Bauträger gibt Energieausweis nicht heraus
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV
Bauträger gibt Energieausweis nicht heraus
-
Obwohl nicht verständlich, aber ...
Obwohl nicht verständlich, aber ... -
Ich habe die Wohnung von einem ...
Ich habe die Wohnung von einem ... -
Bestandteil der Baugenehmigung!
Hallo zusammen,obwohl unsere Neubau-Wohnung (Mehrfamilienhaus (MFH)) bereits im Juli 2013 bezogen wurde, hat uns der Bauträger immer noch keinen Energieausweis zum Gebäude ausgehändigt. Ich habe ihm eine Frist gesetzt, die am 31.1. ausläuft.
Da so ein Energieausweis bzw. Energiebedarfsrechnung doch schon Teil des Bauantrags ist (oder?), ist mir dieses Verhalten unverständlich. Was kann da im Busch sein? Vielleicht nicht so gebaut, wie am Anfang gerechnet? Müsste der Bauträger dann nach Fertigstellung nochmal neu rechnen lassen und dann feststellen, dass vertragliche Vereinbarungen oder schlicht die EnEVAbk. nicht eingehalten wurden?
Kann ich den Bauträger beim Bauamt verpfeifen (Energieausweis muss doch vorgelegt werden, sonst Strafe - oder?) oder wer ist zuständig?
Vielen Dank schon mal! Obwohl nicht verständlich, aber wer ist Bauherr? Richtig.
Und hier wird schon so viel durcheinander geworfen, da sollte erst mal geklärt werden, worum es überhaupt geht. Ich habe die Wohnung von einem eingetragenen Kaufmann erworben, der zunächst das Grundstück gekauft und dann ein Mehrfamilienhaus (MFH) dort errichtet hat. Gehen Sie zum Bauamt und besorgen Sie sich den doch gleich dort. Da dürfte bzw. muss der Energieausweis vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
das geht natürlich auch ...
das geht natürlich auch ... -
Vielleicht allerdings nicht immer!
das geht natürlich auch trotzdem müssen wir unterscheiden zwischen EnEVAbk.-Nachweis und Ausweis.Der Nachweis gehört dem Bauherren, also Bauträger. Und der Verkäufer hat dem Käufer den Ausweis/Pass auf Verlangen auszuhändigen. Das versteh ich halt nicht ... Es kommt sicherlich darauf an, was im Vertrag vereinbart ist. Regelmäßig wird der Energiepass im Kaufvertrag ausgeklammert.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
nee, ...
nee, ... -
Da irren Sie Herr Berg!
? .. die EnEVAbk. kannst du nicht ausklammern. Natürlich kann im notariellen Vertrag vereinbart werden, dass der Käufer sich selbst um den Energiepass kümmern muss. Wieso denn nicht. Also unabhängig von einander gibt es die unterschiedlichsten Notare - und ich habe noch keinen erlebt, der dies nicht in einen notariellen Vertrag hinein schreiben würde - die dies so ausführen.
Natürlich ist dies abhängig davon, ob der Käufer diesen Energiepass nicht trotzdem fordert. Wenn der Käufer darauf besteht, kann es natürlich nicht ausgeklammert werden aber dann verkauf "ich" dem Käufer halt das Haus nicht.
Wenn Sie da so sicher sind Herr Berg, dann belegen Sie dies bitte durch einem Urteil, aus dem hervor geht, dass nach einem derartig vereinbarten notariellen Kaufvertrag, der Verkäufer nachher im Nachgang den Energiepass noch liefern musste.
Also ich kenne keines derartiger Urteile, lasse mich aber sehr gerne von Ihnen über deratige Fälle aufklären - ich würde allerdings wetten, dass Sie keines beibringen können, weil es derartige Urteile nicht gibt. Wenn es vereinbart ist, dass der Käufer den selbst und eigenverantwortlich auf eigene Kosten und Rechnung ausführen lässt, dann ist das so.
