Neue EnEV beim Hausbau: Was gilt bei Baugenehmigung von August?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV
Neue EnEV beim Hausbau: Was gilt bei Baugenehmigung von August?
mein man und ich sind etwas ratlos.
wir haben letztes Jahr im August unseren baubescheid bekommen und wollen demnächst anfangen zu bauen; mit unserem Architekt.
im Moment macht ein Ingenieur die Statik und die enevkalkulation.
dieser sagt jetzt es hätte eine neue EnEVAbk. gegeben und er müsse jetzt nach dieser berechnen; unser Architekt sagt das sei Blödsinn, zwar gäbe es eine neuauflage dieses Gesetzes aber es gilt die Gesetz vom Datum wo wir Bauantrag eingereicht haben.
insgesamt scheint es zwar nicht viel auszumachen bei den Konstruktionen und mir scheint es geht eher ums rpinzip.
stimmt das so oder müssen wir uns bezüglihc des einen oder anderen unser Fachleute sorgen machen?
danke für eure Hilfe
viele Grüße aus ebsdorf in Hessen
antonina
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Ich verstehe, dass Sie unsicher sind, welche EnEVAbk.-Bestimmungen für Ihr Bauvorhaben gelten, da Ihre Baugenehmigung im August erteilt wurde. Grundsätzlich ist das Datum der Baugenehmigung entscheidend für die anzuwendende EnEV-Version.
Es ist wichtig zu prüfen, welche EnEV-Version zum Zeitpunkt der Einreichung Ihres Bauantrags gültig war. Änderungen in der Gesetzgebung können dazu führen, dass unterschiedliche Anforderungen gelten, je nachdem, wann der Bauantrag gestellt wurde.
Ich empfehle Ihnen, sich mit Ihrem Architekten und dem Ingenieur in Verbindung zu setzen, um die genauen Details zu klären. Sie sollten auch einen Energieberater hinzuziehen, der sich mit den aktuellen EnEV-Bestimmungen auskennt und Ihnen bei der Einhaltung der Vorschriften helfen kann.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Gültigkeit der EnEV-Version für Ihr Bauvorhaben von einem Energieberater oder einer zuständigen Behörde bestätigen, um sicherzustellen, dass Sie alle Anforderungen erfüllen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- EnEV (Energieeinsparverordnung)
- Die EnEV war eine deutsche Verordnung, die energetische Anforderungen an Gebäude stellte. Sie wurde durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Die EnEV regelte unter anderem den Wärmeschutz, die Heizungsanlage und die Warmwasserbereitung.
Verwandte Begriffe: GEG, Energieausweis, Wärmeschutz. - GEG (Gebäudeenergiegesetz)
- Das GEG ist das aktuelle deutsche Gesetz, das die energetischen Anforderungen an Gebäude regelt. Es fasst die EnEV, das EEWärmeG und das HeizAnlG zusammen. Das GEG zielt darauf ab, den Energieverbrauch von Gebäuden zu reduzieren und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern.
Verwandte Begriffe: EnEV, EEWärmeG, Energieausweis. - Baugenehmigung
- Die Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden erforderlich ist. Sie stellt sicher, dass das Bauvorhaben den geltenden Bauvorschriften entspricht.
Verwandte Begriffe: Bauantrag, Baurecht, Bauordnung. - Energieausweis
- Der Energieausweis ist ein Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet. Er gibt Auskunft über den Energieverbrauch und die Energieeffizienz des Gebäudes. Der Energieausweis ist für Neubauten und Bestandsgebäude Pflicht.
Verwandte Begriffe: EnEV, GEG, Energieeffizienz. - Energieberater
- Ein Energieberater ist ein Experte, der Bauherren und Gebäudeeigentümer in Fragen der Energieeffizienz berät. Er kann bei der Planung von Neubauten, der Sanierung von Bestandsgebäuden und der Erstellung von Energieausweisen helfen.
