Energieausweis Nichtwohngebäude 2008: DIN V 18599 Pflicht & Vorgehensweise?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Energieausweis Nichtwohngebäude 2008: DIN V 18599 Pflicht & Vorgehensweise?

Hallo Zusammen,
wie mache ich denn so einen Nachweis? Muss ich da bereits die DINAbk. V 18599 rausholen? Welcher Teil?
Gruß Andreas
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    Für ein Nichtwohngebäude mit Bauantrag aus dem Jahr 2008 ist ein Energieausweis erforderlich. Ich empfehle, sich an der zum Zeitpunkt des Bauantrags gültigen Energieeinsparverordnung (EnEVAbk.) zu orientieren.

    Die DINAbk. V 18599 ist die Norm, die zur Berechnung des Energiebedarfs herangezogen wird. Sie müssen die für Nichtwohngebäude relevanten Teile der DIN V 18599 berücksichtigen.

    👉 Handlungsempfehlung: Ziehen Sie einen Energieberater hinzu, der sich mit der EnEV und der DIN V 18599 auskennt, um den Nachweis korrekt zu erstellen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Energieausweis
    Der Energieausweis ist ein Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes bewertet. Er gibt Auskunft über den Energiebedarf und -verbrauch eines Gebäudes und ist bei Verkauf oder Vermietung Pflicht.
    Verwandte Begriffe: Energiebedarf, Energieverbrauch, EnEV.
    DIN V 18599
    Die DIN V 18599 ist eine Norm, die zur Berechnung des Energiebedarfs von Gebäuden dient. Sie legt einheitliche Berechnungsverfahren fest und ist Grundlage für die Erstellung von Energieausweisen.
    Verwandte Begriffe: Energieeffizienz, Berechnung, Norm.
    EnEV (Energieeinsparverordnung)
    Die Energieeinsparverordnung (EnEV) war eine deutsche Verordnung, die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden stellte. Sie wurde durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst, ist aber für Bauanträge vor Inkrafttreten des GEG weiterhin relevant.
    Verwandte Begriffe: Energieeffizienz, Gebäudeenergiegesetz (GEG), Verordnung.
    Nichtwohngebäude
    Nichtwohngebäude sind Gebäude, die nicht hauptsächlich dem Wohnen dienen, wie z.B. Bürogebäude, Lagerhallen oder Produktionsstätten.
    Verwandte Begriffe: Wohngebäude, Gewerbeimmobilie, Bürogebäude.
    Energieberater
    Ein Energieberater ist ein Experte, der sich mit der Energieeffizienz von Gebäuden auskennt und Beratungen zur Reduzierung des Energieverbrauchs anbietet. Er kann auch Energieausweise erstellen.
    Verwandte Begriffe: Energieeffizienz, Beratung, Gebäudeenergie.
    Bauantrag
    Ein Bauantrag ist ein Antrag auf Genehmigung eines Bauvorhabens bei der zuständigen Baubehörde. Er ist erforderlich, bevor mit dem Bau begonnen werden darf.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauvorhaben, Baubehörde.
    Gebäudeenergiegesetz (GEG)
    Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein deutsches Gesetz, das die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden regelt und die EnEV abgelöst hat.
    Verwandte Begriffe: Energieeffizienz, EnEV, Gesetz.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Norm ist für den Energieausweis eines Nichtwohngebäudes mit Bauantrag 2008 relevant?
      Die zum Zeitpunkt des Bauantrags (2008) gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) ist maßgeblich. Die DIN V 18599 dient als Berechnungsgrundlage.
    2. Muss ich die gesamte DIN V 18599 berücksichtigen?
      Nein, nur die Teile der DIN V 18599, die für Nichtwohngebäude relevant sind, müssen bei der Erstellung des Energieausweises berücksichtigt werden.
    3. Kann ich den Energieausweis selbst erstellen?
      Die Erstellung eines Energieausweises erfordert Fachkenntnisse. Es ist ratsam, einen qualifizierten Energieberater zu beauftragen, um sicherzustellen, dass der Ausweis korrekt und gesetzeskonform ist.
    4. Was passiert, wenn der Energieausweis fehlerhaft ist?
      Ein fehlerhafter Energieausweis kann zu rechtlichen Konsequenzen führen. Daher ist es wichtig, die Erstellung einem Fachmann zu überlassen.
    5. Welche Unterlagen benötige ich für die Erstellung des Energieausweises?
      Für die Erstellung des Energieausweises benötigen Sie in der Regel Baupläne, Baubeschreibungen, Angaben zur Heizungsanlage und zur Dämmung des Gebäudes.
    6. Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
      Ein Energieausweis ist in der Regel 10 Jahre gültig.
    7. Was kostet die Erstellung eines Energieausweises für ein Nichtwohngebäude?
      Die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises für ein Nichtwohngebäude variieren je nach Größe und Komplexität des Gebäudes. Es ist ratsam, mehrere Angebote von Energieberatern einzuholen.
    8. Wo finde ich einen qualifizierten Energieberater?
      Qualifizierte Energieberater finden Sie beispielsweise über die Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena).

