Mein Vermieter hat die Absicht, die Öl-Zentralheizung in unserem Mietwohnungshaus teilweise zu modernisieren. Standort Baden-Württemberg
Ausgangssituation:
3-Familienhaus; der Vermieter wohnt nicht im Haus; Baujahr 1967; ungedämmte Außenwände und Kellerdecken; Isolierglasfenster;
Die Öl-Zentralheizungsanlage wurde 1987 eingebaut. Die Abgaswerte die der Schornsteinfeger misst, sind unterhalb der zulässigen Grenzwerte. Insofern ist die Erneuerung der Heizungsanlage noch nicht notwendig.
Der Vermieter will aber einen neuen Heizkessel einbauen lassen, weil die Abgastemperatur zu hoch sei, und der Kamin reparaturbedürftig.
Ob damit auch der Brenner erneuert werden muss weiß ich nicht.
Der zur Heizungsanlage zugehörige Brauchwasserkessel soll nicht erneuert werden.
Meine Fragen:
1. Unterliegt aus dieser Situation heraus, die Modernisierung der Heizung dem Energieeinsparungsgesetz, sodass entweder eine Heizungsanlage mit teilweisem regenerativen Energieeinsatz eingebaut werden muss, bzw. der Vermieter alternativ eine Hausdämmung vornehmen muss?
2. Wenn nicht, warum nicht? Weil die Vorschriften aus dem Energieeinsparungsgesetz erst 2010 angewendet werden müssen,
oder weil eine teilweise Erneuerung (wie in unserem Falle oben beschrieben), keine Erneuerung der Heizungsanlage im Sinne des Gesetzes darstellt.?
Fragen zum Energieeinsparungsgesetz. Hier: Modernisierung einer Öl-Zentralheizungsanlage im Mietshaus BW
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV
Fragen zum Energieeinsparungsgesetz. Hier: Modernisierung einer Öl-Zentralheizungsanlage im Mietshaus BW
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Heizungsanlage
Hallo
So wie sie gesagt/geschrieben haben, der Vermieter muss eigentlich gar nichts. (So lange die Werte in Ordnung sind und Anlage vor 1978).
Wenn er freiwillig tauscht muss er auch nichts machen, da dieses Gesetzt im Moment nur für Neubauten gilt.
Warum sollte er alternativ dämmen müssen, er tauscht ja nur die Hzg.?
Wenn jedoch alle 3 Mieter "regenerative Energie", oder Dämmung möchten, schlage ich vor mit dem Vermieter darüber zu reden.
Eventuell kann man ihn mit einer Energieberatung (staatl. gefördert) überzeugen.
Gruß -
Heizungsanlage
Hallo
So wie sie gesagt/geschrieben haben, der Vermieter muss eigentlich gar nichts. (So lange die Werte in Ordnung sind und Anlage vor 1978).
Wenn er freiwillig tauscht muss er auch nichts machen, da dieses Gesetzt im Moment nur für Neubauten gilt.
Warum sollte er alternativ dämmen müssen, er tauscht ja nur die Hzg.?
Wenn jedoch alle 3 Mieter "regenerative Energie", oder Dämmung möchten, schlage ich vor mit dem Vermieter darüber zu reden.
Eventuell kann man ihn mit einer Energieberatung (staatl. gefördert) überzeugen.
Gruß
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