Verwandte Begriffe: EnEV, GEG, Energieeffizienz. - Bauantrag
- Der Bauantrag ist ein formeller Antrag, der bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden muss, um eine Baugenehmigung zu erhalten. Er enthält alle relevanten Informationen über das geplante Bauvorhaben.
Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Baurecht, Bauordnung. - Wärmeschutz
- Der Wärmeschutz umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, den Wärmeverlust eines Gebäudes zu reduzieren. Dazu gehören beispielsweise die Dämmung der Gebäudehülle und der Einbau von energieeffizienten Fenstern und Türen.
Verwandte Begriffe: EnEV, GEG, Dämmung.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Welche EnEV-Version gilt für mein Bauvorhaben?
Die EnEV-Version, die zum Zeitpunkt der Einreichung Ihres Bauantrags gültig war, ist maßgeblich. Klären Sie dies mit Ihrem Architekten oder einem Energieberater. - Was passiert, wenn sich die EnEV während der Bauphase ändert?
In der Regel gilt die EnEV-Version, die zum Zeitpunkt der Baugenehmigung gültig war. Änderungen während der Bauphase haben normalerweise keinen Einfluss, es sei denn, es gibt spezielle Übergangsregelungen. - Benötige ich einen Energieausweis für mein Neubauprojekt?
Ja, für Neubauten ist ein Energieausweis Pflicht. Dieser wird auf Grundlage der EnEV-Berechnungen erstellt und gibt Auskunft über die energetische Qualität des Gebäudes. - Wer kann mir bei Fragen zur EnEV helfen?
Ein Energieberater, Ihr Architekt oder die zuständige Baubehörde können Ihnen bei Fragen zur EnEV weiterhelfen. - Was sind die wichtigsten Anforderungen der EnEV?
Die EnEV legt Anforderungen an den Wärmeschutz, die Heizungsanlage, die Warmwasserbereitung und die Lüftung fest. Ziel ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden zu reduzieren. - Wie wirkt sich die EnEV auf die Baukosten aus?
Die Einhaltung der EnEV kann zu höheren Baukosten führen, da beispielsweise eine bessere Dämmung oder eine effizientere Heizungsanlage erforderlich sein können. Allerdings können diese Investitionen langfristig durch geringere Energiekosten kompensiert werden. - Was ist der Unterschied zwischen EnEV und GEG?
Die EnEV (Energieeinsparverordnung) wurde durch das GEG (Gebäudeenergiegesetz) abgelöst. Das GEG fasst die EnEV, das EEWärmeG und das HeizAnlG zusammen und regelt die energetischen Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude. - Wo finde ich die aktuellen EnEV-Bestimmungen?
Die aktuellen EnEV-Bestimmungen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie oder bei den zuständigen Landesbehörden.
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Welche Aufgaben ein Energieberater übernimmt und wie er Bauherren unterstützen kann. - Nachhaltiges Bauen: Materialien und Konzepte
Informationen zu nachhaltigen Baustoffen und Baukonzepten für umweltfreundliche Gebäude.
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EnEV Neubau: Gültigkeit der alten EnEV – Empfehlung zur aktuellen
Ja, es gibt eine neue EnEVAbk.!
Die gravierendste Änderung ist dabei die Einführung des Energieausweises. Der war aber - in anderer Form - bei Neubauten schon vorher gefordert. Das Ergebnis der Berechnungen wird wohl - wenn überhaupt - nur minimal variieren. Prinzipiell dürfen Sie noch nach der "alten" EnEV bauen. Ich für meinen Teil würde nach der aktuellen EnEV arbeiten, auch wenn ich es nicht muss. -
EnEV-Nachweis: Bauantragsdatum entscheidend – Primärenergiefaktor
wie vor, noch ergänzend:
2002 gab es die erste EnEVAbk..
Die wurde 2004 und in 10/2007 modifiziert.
