Wie erreiche ich den KFW 40 bzw. 60 Standard im Altbau
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV
Wie erreiche ich den KFW 40 bzw. 60 Standard im Altbau
Guten Abend!
Wir haben uns ein Altbau gekauft und möchten diesen komplett Moderniseieren und Renovieren.
Das Haus würde Anfang der 1950 gebaut und besteht aus einer 50 cm dicken Sandsteinmauer.
Nun planen wir, die Außenwände mit 8 cm Mineralwolle (035 ) und 10 cm dicken YTONG-Steinen zu verkleiden.
Des weiteren ist geplant ein neues Dach aufzusetzten und dieses nach heutigen erforderlichen Standards zu isolieren (20-22 cm 035 ).
Auch die Fenster müssen erneuert werden sowie der Estrich und somit auch die Grundisolierung (das Haus ist Teilunterkellert ).
Wie finde ich heraus, ob ich den KFWAbk. 40 oder 60 Standard schaffe.
Als Heizungsanlage soll eine neue Kohleheizung dienen.
Danke für eure Tipps und Anregungen
Gruß
Jörn
Wir haben uns ein Altbau gekauft und möchten diesen komplett Moderniseieren und Renovieren.
Das Haus würde Anfang der 1950 gebaut und besteht aus einer 50 cm dicken Sandsteinmauer.
Nun planen wir, die Außenwände mit 8 cm Mineralwolle (035 ) und 10 cm dicken YTONG-Steinen zu verkleiden.
Des weiteren ist geplant ein neues Dach aufzusetzten und dieses nach heutigen erforderlichen Standards zu isolieren (20-22 cm 035 ).
Auch die Fenster müssen erneuert werden sowie der Estrich und somit auch die Grundisolierung (das Haus ist Teilunterkellert ).
Wie finde ich heraus, ob ich den KFWAbk. 40 oder 60 Standard schaffe.
Als Heizungsanlage soll eine neue Kohleheizung dienen.
Danke für eure Tipps und Anregungen
Gruß
Jörn
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Wie wäre es ...
Wie wäre es zunächst mal mit einer Energieberatung? Hier sollte ein Fachmann ran, denn wenn ich Ihre "Pläne" so lese, zweifle ich, ob damit überhaupt EnEVAbk.-Neubau erreicht wird. -
KfW 40
Hallo
KfW 40/60 sind "Neubau-Richtlinien" und haben mit Altbauten wenig zu tun.
Sie können im Rahmen des CO²-Gebäudesanierungsprogramm jedoch verschiedene "Standards" erreichen.
Bekannt sind; Neubau / NB-30 %/ NB-50 %, je nach dem gibt es Zuschüsse/Tilgungserlässe usw..
Die Dämmstärken müssen berechnet/nachgewiesen werden, Schätzungen und "Internetratschläge" helfen hier wenig ...
Im Moment können sie Geld zu 1,4 % Zinsen bekommen (50 Tsd/WEAbk.)
InfoIch empfehle eine "Bafa-Vor-Ort-Beratung"
Gruß
PS. Die "Kohleheizung" können sie eigentlich in allen Fällen (m.M. zu Recht) vergessen, da gibt es nichts ...