Es sei denn, es handelt sich um einen Neubau, bei dem der Energiepass ohnehin Bestandteil der Baugenehmigung ist, bei dem der Käufer sich den Energiepass ohnehin beim Bauamt besorgen oder auch beschaffen kann. Auch das kann in notariellen Verträgen vereinbart werden.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
Nö! ...
Nö! ... -
Gut, ich freue mich, ich werde mir das Urteil anschauen!
Nö! ich irre nie
z.B. hier:
Eine Herausgabepflicht des Veräußerers auch ohne konkreten Bedarf des Erwerbers sieht die Rechtsprechung jedoch für öffentlich-rechtlich vorgeschriebene Nachweisunterlagen, wie z.B. den Energieausweis eines Gebäudes oder technische Dokumentationen zum Nachweis der Betriebssicherheit ... (OLG Frankfurt, a.a.O. ; OLG Köln Urteil vom 23.02.2005 - 11 U 76/04).
Leider kann man hier nicht fett kenntlich machen, aber die entscheidende Passage steht.
Es gibt da im Netz unzählige Hinweise zu diesem Thema. deswegen habe ich bewusst unterscheiden wollen zwischen ö-r. und privat Feedback kommt sodann.
Habes gerade gemacht und bessere meinen hier gerade kurz zuvor eingesteklten Beitrag nach bzw. gebe Ihnen hiermit mein Feedback Herr Berg.
Es bleibt dabei, der Verkäufer braucht nichts heraus zu geben. Sogar auch dann nicht, wenn er Bauträger ist und erst Recht nicht, wenn er ein Privatmann ist.
Wie schon unschwer aus dem Einleitungssatz des Urteils hervor geht.
Der Erwerber einer Eigentumswohnung, insbesondere wenn diese erst auf Grund eines Bauträgervertrages errichtet wurde, meint zumeist auch einen Anspruch auf Herausgabe der Bauunterlagen erworben zu haben. Oftmals weigert sich der Verkäufer jedoch oft z.B. die Gebäudepläne, Ausführungspläne technischer Anlagen, Baugenehmigung, technische Dokumentationen oder Wartungsanweisungen seinem Kunden auszuhändigen. Nach der aktuellen Rechtsprechung sind ohne eine ausdrückliche vertragliche Verpflichtung Verkäufer oder Bauträger nur selten dazu verpflichtet.
Nach der heute herrschenden Auffassung in Literatur und Rechtsprechung, besteht kein allgemeiner Anspruch auf Herausgabe der Projektunterlagen, weder bei einem Bauträgervertrag über eine Immobilie noch beim Kauf einer Eigentumswohnung. Grundsätzlich ist der Bauträger oder der Verkäufer nur verpflichtet, dem Erwerber solche Unterlagen zu übergeben, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Fehlt eine solche Vereinbarung, so können Pläne und technische Dokumentationen nur dann erfolgreich eingefordert werden, wenn ein besonderes, konkret begründetes rechtliches Interesse des Erwerbers besteht (OLG München vom 15.10.1991 - 9 U 2958/91 - BauR 1992,95; OLG Frankfurt vom 26.10.2006 - 26 U 2/06 - NJW-RR 2007,817).
ALSO, SO WIE ICH ES BESCHRIEBEN habe, IST IM Vertrag NICHT vereinbart DANN NICHT. AUCH WENN vereinbart IST, dass NICHTS HERAUS GEGEBEN werden MUSS, MUSS NICHTS HERAUS GEGEBEN werden.
Es kommt also denn dann ganz entscheidend auf den Vertrag an Herr Berg.
Tut mir leid aber auch hier muss ich weiterhin dabei bleiben, dass Sie doch tatsächlich irren.
Mit freundlichem Gruß
Markus Reinartz -
Hallo zusammen, der Energieausweis ist ja nicht ...
- https://www.jurion.de/Gesetze/EnEVAbk.-1/16
-
Noch einmal!
