Welche Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung der Energiekriterien (KfW55)
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Welche Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung der Energiekriterien (KfW55)

Hallo,

welche Konsequenzen habe ich von der KfW-Bank (KfW-Darlehen bereits teilweise ausgezahlt) zu erwarten, wenn mein Neubau u.U. nicht die benötigten Energiekriterien für KfW55 erfüllt. Vermutlich kann aber KfW 70 trotzdem erreicht werden. (Es geht hier noch nicht um die Schuldfrage, sondern nur um die Tatsache der Nicht-Erreichung) Folgende Fragen stehen dabei für mich im Raum:

Muss ich den gesamten Darlehensbetrag sofort zurückzahlen? Werde ich nur runtergestuft auf KfW 70? Muss ich neu beantragen? Verliere ich "nur" den Tilgungszuschuss bzw. verringert nur der sich.

(Ich möchte noch nicht bei der Bank selbst anfragen, um keine schlafenden Hunde zu wecken)

Ich freue mich über Antworten und Erfahrungen.

  • Name:
  • Chris
  1. Na ja, Fakt ist ...

    Na ja, Fakt ist die kfw ist ziemlich hinter diesen getunten EnEVAbk.-Nachweisen hinterher. Und spätestens, wenn sich mal einer den Nachweis mal genauer ansieht, beginnt das böse Erwachen.

    Abgesehen davon, das es eine Sauerei ist, weil, hier wird nicht eine Bank beschissen, sondern die Allgemeinheit, ist das kein Kavaliersdelikt mehr, sondern die sind sehr schnell mit dem Staatsanwalt dabei.

    Und meistens zieht sowas einen Rattenschwanz nach sich ...


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