uns wurde ein "Nachweis über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden gemäß EnEVAbk. 2009" von unserem Bauleiter vorgelegt. Bei genauerem Hinsehen fällt auf, dass dieser einige Abweichungen hinsichtlich der gegebenen Tatsachen aufweist. So stimmen z.B. Himmelsrichtungen, Flächen und verwendete Materialien nicht mit dem überein, was in Wirklichkeit vorhanden ist. Inwieweit ist der Aussteller des Ausweises verpflichtet, diesen ordnungsgemäß auszustellen? Kann er haftbar gemacht werden? An wen kann man sich wenden, wenn er Fehler abstreitet und eine Nachberechnung verweigert? Vielen Dank für die Einschätzungen.
Bau-Meister