Hallo zusammen, der Energieausweis ist ja nicht Hallo zusammen,der Energieausweis ist ja nicht irgendein Baudokument, sondern hat einen besonderen Status. Nach diesem Text ist die Vorlage zumindest im Fall von "potentiellen Käufern" verpflichtend:
Gilt das nun auch, nachdem der Verkauf abgeschlossen ist? Im Notarvertrag kann vereinbart werden, das der Käufer sich darum kümmert. Das wird derzeit so vielerorts von den Notaren praktiziert. Also wenn es denn dann drinnen steht und berücksichtigt ist, dass es nichts gibt, dann gibt es halt nichts.
Bei Neubauten muss der natürlich vorliegen, weil sonst die Baugenehmigung nicht erteilt wird oder werden kann, was wiederum bedeutet, dass er zumindest beim Bauamt vorliegen muss.
Im vorstehend genannten Fall des von Herrn Berg genannten Urteils bleibt zu sagen, dass ja möglicherweise ein Verkäufer auch ein Privatmann sein kann der Hautberuflich Kaufmann ist und nicht unbedingt deswegen Bauträger sein muss. Jemand der nur aus Spaß an der Freude baut und weiter verkauft (vielleicht auch erst nach 10 Jahren um stürliche Vorteile zu nutzen). Auch das soll es geben, was hier ebenfalls ggf. noch hinzu käme. Ob der hier genannte Verkäufer des Fragestellers tatsächlich Bauträger ist, ging auch nicht so zweifelsfrei aus dem Beitrag hervor.
Mit freundlichem Gruß
Markus Reinartz -
Herr Reinartz ...
Herr Reinartz ... -
Auch das der Verkäufer Kaufmann ist steht dort!
Herr Reinartz lesen Sie bitte nur die Überschrift. Was steht da? Richtig. Bauträger. Und nicht was Sie vielleicht gerne lesen wollen.Und der Bauträger hat ... auch nachzulesen bei Haus und Grund usw. usw.
So das war es denn von meiner Seite Es stehen also zwei Möglichkeiten beschrieben.
Kaufmann und Bauträger.
Was also denn nun?
Weiterhin tut dies mit Privatman der Hauptberuflich Kaufmann ist oder Bauträger in diesem Zusammenhang hier derzeit nicht so viel zur Sache, weil dass Urteil hier sicher nicht greift, wenn es sich verhält, wie ich es beschrieben habe.
Deswegen kann auch das dahin sehen ob nun Prvatmann und Hauptberuflich Kaufmann oder Bauträger.
Insofern ändert ein derartiger Umstand nichts daran, dass Sie - unter den von mir benannten Umständen - falsch gelegen haben Herr Berg.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
Was ist daran so schwer zu verstehen?
- http://www.enevAbk.-online.org/enev_2009_energieausweis/energieausweis_kompass_1_energieausweis_neubau_ausstellen.htm
-
Nur noch zur Ergänzung ...
Nur noch zur Ergänzung ... -
Der Verkäufer hat nicht!
Folgenden Link bitte sorgfältig durchlesen!In der Hoffnung ein wenig geholfen zu haben, Nur noch zur Ergänzung die EnEVAbk. unterscheidet nicht, ob er Privat oder Kaufmann oder Hundeflüsterer ist.
Der Verkäufer hat ...
Womit die Ausgangsfrage dann hoffentlich endlich beantwortet ist. Ich bleibe dabei meine Herren, der Verkäufer hat nicht, wenn es im Notarvertrag vereinbart ist das nicht.
Ich kann Ihnen unabhängig voneinander tätig, fünf Notare nennen, die auch Juristen sind und das so praktizieren.
Vielleicht rufen Sie einfach einmal den Ihrigen an und fragen den.
Mit freundlichem Gruß
Markus Reinartz -
Um die Sache aufzuklären
Um die Sache aufzuklären -
Wurde Ihnen der Energieausweis
-
Update: Über einen anderen Miteigentümer bin ...