    🔗 Verwandte Themen

    • Energieausweis für Wohngebäude
      Informationen zur Erstellung eines Energieausweises für Wohngebäude.
    • Gebäudeenergiegesetz (GEG)
      Die aktuellen Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden.
    • Förderprogramme für Energieeffizienz
      Überblick über staatliche Förderprogramme zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden.
    • Energetische Sanierung
      Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Bestandsgebäuden.
    • Heizungsmodernisierung
      Informationen zur Erneuerung von Heizungsanlagen zur Reduzierung des Energieverbrauchs.
  2. DIN V 18599: Software-Empfehlung für Energieausweis

    Am Besten ...
    Am Besten mit einer passenden Software. Ja, DINAbk. 18599 gilt. Teile sind es viele ...
    Viel Spaß damit!
  3. Energieausweis: DIN 18599 Berechnung nur mit Software!

    alle Teile
    der DINAbk. 18599! Das geht nicht mehr ohne Software! Schau mal unter

    Gruß aus Berlin

  4. Energieausweis: Aufwand & Nachweisberechtigung beachten!

    Viel Spaß
    Ich war grad auf einem Seminar zur EnEVAbk. 2007. Je nach Größe und Anzahl der Zonen kalkulieren Sie mal zwischen 1-2 Wochen oder sogar 1-2 Monaten ein, bis Sie den Nachweis fertig haben.
    Und dann prüfen Sie mal, ob Sie auch nachweisberechtigt sind.
    Falls der Nachweis noch geprüft werden muss und die Zeit drängt, dann geben Sie den Auftrag am Besten an ein Büro, welches bereits entsprechende Kenntnisse hat, ab.
    Gruß
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026

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    Energieausweis Nichtwohngebäude: DINAbk. V 18599 Pflicht & Vorgehensweise

    💡 Kernaussagen: Die Erstellung eines Energieausweises für Nichtwohngebäude nach Bauantrag 2008 erfordert die Berücksichtigung der DIN V 18599. Die Berechnung ist komplex und erfordert spezielle Software. Der Zeitaufwand kann erheblich sein, und die Nachweisberechtigung muss geprüft werden.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Energieausweis: DIN 18599 Berechnung nur mit Software! ist die Erstellung ohne entsprechende Software nicht mehr möglich. Xella bietet hier möglicherweise passende Lösungen.

    📊 Zusatzinfo: Der Aufwand für den Nachweis kann, wie in Energieausweis: Aufwand & Nachweisberechtigung beachten! erwähnt, je nach Größe und Anzahl der Zonen zwischen 1-2 Wochen und 1-2 Monaten liegen. Dies sollte bei der Planung berücksichtigt werden.

    ✅ Empfehlung: Es wird empfohlen, für die Erstellung des Energieausweises eine passende Software zu verwenden, wie im Beitrag DIN V 18599: Software-Empfehlung für Energieausweis vorgeschlagen. Dies erleichtert die Einhaltung der DIN V 18599 und die korrekte Berechnung der Energieeffizienz.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie Ihre Nachweisberechtigung und kalkulieren Sie ausreichend Zeit für die Erstellung des Energieausweises ein. Bei Zeitdruck kann ein externes Büro mit entsprechender Expertise beauftragt werden.

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