Nach Fertigstellung unserer EFDHH haben wir im Feb. 2014 einen Blower-Door-Test durchführen lassen. Bei unserem Haus handelt sich um ein frei geplantes Architektenhaus in einer Solarsiedlung in NRW. Das energetische Gebäudekonzept wurde von einem Ingenieurbüro für Wärme- und Energietechnik erstellt. Der geforderte n50 Wert muss unter 1 bleiben.
Der erste Test hat bei uns einen Wert von 1,14 ergeben. Der Energieberater tippte sofort auf den "Klassiker" die Revisionsschächte der Rollladenkästen die dann auch ursächlich für dass nicht erreichen des erforderlichen Wertes waren.
Der Fensterbauer hat dann nachgebessert und die die Kästen mit Silikon versiegelt (warum nicht direkt nach Einbau?)
Die Nachprüfung, bzw. erneurter Blower-Door-Test war erfolgreich mit dem n50 Wert von 0,90.
Wer muss die erforderliche Nachprüfung für den Blower-Door-Test, Mehrosten 300,00 €, nun bezahlen?