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Bauträger, Energieausweis". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Heizlastberechnung vom Bauträger: Kostenlose Pflicht nach 5 Jahren noch gültig?
- … Heizlastberechnung vom Bauträger nach 5 Jahren noch kostenlos? Jetzt informieren, ob ein Anspruch besteht und welche Fristen gelten! …
- … Heizlastberechnung, Bauträger, Gewährleistung, Kosten, Pflicht, Neubau, Frist, Bauvertrag …
- … Heizlastberechnung vom Bauträger: Kostenlose Pflicht nach 5 Jahren noch gültig? …
- … Ich habe vor 5 Jahren gebaut (bekommen). Ist mein Bauträger verpflichtet mir kostenlos eine Heizlastberechnung zukommen zu lassen? …
- … Ob Ihr Bauträger verpflichtet ist, Ihnen kostenlos eine Heizlastberechnung zukommen zu lassen, hängt von den Vereinbarungen in Ihrem Bauvertrag und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ab. …
- … Vertragliche Vereinbarungen: Prüfen Sie Ihren Bauvertrag. Enthält er Klauseln, die den Bauträger zur Erstellung einer korrekten Heizlastberechnung verpflichten? Wenn ja, könnte ein …
- … BauträgerEin Bauträger ist ein Unternehmen, das Bauprojekte plant, finanziert und realisiert. Er …
- … GewährleistungDie Gewährleistung ist die Haftung des Bauträgers für Mängel an der Bauleistung innerhalb eines bestimmten Zeitraums.Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, …
- … BauvertragEin Bauvertrag ist ein Vertrag zwischen Bauherr und Bauträger, der die zu erbringenden Bauleistungen und die Zahlungsbedingungen regelt.Verwandte Begriffe: Werkvertrag, VOBAbk., BGBAbk. …
- … Gebäudeenergiegesetz (GEG)Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein deutsches Gesetz, das Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden stellt.Verwandte Begriffe: Energieeinsparverordnung (EnEVAbk.), Energieausweis, Wärmeschutz …
- … Hauseigentümer in Fragen der Energieeffizienz berät.Verwandte Begriffe: Energieausweis, Thermografie, Sanierung …
- … Welche Rolle spielt der Bauvertrag bei der Heizlastberechnung?Der Bauvertrag legt fest, welche Leistungen der Bauträger erbringen muss, einschließlich der Erstellung einer korrekten Heizlastberechnung. …
- … Gewährleistungsfrist im Baurecht?Die Gewährleistungsfrist ist der Zeitraum, in dem der Bauträger für Mängel an der Bauleistung haftet. In Deutschland beträgt sie in …
- … Energieausweis PflichtenWann ist ein Energieausweis erforderlich und welche Informationen enthält er? …
- … Bauträger-Pflicht zur Herausgabe: Vertragliche Vereinbarung prüfen! …
- … Bauträger ist nur dann verpflichtet, Ihnen irgendwelche Unterlagen auszuhändigen, wenn dies …
- … Heizlastberechnung vom Bauträger: Pflichten und Gewährleistung nach 5 Jahren …
- … um die Frage, ob ein Bauträger nach 5 Jahren noch verpflichtet ist, eine kostenlose Heizlastberechnung für einen Neubau zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtung hängt stark von den vertraglichen Vereinbarungen ab. Eine korrekte Heizlastberechnung ist wichtig für die Dimensionierung der Heizung und die Vermeidung von Problemen. Die Einstellungen der Heizung und ein hydraulischer Abgleich können ebenfalls eine Rolle spielen, wenn die Wohnung nicht richtig warm wird. …