Im Nachweis hat sich für Wohngebäude im Prinzip nur der Primärenergiefaktor für Strom von 3.0 auf 2.7 reduziert, sodass die Ergebnisse etwas günstiger ausfallen. (Für WP-Heizungen entsprechend deutlich bessere Werte).
Fazit:
Ein neuer Nachweis muss nicht erstellt werden, weil tatsächlich das Datum der Bauantragsstellung gilt.
Tipp:
Den "bunten Nachweis" würde ich als Bauherr aber gerne mitnehmen, wenn das Teil nicht mehr als zusätzlich 50 € kosten würde. -
"bunten Ausweis"
sollte das heißen -
EnEV 2007: U-Werte Minimum vs. KfW-Förderung – AW-Wert optimieren!
EnEV2007 Minimum, aber ...
EnEV2007 Minimum, aber wenn Sie jedoch ggf. Zuschüsse / günstige Darlehen der KfW haben möchten, sollten Sie "besser" bauen. Die EnEVAbk. fordert ein Minimum an U-Werten z.B. AW 0,35 W/m²K. Das geht aber nach Stand der Technik schon besser und die KfW "honoriert" demzufolge auch ein KfW60-Haus erst bei AW-U-Wert 0,26 W/m²K, KfW40 gar 0,15 W/m²K.
Analog gelten für Fenster, Dächer, Wände gegen Erdreich kleinere U-Werte als bei EnEV. -
Korrektur: KfW 60 U-Wert AW – Präzisierung des Werts 0,25
ups, vertippt ...
KfW60 sollte heißen: U-Wert f. AW = 0,25 -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026
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EnEV beim Hausbau: Baugenehmigung August – Was gilt?
💡 Kernaussagen: Die Gültigkeit der Energieeinsparverordnung (EnEVAbk.) beim Hausbau richtet sich nach dem Datum der Baugenehmigung. Bauherren, die ihre Baugenehmigung im August erhalten haben, dürfen grundsätzlich nach der alten EnEV bauen. Es wird jedoch empfohlen, sich über die aktuelle EnEV zu informieren und gegebenenfalls nach dieser zu bauen, um zukunftssicher zu sein und Förderungen zu erhalten. Die U-Werte spielen eine entscheidende Rolle bei der Erfüllung der EnEV-Anforderungen und der Erlangung von KfW-Förderungen.
✅ Empfehlung: Laut EnEV Neubau: Gültigkeit der alten EnEV – Empfehlung zur aktuellen wird empfohlen, sich an der aktuellen EnEV zu orientieren, auch wenn dies nicht zwingend erforderlich ist.
📊 Zusatzinfo: Der Beitrag EnEV-Nachweis: Bauantragsdatum entscheidend – Primärenergiefaktor erklärt, dass das Datum der Bauantragsstellung für den EnEV-Nachweis ausschlaggebend ist und der Primärenergiefaktor für Strom sich im Laufe der Zeit geändert hat.
💰 Zusatzinfo: Um Zuschüsse oder günstige Darlehen der KfW zu erhalten, ist es ratsam, besser als das EnEV2007 Minimum zu bauen, wie im Beitrag EnEV 2007: U-Werte Minimum vs. KfW-Förderung – AW-Wert optimieren! erläutert wird. Die KfW honoriert bessere U-Werte mit entsprechenden Förderprogrammen.
👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten sich von einem Energieberater oder Architekten beraten lassen, um die optimale Vorgehensweise in Bezug auf die EnEV und mögliche Förderungen zu ermitteln. Es ist wichtig, die U-Werte der Bauteile zu optimieren, um sowohl die EnEV-Anforderungen zu erfüllen als auch von KfW-Förderungen zu profitieren. Beachten Sie die Korrektur im Beitrag Korrektur: KfW 60 U-Wert AW – Präzisierung des Werts 0,25 bezüglich des U-Werts für KfW 60 Häuser.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Interne Fundstellen
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