Bestätigung KfW-Sanierung durch anderen Baubegleiter
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Bestätigung KfW-Sanierung durch anderen Baubegleiter

Bestätigung KfW-Sanierung durch anderen Baubegleiter
  1. ehrlich!

    Foto von wiki

    ehrlich!
  2. Der Energieberater hat mehrere T€-bekommen. Hilft ...

    Der Energieberater hat mehrere T€-bekommen. Hilft ...
  3. Warum wird hier eigentlich gleich unterstellt, ...

    Foto von wiki

    Warum wird hier eigentlich gleich unterstellt, ...
  4. Warum soll denn der Kopf des Energieberaters nicht herhalten?

    Warum soll denn der Kopf des Energieberaters nicht herhalten?
    • Name:
    • Dr. Wolfgang Müllensiefen
  5. Genau!

    Foto von Markus Reinartz

    Nach KfW-finanzierter, abgeschlossener energetischer Sanierung brauche ich eine Bestätigung der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel (Kredit).

    Der Energieberater der den Antrag unterschrieben hat, meldet sich nicht mehr auf meine Anfragen.

    Ich habe einen weiteren Energieberater gefragt, der wollte aber nicht unterschreiben  -  da er die Sanierungsmaßnahmen nicht kennt.

    Wie und wo komme ich an einen Energieberater, der mir die ordnungsgemäße Mittelverwendung bestätigt? Wer darf noch unterschreiben außer zertifizierten Energieberatern? Warum reagiert der Energieberater nicht mehr? Rechnungen offen? Anderer Zoff? Hat denn der beantragte Energieberater die Umsetzung seiner vorgeschlagenen Maßnahmen baubegleitet? Oder haben Sie da schon das Honorar gespart? Eine Bestätigung sollte nur der Ausfüllen, der es auch bestätigen kann, ergo wer qualifiziert ist und die Arbeiten tatsächlich dokumentiert hat. Wer war das bei Ihnen? Nur Sie selbst und die Handwerker? Dann fragen Sie bei denen, ob da jemand als Energieberater im Handwerk tätig ist und hilfsweise den Kopf hinhält. Der Energieberater hat mehrere T€-bekommen. Hilft aber auch nichts.

    Das ist genau die Frage: Wo finde ich jemanden, der hilfsweise seinen Kopf hinhält? Warum wird hier eigentlich gleich unterstellt, dass Rechnungen nicht bezahlt wurden? Seit knapp 2 Jahren bin ich bei der Sanierung meines Einfamilienhaus und habe leider allzu oft feststellen müssen, dass es mit der Zuverlässigkeit von allen möglichen mit den Bau beschäftigten Personen sehr schlecht bestellt war. Die vollen Auftragsbücher machen es anscheinend möglich. Wenn ein neuer Energieberater gefunden wird, dürfte es keine Probleme bei der KfW geben. Es wurden ja bestimmt Bilder gemacht oder es sind noch Datenblätter von den verwendeten Dämmmaterialien vorhanden, sodass man die Werte relativ gut nachrechnen kann.

    Gruß Sie haben doch mit dem Energieberater einen Vertrag geschlossen, den selbstverständlich auch dieser zu erfüllen hat. Schon um nicht nachher mit doppelten Kosten dazustehen, sollten Sie ihn zunächst unter Fristsetzung zur Vertragserfüllung auffordern. Reagiert er dann immer noch nicht, können Sie vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz geltend machen. Sie können dann insbesondere einen etwaigen Mehraufwand, der für die Einschaltung eines neuen Energieberaters entsteht, ersetzt verlangen, ggf. sogar verlorene Zuschüsse, falls Sie trotz intensiver Bemühungen keinen anderen Energieberater finden sollten und die Förderung deswegen scheitert. Gleiches gilt für die Kosten eines Anwalts, den Sie mit der Durchsetzung Ihres Schadenersatzanspruchs beauftragen können.

    Wichtig ist allerdings der Ablauf einer zur Vertragserfüllung gesetzten angemessenen Frist (s.o.). Versäumen Sie die Fristsetzung, gehen Sie am Ende Leer aus.

    Beachten Sie im vorliegenden Zusammenhang aber auch folgende Entscheidung:

    OLG Koblenz, Urteil v. 16.04.2010  -  10 U 735/09

    Der Leitsatz der Entscheidung lautet:

    • "Der Auftraggeber einer "Energieberatung" hat gegen den Berater keinen unmittelbar einklagbaren und fälligen Anspruch auf Ausfüllung einer für die Bewilligung von Fördermitteln erforderlichen "Sachverständigen-Bescheinigung" in bestimmter Art und Weise, wenn feststeht, dass hierfür erforderliche richtige Berechnungen  -  aus welchen Gründen auch immer  -  tatsächlich nicht vorliegen. "

    Herr Müllensiefen hat Recht, der hat doch die Maßnahme begonnen, warum jetzt sollten Sie auf das schmale Brett kommen einen anderen zu suchen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz


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