- … ⚠️ Wichtiger Hinweis: Die Pflicht des Bauträgers zur Herausgabe von Unterlagen, einschließlich der Heizlastberechnung, ist primär …
- … im Bauvertrag geregelt, wie im Beitrag Bauträger-Pflicht zur Herausgabe: Vertragliche Vereinbarung prüfen! betont wird. Fehlt eine solche Vereinbarung, besteht kein Anspruch. …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie zunächst Ihren Bauvertrag auf Klauseln zur Heizlastberechnung. Falls keine explizite Vereinbarung besteht, kann es schwierig sein, den Bauträger nachträglich zur Herausgabe zu verpflichten. Überprüfen Sie die Heizungseinstellungen und …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Wärmepumpe richtig dimensioniert? Heizlast prüfen, Leistung, Verbrauch & Fachmann-Check
- … Vertrag läuft über Bauträger. In meinem Vertrag ist das Modell 5008.4 fixiert. …
- … Energieausweis nach EnEV: Hilft er bei der Analyse? …
- … ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Energiebedarf: Primärenergiebedarf Q"P bei 93,8 kWh/m²a wird der Primärenergiebedarf des Hauses genannt, was ein wichtiger Anhaltspunkt für die Effizienzbewertung ist. Der Energieausweis nach EnEV kann laut Energieausweis nach EnEV: Hilft er bei …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Pelletsverbrauch berechnen: Realistischer Jahresverbrauch vs. Wärmebedarfsausweis?
- … Gem. Wärmebedarfsausweis meines Bauträgers sollte das Haus 8.025 kWh/a verbrauchen. …
- … den Energiebedarf eines Gebäudes für Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung ausweist.Verwandte Begriffe: Energieausweis, Energiebedarf, Primärenergiebedarf …
- … Energieausweis verstehenErläuterung der Inhalte und Bedeutung des Energieausweises für Gebäude. …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Ölheizung Alternativen: Kostenvergleich Wärmepumpe, Solar, Pelletheizung für Neubau?
- … wir bauen (Baugesuch läuft) ein Massivhaus mit einem Bauträger nach EnEVAbk. 2002 mit ca. 180 m² Wohnfläche. Da es in …
- … unserem Gebiet kein Gas gibt hat der Bauträger zunächst eine Ölheizung konzipiert. Da wir eigentlich kein Öl möchten, haben wir uns nach Alternativen umgeschaut und waren doch sehr überrascht über den Mehrpreis zu einer Ölheizung. : …
- … Dies würden wir vom Bauträger erstattet bekommen wenn wir eine andere Heizung wählen. …
- … Bauträger: …
- BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Holz- & Pelletheizung Förderung NRW: 40% Zuschuss sichern – Voraussetzungen & Antrag?
- … den Energieverbrauch eines Gebäudes zu senken und Kosten zu sparen.Verwandte Begriffe: Energieausweis, Energieeffizienz, Sanierungsberatung …
- … den Förderantrag werden in der Regel ein Angebot eines Fachbetriebs, ein Energieausweis des Gebäudes und Nachweise über die Erfüllung der technischen Anforderungen benötigt. …
- … zeigt sich erst nach 4-5 Jahren. Leider. Dann war jedoch der Bauträger schon zweimal pleite und die Kolonnen hatten viermal gewechselt. Armes Deutschland. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Doppelhaushälfte Kauf: Bauträgerpfusch erkennen? Gutachter vs. Realität, Baurecht prüfen!
