
- … Das heißt, die Energiebilanz für den aufgestockten Teil muss den Neubaustandard einhalten, darüber ist ein EnEV-Nachweis anzufertigen. Da ohnehin ein Nachweisersteller die EnEV-Berechnung anfertigen muss (macht oft der Planer mit), ist es vom tatsächlichen Zeitaufwand nur eine knappe Stunde Mehraufwand, die bestehenden Außenbauteile ins EnEV-Programm einzugeben, da der Aufsteller die Gebäudedaten im Zusammenhang mit der Planung ohnehin kennt. Es ist dann nur ein Knopfdruck im EnEV-Programm, um den Energieausweis für das Gesamtgebäude auszudrucken. Allerdings darf Ihnen der Nachweisersteller vorerst …
- … nur den EnEVAbk.-Nachweis aushändigen, den Energieausweis erst nach Fertigstellung der Aufstockung. …
- … Also nochmal: EnEV-Nachweis muss sowieso, daher nur geringer Mehraufwand für Energieausweis für das Gesamtgebäude. …
- … EnEV-Anforderungsniveaus). In diesen Fällen besteht dann auch die Verpflichtung, sich den Energieausweis ausstellen zu lassen. …
- … keine EnEVAbk.-Berechnungen, kein EnEV-Nachweis = kein Energieausweis …
- … aber wahrscheinlich auch nur so wie mit dem Energieausweis, solang keiner fragt ist selbst dieser nicht zwingend notwendig. Oder muss …
- … ich mich unter Anderem beruflich mit der Erstellung von Energiesparnachweisen und Energieausweisen befasse. Deshalb verstehen Sie sicher, dass ich Ihre Mentalität, bei …
- … Neubauniveau, EnEVAbk.-Nachweis für Gesamtgebäude Pflicht, Zielvorgabe Niveau Gebäudeänderung Pflicht, daher auch Energieausweispflicht …
- … fragen stellen darf. Angenommen das Gebäude wird errichtet, mit Einhaltung der Dämmstärken usw. und angenommen es kommt später zum Fall der Fälle und …
- … es muss verkauft werden. Das heißt es wird ein Energieausweis notwendig sein. Wird sich ein Fachmann, z.B. Sie, dessen annehmen, ohne jemals Gewissheit zu haben, wie die Ausführung stattfand, ohne Unternehmererklärung? …
- … Soweit mir bekannt ist, sind Energieausweise zeitlich begrenzt. Wie sieht nach Ablauf aus, da tritt …
- … ja eigentlich der selbe Fall ein, wie hier, dass ein Energieausweis über ein fertiges Gebäude erstellt werden muss, dessen Beschaffenheit der Nachweisersteller im Detail gar nicht kennt. Oder würden Sie sich auf den früheren Energieausweis berufen? …
- … EnEV-Berechnung für das Gesamtgebäude erforderlich, daher auch Verpflichtung zur Ausstellung des Energieausweises nach Fertigstellung. …
- … EnEV-Berechnung den Ausweis zu drucken) wäre eine spätere Ausstellung durch einen Energieausweisersteller in der Tat bedenklich. Sie haben bereits einen EnEVAbk.-Nachweis, zu …
- … dem der Energieausweis gehört. Ein später ausgestellter Energieausweis sollte keine abweichenden Angaben zur EnEVAbk.-Berechnung enthalten, da ein Käufer über die Bauunterlagen oder die Akteneinsicht beim Bauamt Zugang zur EnEV-Berechnung hätte. …
- … Ich gebe Ihnen absolut recht, wenn Sie sagen, nach dem EnEV-Nachweis kein Energieausweis ist Quatsch. Aber wie schon vorher beschrieben, selbst der EnEV-Nachweis …
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- … Fokus stehen, was auf verschärfte Energieeffizienzanforderungen hindeutet. Diese Anforderungen können bestimmte Dämmstärken, Heizungstypen oder Energiestandards vorschreiben, die bei der Planung von Sanierungsmaßnahmen …
- … Abgrenzung: Geht über einen einfachen Energieausweis hinaus und bietet konkrete Handlungsempfehlungen …
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