- … Doppelhaushälfte Kauf: So erkennen Sie Bauträgerpfusch! Worauf Sie bei Gutachter, Baurecht und Bauausführung achten müssen. Jetzt …
- … Doppelhaushälfte, Bauträger, Pfusch am Bau, Gutachter, Baurecht, Bebauungsplan, Abstandsflächen, Bauamt, Immobilienkauf, Hauskauf …
- … Doppelhaushälfte Kauf: Bauträgerpfusch erkennen? Gutachter vs. Realität, Baurecht prüfen! …
- … 1. Neue Doppelhaushälfte vom Bauträger, Aussage: Da bin i 2 Stuhen heher ganga, wegen am Wasser. …
- … 2. Alte Doppelhaushälfte (ehemaliges Bauträgerobjekt) …
- … Der Kauf einer Doppelhaushälfte, insbesondere vom Bauträger, birgt Risiken. Ich empfehle, folgende Punkte genau zu prüfen: …
- … Bauträger …
- … Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Grundstücke kauft, bebaut und anschließend verkauft. …
- … Der Bauträger übernimmt die gesamte Projektentwicklung, von der Planung bis zur Fertigstellung. Beim Kauf vom Bauträger ist besondere Vorsicht geboten, da dieser oft eigene Interessen verfolgt. …
- … Frage: Was tun, wenn der Bauträger sich nicht an den Bebauungsplan hält? …
- … Antwort: Wenn der Bauträger gegen …
- … Bauvorhaben. Ein guter Gutachter ist unabhängig und nimmt keine Aufträge von Bauträgern an. …
- … Kauf sollten Sie unbedingt den Bebauungsplan, die Baupläne, das Bodengutachten, den Energieausweis und ggf. vorhandene Gutachten prüfen. Lassen Sie sich auch die Baubeschreibung …
- … Bauvertrag prüfen lassenWorauf Sie bei Verträgen mit Bauträgern achten sollten. …
- … Architekt-Kontakt: Lösung für Bauträger-Probleme? …
- … Architekt vs. Bauträger: Planung einer Doppelhaushälfte …
- … Naja, bei meinen Ansprüchen, ich wollte eigentlich schon mit einem Bauträger, eine Hälfte wird mir wohl kein Architekt planen oder? …
- … Bauträgerpfusch: Gejammer oder berechtigte Aufregung? …
- … Doppelhaushälfte Kauf: Bauträgerpfusch erkennen & Baurecht prüfen …
- … Risiken beim Kauf einer Doppelhaushälfte vom Bauträger, insbesondere im Hinblick auf möglichen Pfusch am Bau und die Einhaltung …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhonorare MyHammer: Dumpingpreise, unlautere Angebote & AKNW-Stellungnahme?
- … Berechnungen, Pläne etc.) für Garagen, Carports, kleinere Umbauten, Energieberatungen, Ausstellung von Energieausweisen, Nutzungsänderungsanträgern, Bestandsaufnahmen und Bestandsplananfertigung etc. sind meistens zulässig, sodass eine …
- … in ähnlicher Weise von unseren Widersachern und meinen pers. Hasssubjekten den Bauträgern und Investoren und oha teilweise auch von Stadtverwaltungen verwendet werden. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt ODER Bauleiter nach Bauträger-Insolvenz? Aufgaben, Kosten & Haftung im Vergleich
- … Bauträger insolvent – Architekt oder Bauleiter? Aufgaben, Kosten, Haftung. So geht& …
- … Architekt, Bauleiter, Bauträgerinsolvenz, Bauleitung, Baubetreuung, Bauunterlagen, Baupläne, Statik, KfW-Kredit, EnEVAbk. …
- … Architekt ODER Bauleiter nach Bauträger-Insolvenz? Aufgaben, Kosten & Haftung im Vergleich …
- … Wir haben folgende Situation: Bauträger Insolvent, alle Bauunterlagen (Baupläne, Baubeschreibung, Kfw-Berechnung nach EnEVAbk., Statik) und …
- … Und jetzt, wo wir uns mit dem Bauträger verbrannt haben, möchten wir lieber die Sache selbst in die Hand nehmen. Aber wie macht man das am besten? Einen Architekten aussuchen oder einfach einen vernünftigen Bauleiter nehmen - da alle Unterlagen bereits vorhanden sind? Außerdem sollte derjenige auch Ahnung von energiesparenden Bauen haben, da wir ein Kfw-60-Kredit zugeteilt bekommen haben und die Werte sollten eingehalten werden. …
- … Nach der Insolvenz Ihres Bauträgers stehen Sie vor der Entscheidung, wie Sie Ihr Bauvorhaben …
- … dass der Bau termingerecht und gemäß den Bauplänen erfolgt. Nach einer Bauträgerinsolvenz kann ein Bauleiter die bereits erstellte Bodenplatte und die vorhandenen …
- … BauträgerinsolvenzEine Bauträgerinsolvenz liegt vor, wenn ein Bauträger zahlungsunfähig ist und seine …
- … deutsche Verordnung, die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden stellt.Verwandte Begriffe: Energieausweis, Wärmeschutz, Energiebedarf …
- … Frage: Wer haftet für Baumängel nach einer Bauträgerinsolvenz?Die Haftung für Baumängel ist komplex. Grundsätzlich haftet derjenige, der …
- … den Mangel verursacht hat. Nach einer Bauträgerinsolvenz kann es schwierig sein, Verantwortliche zu finden. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung kann vor finanziellen Risiken schützen. …
- … Frage: Welche Unterlagen sind für den Weiterbau unbedingt erforderlich?Unbedingt erforderlich sind die Baupläne, die Baubeschreibung, die Statikberechnung, der Energieausweis und die Genehmigungsplanung. Diese Unterlagen sind die Grundlage für den …
- … Sicherungsmaßnahmen bei BauträgerinsolvenzSchutz des Bauherrn vor finanziellen Verlusten. …
- … Empfehlung: Architekt für Weiterbau nach Bauträgerinsolvenz …
- … Alternative: Generalunternehmer nach Bauträger-Insolvenz …
- … Architekt oder Bauleiter nach Bauträgerinsolvenz: Aufgaben, Kosten & Haftung …
- … 💡 Kernaussagen: Nach einer Bauträgerinsolvenz stellt sich die Frage, ob ein Architekt oder ein …
- … ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Empfehlung: Architekt für Weiterbau nach Bauträgerinsolvenz deutet an, dass es geeigneter sein könnte, mit einem Architekten …
- … Option, einen Generalunternehmer zu beauftragen, wie im Beitrag Alternative: Generalunternehmer nach Bauträger-Insolvenz vorgeschlagen. Achten Sie jedoch darauf, einen zuverlässigen und erfahrenen Partner …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - KfW 40/60 Förderung ohne Bauträger: Voraussetzungen, Eigenregie & Alternativen?
- … KfW 40/60 ohne Bauträger? …
- … KfW 40/60 Förderung auch ohne Bauträger möglich? Voraussetzungen, Alternativen & Tipps für energieeffizientes Bauen in Eigenregie. …
- … KfW 40 Förderung, KfW 60 Förderung, Bauträger, Eigenregie, Architekt, Energieeffizienzhaus, Neubau Förderung, staatliche Förderung …
- … KfW 40/60 Förderung ohne Bauträger: Voraussetzungen, Eigenregie & Alternativen? …
- … KFW40/60 Förderung eigentlich nur denn erreichen, wenn man mit einem Bauträger oder Generalübernehmer baut? Oder geht das auch mit einem Architekten und …
- … Die KfW 40/60 Förderung ist grundsätzlich auch ohne Bauträger möglich. Entscheidend ist, dass die technischen Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 40 …
- … von einem unabhängigen Energieberater frühzeitig beraten, um die KfW-Förderung auch ohne Bauträger zu erhalten. …
- … der Hauseigentümer und Bauherren in Fragen der Energieeffizienz berät. Er kann Energieausweise erstellen, Sanierungskonzepte entwickeln und bei der Beantragung von Fördermitteln helfen.Verwandte Begriffe: …
- … Energieausweis, Sanierungsberatung, Fördermittelberatung …
- … KfW-Nachweis: Architekt vs. Bauträger – Keine Unterschiede …
- … gibt es keine Unterschiede zwischen Bauen mit Architekt oder Bauen mit Bauträger. …
- … KfW-Förderung ohne Bauträger: Architekt für Bauplan & Bescheinigung …
- … Bedeutet das für mich, wenn wir unser Projekt ohne Bauträger angehen wollten, müssten wir einen Architekten mit der Erstellung des Bauplanes, der Statik und Energieberechnung für den Bauantrag beauftragen. Von ihm bekommen wir dann auch die KFWAbk. Bescheinigung für den Kredit. Anschließend kann ich als Bauherr die einzelnen Gewerke an beliebige Hadwerker vergeben und kann auch noch beliebig viel Eigenleistung erbringen (muss dies dann von einer gesonderten Bauleitung überwacht werden?). Zu guter Letzt muss mir dann der ursprüngliche Architekt die Erstellung des Gebäudes nach Bauplan bescheinigen (wann kann diese Bescheinigung eigentlich spätestens erfolgen?). Oder kann (oder muss) diese Bescheinigung jemand anders ausstellen? Muss diese Bescheinigung dann bei der KfW Bank nachgereicht werden? …
- … KfW-Förderung: Eigenregie vs. Architekt/Bauträger – Machbarkeit & Aufwand …
- … Bauträger oder wie auch immer (also das hoffentlich Rundum-Sorglos-Paket über ein Teil-Beauftragung …
- … PS: Probleme kann es sowohl mit Architekt als auch Bauträger geben. Das gibt es wenig Unterschied . Schlussendlich geht es eher …
- … KfW 40/60 Förderung ohne Bauträger: Eigenregie-Optionen …
- … Bauen mit Architekt oder Bauträger. …
- … 👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die verschiedenen Varianten der Architekten- und Bauträgerbeteiligung, um die optimale Lösung für Ihr Projekt zu finden. …
- … Beachten Sie dabei den Beitrag KfW-Förderung: Eigenregie vs. Architekt/Bauträger – Machbarkeit & Aufwand bezüglich der Machbarkeit und des Aufwands in Eigenregie. …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Rohbauabnahme durch Bausachverständigen: Kosten, Ablauf & Experten finden?
- … Rohbauabnahme, Bausachverständiger, Kosten, Ablauf, Doppelhaushälfte, Bauträger, Architekt, Mängel …
- … Ich würde ihn gerne , obwohl vom Bauträger gebaut und soll auch von ihm abgenommen werden bzw. dem Architekten, …
- … Rohbau von einem unabhängigen Bausachverständigen abnehmen zu lassen, auch wenn der Bauträger und Architekt involviert sind. Dies dient Ihrer eigenen Sicherheit und hilft, …
- … Bauträger …
- … Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Grundstücke erwirbt, bebaut und anschließend verkauft. …
- … der Rohbauabnahme Mängel festgestellt, werden diese in einem Protokoll festgehalten. Der Bauträger ist verpflichtet, die Mängel zu beseitigen. Der Bausachverständige kann die Mängelbeseitigung …
- … Der Bausachverständige benötigt in der Regel die Baupläne, die Baubeschreibung, den Energieausweis und gegebenenfalls weitere Dokumente, die für die Beurteilung des Rohbaus relevant …
- … die bspw. erst im Verlauf der weiteren Ausbauarbeiten auftreten, gegenüber dem Bauträger beweispflichtig werden. …
- … der in Ihrem Interesse hierbei Mängel, Restarbeiten, etc. aufzeigt und vom Bauträger beseitigen lässt. …
- … erfolgen, da dies die Gewährleistung beeinflussen kann. Es ist ratsam, den Bauträger in den Prozess einzubeziehen. …
- … Klären Sie vor der Rohbauabnahme die Verantwortlichkeiten und Gewährleistungsansprüche mit dem Bauträger ab. Ziehen Sie einen Bausachverständigen hinzu, aber achten Sie darauf, dass …
Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Bauträger, Energieausweis" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Bauträger, Energieausweis" oder verwandten Themen zu finden.

